2.3 Standortalternativen
Für den Teilbereich 1, der als Erweiterungsfläche für die bestehende Biogasanlage dient, bieten sich nur die unmittelbar an den Betrieb angrenzenden Flächen an. Alternative Standorte ergeben sich durch die o.g. Rahmenbedingungen für die Erweiterung der Biogasanlage (Teilbereich 1) nicht.
Für die Überplanung des Teilbereiches 2 hat die Gemeinde eine Standortalternativenprüfung erstellt.
Die Gemeinde hat im Rahmen ihrer Standortalternativenprüfung (s. Anhang) zunächst alle Flächen zu berücksichtigen, für die schon ein verbindliches Baurecht besteht. Solche Flächen sind in Holtsee nicht vorhanden. Auch ältere landwirtschaftliche Bausubstanz, die in absehbarer Zeit umgenutzt werden könnte und den unter Kap. 3.4 (der Standortalternativenprüfung) genannten Anforderungen entspricht, ist ebenso wie innerörtliche Freiflächen nicht vorhanden.
Durch die Auswertung des Flächennutzungsplanes einschließlich seiner Änderungen und der Bebauungspläne, durch die Durchsicht der topographischen Karten sowie durch Gespräche mit der Gemeinde ergaben sich Flächen, die auf ihre Eignung als alternative Standorte für das BHKW geprüft wurden.
Analog werden die Flächen im Plan 'Standortalternativen' dargestellt.
Aus der vorhergehenden Flächenbetrachtung ergibt sich, dass es zur beabsichtigten Planfläche im Osten der Ortslage (Fläche A4) nur eine vertretbare Alternative gibt, um dem mit der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes verfolgten vorrangigen Ziel der Gemeinde Holtsee zu entsprechen, die Rahmenbedingungen für die Errichtung des für den Ausbau des Fernwärmenetzes erforderlichen BHKWs zu schaffen.
Die Fläche A3 wäre aufgrund ihrer Lage direkt an der Leitung sogar besser geeignet, sofern sie verkehrlich erschlossen werden könnte.
Die geplante Bebauung im Bereich der Fläche A4 wird sich aufgrund der vorhandenen hohen und gewerblich genutzten Gebäude im gesamten Umfeld am besten in das Orts- und Landschaftsbild einfügen.
Aus diesen Gründen bieten sich im Süden / Südosten der Ortslage nur die Flächen A3 oder A4 für den Bau des BHKWs an.
Da die Haupt-Abnehmer der Fernwärme in den nördlichen Wohngebieten Holtsees liegen, hat sich der Vorhabenträger zur Überplanung der Fläche A4 entschieden. Diese Fläche steht aktuell zudem für eine Bebauung zur Verfügung.