Planungsdokumente: 48. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Trittau

Begründung

5.2. Natur und Landschaft

Das Plangebiet ist unbebaut und wird derzeit intensiv landwirtschaftlich genutzt.

Umgeben ist das Plangebiet weitestgehend von mehreren landwirtschaftlich genutzten Flächen. Im Norden grenzt auf der entgegenüberliegenden Straßenseite des Oberer Ziegelbergwerg eine vollversiegelte Parkfläche. Auf der östlichen Seite befindet sich ein Hof mit einem Wohngebäude.

Das Plangebiet wird im Süden und Norden entlang des Oberen und Unteren Ziegelbergwegs, ebenso wie an der westlichen Geltungsbereichsgrenze von einzelnen Bäumen und Knicks gesäumt. Im mittleren Bereich durchzieht eine Knickstruktur die Fläche in ihrer gesamten Länge und teilt den Planungsraum in zwei Bereiche. Entlang der Gadebuscher Straße befindet sich in regelmäßigen Abständen kleine Straßenbäume.

Die größeren Einzelbäume sowie Knicks sollen erhalten bleiben und nur für Zufahrten in kleinen Teilbereichen entfernt werden. Der Erhalt der Grünstrukturen wird auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplan Nr. 60) geregelt.

Darüber hinaus grenzt im Westen eine kleine Waldfläche an den Planungsraum. Bei einer Überplanung der Flächen bzw. heranrückenden baulichen Nutzung ist § 24 LWaldG hinsichtlich eines 30 m breiten Waldabstandes zu berücksichtigen. Der Waldabstand ist nachrichtlich in der Planzeichnung dargestellt.

Die im wirksamen Flächennutzungsplan dargestellte Grenze des Landschaftsschutzgebietes ist nicht mehr aktuell; das Plangebiet befindet sich außerhalb vom Landschaftsschutzgebiet.

Mit der 48. Änderung wird ein Eingriff in die Schutzgüter vorbereitet. Die Eingriffe in Natur und Umwelt sind im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplan Nr. 60) zu bilanzieren und auszugleichen.

Weitere Details zu Natur und Landschaft finden sich im Untersuchungsrahmen zur Umweltplanung.

5.3. Erschließung

Der Geltungsbereich der 48. Änderung schließt an die Nord-Süd-Verbindung der Bürgerstraße / Gadebuscher Straße an und ist somit an den örtlichen und überörtlichen Verkehr angebunden. Im Norden schließt die Bürgerstraße an die Großenseer Straße, welche eine direkte Anbindung an die Bundesstraße B404 im Westen und im Osten an die Hauptachse Bahnhofstraße / Kirchenstraße der Gemeinde Trittau bietet. Das Plangebiet wird im Norden vom Oberen Ziegelbergweg und im Süden vom Unteren Ziegelbergweg umschlossen, die beide im Osten auf die Gadebuscher Straße treffen und ebenfalls an die zentrale Verkehrsachse der Gemeinde – Bahnhofstraße / Kirchenstraße - sowie nahe gelegene Wohngebiete anschließen.

In Richtung Westen führen der Untere Ziegelbergweg sowie der Obere Ziegelbergweg als Wirtschaftswege zu landwirtschaftlichen Betrieben und landwirtschaftlich genutzten Flächen im westlichen Gemeindegebiet und stellen daher keine wichtigen Verkehrswege dar.

Im Süden entsteht über die Gadebuscher Straße durch den Anschluss an die Rausdorfer Straße eine schnelle Verbindung an den südöstlichen, größtenteils mit Wohnen ausgeführten Gemeindebereich.

Über die nahe gelegene Bundesstraße B404 ist in rund 8 km Entfernung die Anschlussstelle Schwarzenbek / Grande der Bundesautobahn A24, die von Hamburg nach Berlin führt, zu erreichen.

Die interne Erschließung der Fläche soll für das Rettungszentrum über die Gadebuscher Straße sowie für die Kindertagesstätte über den Oberen Ziegelbergweg erfolgen und wird im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 60 geregelt.

5.4. Lärmimmissionen