Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 1 der Gemeinde Trittau

Begründung

Landesentwicklungsplan

Die Gemeinde Trittau ist im Landesentwicklungsplan (2010) als Unterzentrum innerhalb des Ordnungsraumes um Hamburg dargestellt. Unterzentren stellen für die Bevölkerung in ihrem Verflechtungsbereich die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen des qualifizierten Grundbedarfs sicher und sind in dieser Funktion zu stärken und ihr Angebot ist bedarfsgerecht weiterzuentwickeln. Die Gemeinde kann daher generell Versorgungsfunktionen im gewerblichen Bereich auch über den örtlichen Bedarf hinaus wahrnehmen.

Trittau liegt zusätzlich gemäß der Darstellung in einem Entwicklungsraum für Tourismus und Erholung und in einen Vorbehaltsraum für Natur und Landschaft. Der Bebauungsplan Nr. 1 entspricht den Zielen des Landesentwicklungsplanes.

Flächennutzungsplan

Für die Gemeinde Trittau gilt der Flächennutzungsplan von 1976. Der Flächennutzungsplan stellt innerhalb des Geltungsbereiches Wohnbaufläche dar. Die Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan gemäß § 8 Abs. 2 BauGB ist damit gegeben und der Bebauungsplan wird aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelt.

Abbildung 1: Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan von 1979

4. Städtebauliche Festsetzungen