Planungsdokumente: 16. Änderung des Flächennutzungsplanes Gemeinde Holtsee

Begründung

3.2 Verkehrliche Erschließung

Die verkehrliche Erschließung der Biogasanlage (Teilbereich 1) ist vorhanden. Sie erfolgt weiterhin über die bestehende Zufahrt an die Straße Lehmkuhl im Westen sowie über eine bestehende direkte Zufahrt von der Landesstraße L 44 (‚Trömbek‘). Zusätzliche Anbindungen an die L44 sind nicht geplant.

Der Teilbereich 1 liegt außerhalb der Ortsdurchfahrt an der Landesstraße L 44. Die Anbaufreihaltezone von 20 m entlang der L44 wird nachrichtlich in die Planzeichnung übernommen.

Weitere direkte Zufahrten und Zugänge dürfen zur freien Strecke der Landesstraße 44 nicht angelegt werden.

Sofern beeinträchtigende Maßnahmen an der L44 anstehen, sind diese im Vorwege mit der Baustellenkoordinierung des LBV.SH abzustimmen. Die Überschneidung von Baumaßnahmen des LBV.SH mit den Bauarbeiten zur Erschließung des Bebauungsplans soll vermieden werden.

Der Teilbereich 2 wird über den angrenzenden Gewerbebetrieb und die hier vorhandene Zufahrt erschlossen.

3.3 Ver- und Entsorgung

Die Ver- und Entsorgung ist für beide Teilbereiche vorhanden und wird bei Bedarf entsprechend ausgebaut.

Wasser

durch Versorgung aus dem Netz des Wasserbeschaffungsverbandes Dänischer Wohld.

Elektrizität und Gas

durch Anschluss an das Netz der Schleswig-Holstein Netz AG.

Abwasserbeseitigung

durch betriebseigene Kläranlagen. In Teilgeltungsbereich 2 fällt kein Schmutzwasser an.

Niederschlagswasser

durch ein Fachbüro wird ein Niederschlagswasserbeseitigungskonzept gem. A-RW1 erstellt und im Rahmen des parallel aufgestellten Bebauungsplanes berücksichtigt.

Abfallbeseitigung

Die Müllbeseitigung erfolgt über die zentrale Müllabfuhr und ist durch Satzung über die Abfallbeseitigung im Kreis Nordfriesland geregelt.

Feuerschutz

Der Feuerschutz wird in der Gemeinde Holtsee durch die ortsansässige Freiwillige Feuerwehr gewährleistet. Bei der Löschwasserversorgung sind die Vorgaben des Arbeitsblattes W 405 des DVGW zu beachten. Die Entfernung von Löschwasserentnahmestellen zu Gebäuden darf maximal 150 m (wahre Schlauchlänge) betragen. Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes muss als Grundschutz eine den Vorgaben des Arbeitsblattes W 405 des DVGW entsprechende Löschwasserversorgung sichergestellt werden. Die Abstände von Hydranten auf Leitungen in Ortsnetzen, die auch der Löschwasserversorgung (Grundschutz) dienen, dürfen dabei 150 m nicht übersteigen. Für den ersten Löschangriff zur Brandbekämpfung und zur Rettung von Personen muss in einer Entfernung von maximal 75 m Lauflinie bis zum Zugang des Grundstücks von der öffentlichen Verkehrsfläche eine Entnahmestelle (Hydrant) vorhanden sein. Die Standorte der Hydranten sind mit Hinweisschildern für die Feuerwehr nach DIN 4066 zu kennzeichnen.

3.4 Umweltbericht

Zur 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Holtsee wird eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. In ihr werden die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB und nach § 1a BauGB die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Planung ermittelt und in einem Umweltbericht (siehe Teil 2 der Begründung) beschrieben und bewertet.

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