3. Vorhandene und geplante Nutzungen
Das Plangebiet wird gegenwärtig landwirtschaftlich genutzt und ist von Knickstrukturen eingerahmt. Mittig im Plangebiet befindet sich ebenfalls ein Knick. Östlich des Plangebietes verläuft die Autobahn A 21. Nördlich befindet sich das Gewerbegebiet 'An der Straßenmeisterei'. Südlich an das Plangebiet schließt die Ausgleichsfläche für das nördliche Gewerbegebiet (B-Plan Nr. 14) sowie vereinzelt Wohnbebauung an. Westlich der Straße 'Kirchtor' (K 43) befinden sich landwirtschaftlich genutzte Flächen.
Im derzeit geltenden Flächennutzungsplan ist das Plangebiet als 'Fläche für die Landwirtschaft' (L) dargestellt. Mit der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes verfolgt die Gemeinde das Ziel, das Plangebiet als 'Gewerbliche Baufläche' (G) auszuweisen. Die konkrete Ausgestaltung des Plangebietes bleibt der 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 14 vorbehalten, die zeitlich einen Verfahrensschritt versetzt, im Großen und Ganzen aber dennoch parallel entwickelt wird.
Für das Gewerbegebiet 'An der Straßenmeisterei' nördlich des Plangebietes wurde im Jahr 1999 der Bebauungsplan Nr. 14 und parallel die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Stolpe aufgestellt, um die Nachfrage an Gewerbegrundstücken für den örtlichen Bedarf zu befriedigen. Schon damals befand sich die Straßenmeisterei im Plangebiet, so dass nur wenige Flächen für andere Betriebe zur Verfügung standen. Nach nun über 20 Jahren stehen keine Grundstücke mehr zur Verfügung, die gewerblichen Interessenten angeboten werden können. Auch Entwicklungsmöglichkeiten für ortsansässige Unternehmen sind in der Gemeinde Stolpe nicht mehr gegeben. Da aber weiterhin eine stetige Nachfrage nach Gewerbeflächen in der Gemeinde zu verzeichnen ist, soll dieser durch die Ausweisung ergänzender Flächen im engen räumlichen Zusammenhang mit dem vorhandenen Gewerbegebiet 'An der Straßenmeisterei' begegnet werden. Das Plangebiet weist eine sehr gute überörtliche Verkehrsanbindung auf durch die Lage an der K 43 und der unmittelbaren Lage an der BAB-Auffahrt 'Stolpe / Wankendorf' der A 21. Es liegen konkrete Nachfragen vor für ca. 3,30 ha der mit der Planung vorbereiteten ca. 4,48 ha Nettobauland seitens eines Tiefbauunternehmens (Gesellschafter und Geschäftsführer wohnen in Stolpe), eines Hochbauunternehmens, eines Möbel-Logistikers, eines in Stolpe ansässigen Teichbau- und Gründachunternehmens, eines in Stolpe derzeit im Außenbereich ansässigen Tischlereibetriebes, eines Zimmereibetriebes (Gesellschafter und Geschäftsführer wohnen in Stolpe) und eines Speditionsunternehmens (Gesellschafter und Geschäftsführer wohnen in Stolpe).
Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung werden Festsetzungen getroffen, die jeglichen selbständigen Einzelhandel im GE-Gebiet ausschließen, um eine den Zielen der Raumordnung zuwiderlaufende Entwicklung durch sukzessive Einzelhandelsansiedlungen auszuschließen. Dabei wird auf das seinerzeit vom Innenministerium herausgegebene Musters zurückgegriffen.
Die Gemeinde trägt mit der vorliegenden Bauleitplanung und der 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 14 dem sich ergebenden Bedarf an Bauland für örtliche und ortsangemessene Gewerbebetriebe Rechnung und schafft Entwicklungspotenziale für die Zukunft.