Planungsdokumente: 48. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Trittau

Begründung

5.8. Flächenangaben

Durch die Planung ergeben sich für den Geltungsbereich gegenüber der bisherigen Darstellung des Flächennutzungsplanes folgende Änderungen:

Fläche bisher in haFläche zukünftig in haDifferenz in ha
Fläche für die Landwirtschaft4,50-4,5
Fläche für Gemeinbedarf03,2+3,2
Grünfläche01,0+1,0
Fläche für Regenrückhaltung00,3+0,3
Geltungsbereich gesamt4,54,54,5

6. Untersuchungsrahmen der Umweltprüfung

Zum Vorentwurf der 48. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde folgender Untersuchungsrahmen durch das Büro Bartels Umweltplanung, Hamburg, zur Beurteilung der möglichen Auswirkungen auf die Schutzgüter erstellt.

Umweltschutzziele aus übergeordneten Fachplanungen

Ausgewertet werden die Aussagen und Darstellungen des Landschaftsplanes der Gemeinde Trittau (ergänzte Fassung 2001) sowie des Landschaftsrahmenplanes für den Planungsraum III (Stand 2020).