Planungsdokumente: 16. Änderung des Flächennutzungsplanes Gemeinde Holtsee

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1 Einleitung

Zu der Verpflichtung, die Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme in nationales Recht umzusetzen, zählt, seit Inkraftsetzung des Europarechtsanpassungsgesetzes Bau (EAG Bau) und der anschließenden Änderung des Baugesetzbuches (BauGB) 2004, die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB. Durch sie sollen die voraussichtlichen Umweltauswirkungen der Planung ermittelt und ihre Erheblichkeit bewertet werden. Der Umweltbericht dokumentiert diese Prüfung und fasst die Ergebnisse zusammen, um die Umweltfolgen eines Vorhabens transparent darzustellen.

Der Bericht bildet gleichzeitig die Grundlage für die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Abwägung der Umweltbelange durch die Gemeinde. In einer frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (sog. Scoping gem. § 4 BauGB) wurden diese nicht nur über die Ziele des Vorhabens informiert, sondern aufgefordert, sich zu Umfang und Detaillierung der Umweltprüfung zu äußern. Die Ausarbeitung des Umweltberichtes erfolgte nach Ende dieses Verfahrensschrittes, um die in diesem Rahmen abgegebenen Anregungen und Daten zu berücksichtigen. Der Umweltbericht wird im Verfahren fortgeschrieben, um die Ergebnisse des Planungs- und Beteiligungsprozesses darzustellen.

Parallel dazu bezieht der Umweltbericht Angaben zur Berücksichtigung des speziellen Artenschutzes ein. Mit der Neufassung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) sind 2007 Umsetzungsdefizite der FFH-Richtlinie ausgeräumt worden, so dass für die Behandlung der artenschutzrechtlichen Belange bei der Genehmigung von Eingriffen ausschließlich die Regelungen der §§ 44 und 45 des BNatSchG gelten.

Aufbau und Inhalt des Umweltberichtes

Nach einer kurzen Beschreibung der Ziele und Inhalte der Bauleitplanung werden die Ziele der übergeordneten Planungen für den Geltungsbereich zusammengefasst. Danach werden die vom Vorhaben ausgehenden Wirkungen beschrieben und die Beeinträchtigungen auf die einzelnen Schutzgüter auf ihre Erheblichkeit geprüft.

Die Gliederung des Umweltberichtes folgt den Vorgaben der Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB.

1.1 Beschreibung des Geltungsbereiches

Der Geltungsbereich teilt sich in zwei Teilbereiche auf. Die beiden Teilbereiche liegen im Osten der Gemeinde Holtsee. Teilbereich 1 umfasst die Flächen nördlich und südlich der vorhandenen Biogasanlage. Teilbereich 2 überplant ein Gebiet östlich der Straße ‚Ecke‘.

Der insgesamt ca. 13.350 m² große Teilbereich 1 unterteilt sich in zwei Unterbereiche, die die bisher im Flächennutzungsplan dargestellte Sondergebietsfläche erweitern. Er liegt im Außenbereich außerhalb des Ortskerns. Im Norden wird Teilbereich 1 durch die bestehende Biogasanlage sowie einen landwirtschaftlichen Betrieb an der Landesstraße L 44 und im Westen, Osten und Süden durch landwirtschaftlich genutzte Flächen begrenzt.

Der Teilbereich 2 mit einer Größe von ca. 1.675 m² schließt östlich an eine gewerblich genutzte Fläche (Dorfstraße 8) an; nördlich befindet sich ein Reitplatz; südlich des Teilbereiches sind zwei größere Klärbecken vorhanden. Die Erschießung erfolgt über die Straße Ecke und die gewerbliche Fläche über vorhandene Privatwege.

1.2 Inhalte und Ziele des Bauleitplanes

Zur Ordnung der städtebaulichen Entwicklung im Rahmen der baulichen und sonstigen Nutzung wird für das o.g. Plangebiet die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes aufgestellt. Sie trifft innerhalb ihres räumlichen Geltungsbereiches rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Entwicklung entsprechend den kommunalen Zielsetzungen.

Die Dujos Holtsee GmbH & Co. KG plant, die bestehende Biogasanlage in Holtsee am Standort Trömbek an die sich ändernden gesetzlichen Rahmenbedingungen im EEG 2023 anzupassen. Ziel ist die langfristige Sicherung des Standortes und die flexible Erzeugung von Strom und Wärme aus Biogas. Neben der Stromproduktion ist die Versorgung des ganzen Dorfkerns Holtsee inklusive Neubaugebiet mit Fernwärme geplant. Dafür ist am Standort Trömbek der Umbau der Biogasanlage von Dauerbetrieb auf FLEX-Fahrweise und die Erhöhung und Änderung der Einsatzstoffe (insbesondere Rindergülle) und am Standort Dorfstraße 8 der Zubau eines BHKW inkl. Pufferspeicher vorgesehen.

Aus der FLEX-Fahrweise resultiert, dass am Standort Trömbek ein neuer Gasspeicher nötig wird, da die Biogasanlage kontinuierlich Gas erzeugt, Strom und Wärme aber zukünftig nicht mehr ganztägig, sondern nur ca. 4 h pro Tag produziert werden sollen. Durch die Erhöhung der Einsatzstoffe werden mehr Gärreste anfallen, wofür ein Endlager benötigt wird. Das Gärrestendlager wird ebenfalls am Standort Trömbek errichtet. Weiterhin ist die Erweiterung der Technikhalle (Unterstand Teleskoplader, Notheizung, Gaskühlung) am Standort der Biogasanlage vorgesehen.

Am Standort Dorfstraße 8 soll ein Satelliten-BHKW mit Trafo für den Ausbau der Wärmeversorgung für die Ortslage Holtsee installiert und ebenfalls 4 h pro Tag betrieben werden, um eine kostengünstige Versorgung der einheimischen Bevölkerung bzw. Gewerbetreibender mittels Nahwärmenetz zu ermöglichen.

Zudem ist dort ein Pufferspeicher geplant, um den Wärmebedarf kontinuierlich decken zu können. Zudem ist eine Ad-Blue Tankanlage geplant.

Für das Vorhaben wurde die Aufstellung der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie im Parallelverfahren die 2. Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7 und den Bebauungsplan Nr. 16 der Gemeinde Holtsee beschlossen. Die Planungen umfassen jeweils zwei Teilbereiche: den Standort Trömbek (Biogasanlage) und den Standort Dorfstraße 8 (BHKW).

Die dauerhafte bauplanungsrechtliche Sicherung des Anlagenstandortes der vorhandenen Biogasanlage inkl. der genannten Erweiterungen sowie des Satelliten-BHKW inkl. Wärmepufferspeicher soll durch eine vorhabenbezogene Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 7 und den Bebauungsplan Nr. 16 erfolgen. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren zu diesen Bebauungsplänen.

Ziel der Aufstellung der F-Plan-Änderung ist somit die nachhaltige Weiterentwicklung des vorhandenen Anlagenstandortes, die Stärkung der Gemeinde Holtsee auf dem Bioenergiesektor, die Schaffung von zusätzlichen Einkommens- und Entwicklungsperspektiven für die örtliche Landwirtschaft sowie die standortverträgliche Einbindung des Sondergebietes 'Biogasanlage' in das Orts- und Landschaftsbild.

Die Teilbereiche 1 und 2 werden mit folgender Aufteilung jeweils als Sonstige Sondergebiete dargestellt:

Teilbereich 1:

Sonstiges Sondergebiet 'Biogasanlage ca. 13.350 m²

Teilbereich 2:

Sonstiges Sondergebiet 'BHKW' ca. 1.675 m²