3.2 Ver- und Entsorgung
Innerhalb des Plangebietes sind keine Ver- und Entsorgungsanlagen vorgesehen.
Innerhalb des Plangebietes sind keine Ver- und Entsorgungsanlagen vorgesehen.
Zum Bebauungsplan Nr. 2 der Gemeinde Thumby wird eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. In ihr werden die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB und nach § 1a BauGB die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Planung ermittelt und in einem Umweltbericht (siehe Teil II der Begründung) beschrieben und bewertet.
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Thumby werden die Belange des Umweltschutzes durch eine vertiefende Darstellung der Eingriffe in Natur und Landschaft ergänzt. Die im Umweltbericht enthaltene Eingriffsregelung für die Eingriffe in Natur und Landschaft ermittelt den Ausgleich, der v.a. durch den Eingriff in das Schutzgut Boden aufgrund von Versiegelungen ausgelöst wird.
Zum Schutz der Waldflächen v.a. vor Ablagerungen, ist auf der Nordseite der Parkplatzzufahrt ein stabiler Zaun von mindestens 1,50 m Höhe zu errichten.