1.3.3 Schutzverordnungen
Die nächstgelegenen Flächen des europäischen Netzes Natura 2000 sind das ca. 2,1 km südlich gelegene FFH-Gebiet 1625-301 „Kluvensieker Holz“, das ca. 2,7 km westlich gelegene FFH-Gebiet 1624-392 „Wittensee und Flächen angrenzender Niederungen“ sowie das ca. 5,3 km nördlich gelegene FFH-Gebiet 1526-391 „Südküste der Eckernförder Bucht und vorgelagerte Flachgründe“ und das ca. 5,3 km nördlich gelegene Europäische Vogelschutzgebiet 1525-491 „Eckernförder Bucht mit Flachgründen“. Auswirkungen auf diese Natura 2000-Gebiete sind aufgrund der Entfernung und der Wirkfaktoren des Vorhabens nicht zu erwarten. Im Rahmen der Beurteilung für den parallel aufgestellten Bebauungsplan Nr. 16 wurde mittels Ausbreitungsrechnung nachgewiesen, dass keine FFH-Gebiete in einem Bereich liegen, in dem der Stickstoffeintrag mehr als 0,3 kg/ha*a beträgt.
Die beiden Teilbereiche befindet sich im Osten des Naturparks „Hüttener Berge“. Weitere Ausweisungen nach §§ 23 bis 29 BNatSchG liegen für das Plangebiet oder angrenzend dazu nicht vor. Flächen des Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems des Landes Schleswig-Holstein grenzen ebenso wie Waldflächen nicht an.
Geschützte Biotope gem. § 21 LNatSchG sind durch Knicks gegeben. Die landesweite Biotopkartierung (2014 – 2020) weist darüber hinaus keine weiteren geschützten Biotope aus.