Planungsdokumente: 13. Änderung des Flächennutzungsplanes "Ferienhof Schönhagen" der Gemeinde Brodersby

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.6 Kumulative Wirkung von Planungen in einem engen räumlichen Zusammenhang

Mögliche kumulative Wirkungen im Zusammenhang mit anderen Planungen sind derzeit nicht bekannt.

2.7 Beschreibung der eingesetzten Techniken und Stoffe

Für den Erhalt, den Rückbau bzw. die Neuanlage der Gebäude und versiegelten Flächen werden voraussichtlich nur allgemein häufig verwendete Techniken und Stoffe angewandt bzw. eingesetzt.

2.8 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung

Bei Nichtdurchführung der Planung kann eine weitere touristische Ausrichtung des Ostseebauernhofes nicht durchgeführt werden. Die Wohngebäude, die nutzbaren Wirtschaftsgebäude sowie die Ferienhäuser und eine Ferienwohnung könnten weiter wie bisher genutzt werden. Eine Veränderung des Umweltzustandes entstünde dadurch vorerst nicht.

Der bis Ende 2022 genehmigte und vorhandene Wohnmobilstellplatz könnte künftig nicht weiter genutzt werden. Der zum Teil befestigt angelegte Bereich des Stellplatzes würde somit brachliegen oder gegebenenfalls zurückgebaut werden.

Der ehemalige Kuhstall im zentralen Plangebiet könnte nicht in Teilen zu Ferienwohnungen umgebaut werden. Da das Gebäude nicht mehr den Anforderungen der modernen Landwirtschaft gerecht wird, ist bei ausbleibender Planung ein zunehmender Leerstand und damit einhergehender Verfall des Gebäudes die Folge.

Im nördlichen Plangebiet blieben die vorhandenen Reitanlagen ungeschützt vor der Witterung, wodurch ein Reitbetrieb und die auf dem Hof betriebene Ausbildung von Islandpferden insbesondere in den Herbst- und Wintermonaten stark eingeschränkt würde. Die Anlage einer Ovalbahn im nordöstlichen Plangebiet wäre aus ohne die Bauleitplanung umsetzbar. Eine Eingrünung der Gesamtanlage bliebe voraussichtlich ebenfalls aus.

Da die touristische Ausrichtung des mit ca. 13 ha Land vergleichsweise kleinen landwirtschaftlichen Betriebes ein wichtiges wirtschaftliches Standbein darstellt, ist bei Ausbleiben der Planung eine langfristige und nachhaltige Sicherung des Hofes, der sich seit 1926 in Familienbesitz befindet, nicht sichergestellt.