Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 2 der Gemeinde Thumby für das Gebiet nördlich des Florianweges und östlich der Landesstraße 26

Begründung

3.2 Ver- und Entsorgung

Innerhalb des Plangebietes sind keine Ver- und Entsorgungsanlagen vorgesehen.

3.3 Umweltbericht

Zum Bebauungsplan Nr. 2 der Gemeinde Thumby wird eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. In ihr werden die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB und nach § 1a BauGB die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Planung ermittelt und in einem Umweltbericht (siehe Teil II der Begründung) beschrieben und bewertet.

3.4 Auswirkungen auf Natur und Landschaft

Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Thumby werden die Belange des Umweltschutzes durch eine vertiefende Darstellung der Eingriffe in Natur und Landschaft ergänzt. Die im Umweltbericht enthaltene Eingriffsregelung für die Eingriffe in Natur und Landschaft ermittelt den Ausgleich, der v.a. durch den Eingriff in das Schutzgut Boden aufgrund von Versiegelungen ausgelöst wird.

Zum Schutz der Waldflächen v.a. vor Ablagerungen, ist auf der Nordseite der Parkplatzzufahrt ein stabiler Zaun von mindestens 1,50 m Höhe zu errichten.