5.2. Natur und Landschaft
Das Plangebiet ist unbebaut und wird derzeit intensiv landwirtschaftlich genutzt.
Umgeben ist das Plangebiet weitestgehend von mehreren landwirtschaftlich genutzten Flächen. Im Norden grenzt auf der entgegenüberliegenden Straßenseite des Oberer Ziegelbergwerg eine vollversiegelte Parkfläche. Auf der östlichen Seite befindet sich ein Hof mit einem Wohngebäude.
Das Plangebiet wird im Süden und Norden entlang des Oberen und Unteren Ziegelbergwegs, ebenso wie an der westlichen Geltungsbereichsgrenze von einzelnen Bäumen und Knicks gesäumt. Im mittleren Bereich durchzieht eine Knickstruktur die Fläche in ihrer gesamten Länge und teilt den Planungsraum in zwei Bereiche. Entlang der Gadebuscher Straße befindet sich in regelmäßigen Abständen kleine Straßenbäume.
Die größeren Einzelbäume sowie Knicks sollen erhalten bleiben und nur für Zufahrten in kleinen Teilbereichen entfernt werden. Der Erhalt der Grünstrukturen wird auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplan Nr. 60) geregelt.
Darüber hinaus grenzt im Westen eine kleine Waldfläche an den Planungsraum. Bei einer Überplanung der Flächen bzw. heranrückenden baulichen Nutzung ist § 24 LWaldG hinsichtlich eines 30 m breiten Waldabstandes zu berücksichtigen. Der Waldabstand ist nachrichtlich in der Planzeichnung dargestellt.
Die im wirksamen Flächennutzungsplan dargestellte Grenze des Landschaftsschutzgebietes ist nicht mehr aktuell; das Plangebiet befindet sich außerhalb vom Landschaftsschutzgebiet.
Mit der 48. Änderung wird ein Eingriff in die Schutzgüter vorbereitet. Die Eingriffe in Natur und Umwelt sind im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplan Nr. 60) zu bilanzieren und auszugleichen.
Weitere Details zu Natur und Landschaft finden sich im Untersuchungsrahmen zur Umweltplanung.