Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 2 der Gemeinde Thumby für das Gebiet nördlich des Florianweges und östlich der Landesstraße 26

Begründung

3 Ökologische Ausstattung

Der westliche Geltungsbereich ist mit der L 26 als vorhandene Verkehrsfläche vollständig versiegelt (SVs). Ein wassergebundener Fußweg verläuft parallel zur Landesstraße teilweise im Wald. Teilweise reicht eine Überdachung, die nördlich an das Feuerwehrgerätehaus angebaut wurde, in den Geltungsbereich hinein. Der nördliche Geltungsbereich befindet sich am Waldrand. Hier stocken Esche, Berg-Ahorn, Hasel und vereinzelt Tanne. Insgesamt sind die Gehölz mit Stammdurchmessern von ca. 10 bis 40 cm recht jung.

Außerhalb grenzen im Norden die nicht zum Geltungsbereich gehörige Waldfläche (Esche, Berg-Ahorn, teilweise Tanne und Linde) und die Kreisstraße 61 an. Im Osten begrenzt eine Sukzessionsfläche, die als Ausgleichsfläche der Gemeinde Damp dient, den Geltungsbereich. Diese wird im Zuge der Gesamtplanung im parallel bearbeiteten Bebauungsplan Nr. 19 der Gemeinde Damp für neue PKW-Stellflächen überplant. Auch die südlich angrenzende Fläche, die durch die Feuerwehr für ein Feuerwehrgerätehaus und Stellplätze genutzt wird, wird im Bebauungsplan Nr. 19 der Gemeinde Damp überplant. Westlich begrenzt eine weitere Waldfläche das Plangebiet.

4 Naturschutzfachliche Einordnung

Der Planbereich ist zum Teil mit Gehölzen bestanden und zum Teil befestigt (Fußweg) bzw. versiegelt (Überstand Feuerwehrgerätehaus) worden. Die befestigten Flächen sind mit einer allgemeinen Bedeutung für den Naturschutz zu bewerten und entsprechend zu berücksichtigen. Der Waldrand weißt dagegen eine besondere Bedeutung für den Naturschutz auf.

Im Zuge der Erarbeitung des Umweltberichtes wird eine Bestandsaufnahme (Biotoptypenkartierung) innerhalb des Planbereichs und auf den angrenzenden Flächen durchgeführt. Geschützte Biotope gem. § 30 BNatSchG bzw. § 21 LNatSchG sind derzeit im Planbereich nicht bekannt.

Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sind durch die Rodung von einzelnen Gehölzen und die Versiegelungen bisher unversiegelter Flächen zu erwarten. Des Weiteren wird das Landschaftsbild im südlichen Gemeindegebiet verändert. Die Eingriffe werden im Umweltbericht ermittelt und durch Maßnahmen des Naturschutzes gemindert bzw. ausgeglichen.

Flächen des europäischen Netzes Natura 2000 sind von der Planung nicht direkt betroffen. Das nächstgelegene Natura 2000 Gebiet liegt nördlich in einer Entfernung von ca. 1,8 km (FFH 1425-301 „Karlsburger Holz“). Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele dieses FFH-Gebietes sind aufgrund der Wirkfaktoren des Vorhabens (Bodenversiegelung, Veränderung des Landschaftsbildes), der kleinflächigen Planung und der Entfernung nicht zu erwarten. Eine Natura 2000-Vorprüfung wird damit nicht notwendig.

Schutzgebiete nach §§ 23 bis 29 BNatSchG sind von der Planung entsprechend der Darstellungen des Landwirtschafts- und Umweltatlasses (siehe oben) nicht betroffen. Flächen des Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems des Landes Schleswig-Holstein werden ebenfalls nicht beeinträchtigt.

Der Geltungsbereich ist im Landwirtschafts- und Umweltatlas teilweise als Waldfläche dargestellt (siehe nachfolgende Darstellung), welche nach Landeswaldgesetz geschützt ist. Einzelne Gehölze am Waldrand können nicht erhalten werden, da nördlich des bestehenden Feuerwehrgerätehauses eine neue Zufahrt entstehen soll. Die Rodung dieser Gehölze wird durch das öffentliche Interesse an einem bedarfsgerechten Feuerwehrstandort begründet. Gemäß Abstimmung mit der Unteren Forstbehörde (Ortstermin vom 07.03.2019) ist nördlich der Zufahrt ein Wall oder ein Zaun zu errichten, der eine klare Abgrenzung zum Wald darstellt und verhindern soll, dass Material im Wald abgelagert wird.

5 Vorgesehener Untersuchungsumfang

Es ist vorgesehen, innerhalb des Umweltberichtes zur Bauleitplanung neben der Bestandsaufnahme und der Bewertung zu den einzelnen Schutzgütern folgende Schutzgutbetrachtungen durchzuführen:

Schutzgut Mensch:

Die übergeordnete Planung sieht die Erweiterung des angrenzenden Standortes der Feuerwehr in der Gemeinde Damp vor. Im Gemeindegebiet Thumby soll dafür eine neue Zufahrt geschaffen werden. Im Zuge des Scopings wird das für den technischen Umweltschutz zuständige LLUR beteiligt und hiermit um Mitteilungen zu notwendigen Untersuchungen gebeten.

