vhb. B-Plan Nr. 5 "PV-Freiflächenpark" Gemeinde Haby
Verfahrensschritt
Öffentliche Auslegung - § 3 (2) BauGBZeitraum
Noch 9 Tage –durchführende Organisation
Amt Hüttener BergePlanungsanlass
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Gemeindevertretung der Gemeinde Haby hat am 29.09.2022 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 5 beschlossen. Am 27.03.2024 fasste die Gemeinde erneut den Aufstellungsbeschluss für Teilbereich 1 und Teilbereich 2. Am 25.03.2026 hat die Gemeindevertretung den Entwurfs- und Veröffentlichungsbeschluss gefasst.
Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB werden Sie hiermit aufgefordert, bis zum 03.07.2026 eine Stellungnahme zu dem Planentwurf abzugeben, sofern Ihr Aufgabenbereich bzw. die von Ihnen zu vertretenden fachlichen Belange durch die Planung berührt werden.
Wir weisen darauf hin, dass die Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom 26.05.2026 bis zum 03.07.2026 erfolgen wird.
Ansprechperson
Amt Hüttener Berge, Verwaltungsstelle Ascheffel
Schulberg 6, 24358 Ascheffel
Herr Torben Wulf
Telefonnummer 04356 9949-323
wulf[at]amt-huettener-berge.de
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Begründung
weitere Information
Anlagen zur Begründung
Planzeichnung - Gesamtplan
Stellungnahme #1001
1)
Bei den von Ihnen ausgewiesenen Bedarfsflächen hat die Firma Ericsson bezüglich ihres Richtfunks keine Einwände oder spezielle Planungsvorgaben.
2)
Diese Stellungnahme gilt für Richtfunkverbindungen des Ericsson – Netzes und für Richtfunkverbindungen des Netzes der Deutschen Telekom.
3)
Bitte richten Sie Ihre Anfragen (Ericsson und Deutsche Telekom) ausschließlich per Email an die: bauleitplanung@ericsson.com