Planungsdokumente: Gebiet "Ortsteil Stellau,westlich Schulstraße 6 - 18, nördlich Schulstraße 42"

Textliche Festsetzungen

8.2 ARTENSCHUTZRECHTLICHE MAßNAHMEN

Die Beseitigung der Bäume an der Schulstraße ist nur im Zeitraum Anfang Dezember bis Ende Februar zulässig. Bei Vorhandensein von Fledermausquartieren ist eine biologische Baubegleitung erforderlich, in deren Rahmen gegebenenfalls erforderliche Vermeidungsmaßnahmen vorzusehen sind.

 

8.3 EXTERNE KOMPENSATIONSMAßNAHMEN

Außerhalb des Plangebiets werden folgende Kompensationsmaßnahmen durchgeführt:

1. Auf dem Flurstück 4/3 der Flur 1 in der Gemarkung Willinghusen wird ein 127 m langer Knick angelegt

2. Auf dem Flurstück 37 der Flur 1 in der Gemarkung Barsbüttel werden 9 standortgerechte heimische Laubbäume gepflanzt

3. Aus dem Ökokonto der Gemeinde Barsbüttel werden im Bereich der Ausgleichsfläche Nr. AF 47 vom Flurstück 258/37 der Flur 2 in der Gemarkung Stellau 3.213 m² Extensivgrünland abgebucht.

 

9 SCHUTZMAßNAHMEN FÜR BODEN UND WASSERHAUSHALT

9.1 Die Durchlässigkeit des Bodens ist nach baubedingter Verdichtung auf allen nicht überbauten Flächen wieder herzustellen.

 

9.2 Offene Gemeinschaftsstellplätze und Parkplätze sind mit wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Dabei sind die Standflächen mit Pflaster mit mindestens 3 cm breiten Fugen (Rasen oder Splitt) zu befestigen, die Fahrgassen herkömmlich zu pflastern. Die Wasser- und Luftdurchlässigkeit des Bodens wesentlich mindernde Befestigungen wie Betonunterbau, Fugenverguss, Asphaltierung und Betonierung sind hier nicht zulässig.