Schutzgut Tiere und Pflanzen:

Innerhalb des Umweltberichtes wird eine Potenzialabschätzung zu möglichen Lebensräumen von Pflanzen und Tieren im Planbereich im Zusammenhang mit der vorhandenen und der geplanten Nutzung erarbeitet. Neben den Regelungen des BNatSchG ist hierbei der aktuelle Leitfaden zur Beachtung des Artenschutzrechts bei der Planfeststellung vom 25. Februar 2009 (Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV SH) Stand 2016) maßgeblich. Besondere Bedeutung kommt dabei der Frage zu, inwieweit Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 bis 3 BNatSchG durch die geplante Nutzung eintreten, die ggf. eine Befreiung nach § 67 BNatSchG zur Umsetzung des Vorhabens erfordern. Die Bäume im Geltungsbereich unterliegen dabei einer besonderen Betrachtung. Darüber hinaus werden die Daten zu Pflanzen und Tieren der LANIS-Datenbank des LLUR angefordert und berücksichtigt.

Die Waldfläche wird entsprechend der Abstimmung vom 07.03.2019 bei der Planung berücksichtigt. Entlang der Zufahrt wird ein Zaun errichtet, der das Plangebiet zum Wald abgrenzt. Mit der Planung entstehen Eingriffe in einzelne Gehölze am Waldrand. Entsprechende Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen bzw. Maßnahmen zum Ausgleich werden in Abstimmung mit der Unteren Forstbehörde erarbeitet.

Schutzgut Fläche:

Bezüglich dieses Schutzgutes werden die Neuinanspruchnahme von Flächen, die Flächenversiegelung und die Zerschneidung von Flächen sowie die Möglichkeiten zur Begrenzung des Flächenverbrauchs dargestellt.

Schutzgut Boden:

Die Auswirkungen auf den Boden durch das Vorhaben werden innerhalb des Planbereichs ermittelt und die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen dargestellt. Hierbei gelten der Runderlass des Innenministers und der Ministerin für Natur und Umwelt vom 09.12.2013 - Verhältnis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zum Baurecht - und die Eingriffsregelung des Bundesnaturschutzgesetzes (§§ 13 bis 16 BNatSchG) als Grundlagen. Die bereits vorhandenen Versiegelungen im Geltungsbereich werden berücksichtigt.

Schutzgut Wasser:

Es werden Maßnahmen beschrieben, die die zusätzliche Versiegelung von Bodenfläche und die Ableitung von Niederschlagswasser soweit wie möglich mindern. Ein Vorfluter befindet sich außerhalb der nördlichen Planbereichsgrenze. Weitere Oberflächengewässer sind nicht vorhanden.

Schutzgut Klima/Luft:

Beeinträchtigungen dieses Schutzgutes sind durch das Vorhaben aufgrund der in Schleswig-Holstein häufig vorkommenden Winde im Nahbereich der Ostsee nicht zu erwarten.

Schutzgut Landschaft:

Die Planung verschiebt den versiegelten Bereich der Ortschaft Vogelsang-Grünholz weiter nach Norden und verändert das Landschaftsbild im Süden der Gemeinde Thumby. Die möglichen Veränderungen des Landschaftsbildes durch die Rodung von Gehölzen und die zusätzliche Bebauung werden beschrieben und bewertet. Maßnahmen zur Einbindung in die Landschaft werden erarbeitet. Die Erholungsnutzung für den Menschen wird für den Planbereich und die angrenzenden Flächen dargestellt und bewertet.

Schutzgut Kultur- und Sachgüter

Kulturgüter sind im Plangebiet bisher nicht bekannt. Der Geltungsbereich befindet sich angrenzend zu einem archäologischen Interessensgebiet. Bezüglich möglicher Kulturgüter (z.B. Bodendenkmale, Kulturdenkmale) wird eine Information durch die Denkmalschutzbehörden erbeten. Auswirkungen auf Sachgüter an der Planung Unbeteiligter sind nicht zu erwarten.

Zudem werden in den Umweltbericht auch Aussagen zu folgenden Aspekten aufgenommen:

  • Vermeidung von Emissionen und sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern
  • Nutzung erneuerbarer Energien sowie sparsame und effiziente Nutzung von Energie
  • Risiken für die menschliche Gesundheit, Kulturgüter oder die Umwelt durch Unfälle oder Katastrophen
  • Auswirkungen der Planung auf das Klima (z.B. Art und Ausmaß der Treibhausgasemissionen) und Anfälligkeit der geplanten Vorhaben gegenüber den Folgen des Klimawandels
  • Kumulative Wirkungen von Planungen in einem engen räumlichen Zusammenhang
  • Beschreibung der eingesetzten Techniken und Stoffe
  • Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung

Die Begründung wurde mit Beschluss der Gemeindevertretung Thumby vom ………………. gebilligt.

Thumby, den ……………………….. .............................................

Die Bürgermeisterin