Die Bebauungsplanänderung sieht eine Neuordnung und
Verdichtung des Wohngebietes südlich der Straße Bolande und westlich des Fuhlbrucksberg
vor. Die Änderung des Bebauungsplanes wird zur Weiterentwicklung des Gebietes
aufgrund der Nachfrage insbesondere nach Wohnbauflächen erforderlich.
Aufgabe der
Stadt Reinfeld ist die Sicherstellung von Siedlungsflächen, um ihrer Funktion
als Unterzentrum und äußerem Siedlungsachsenschwerpunkt gerecht zu werden. Die
Siedlungsentwicklung soll sich gemäß den Aussagen des Regionalplanes für den
Planungsraum I schwerpunktmäßig entlang der Achsen vollziehen.
Die bebaubaren Flächen
im Geltungsbereich der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 der Stadt
Reinfeld sind im Flächennutzungsplan als Wohngebiet (W) und gemischte Baufläche
(M) dargestellt.
Im Hinblick auf
die heutige Entwicklung ist die Ausweisung neuer Wohnbauflächen, angepasst an
den Bedarf an Wohnraum, notwendig. Hierfür sollen geeignete Flächen im
Stadtgebiet gefunden werden, da die Innenentwicklung der Inanspruchnahme von
Flächen im Außenbereich vorzuziehen ist. Im Zuge einer Verringerung der
Flächenneuinanspruchnahme ist es daher notwendig, Flächenpotentiale innerhalb
bestehender Strukturen zu nutzen.
Die
Nachverdichtung vorhandener baulicher Strukturen dient der Sicherstellung einer
geordneten städtebaulichen Siedlungsentwicklung unter Berücksichtigung des
sparsamen Umganges mit Grund und Boden (§ 1a Abs. 2 BauGB). Die Bebauung im
Plangebiet fügt sich in die bestehenden Siedlungsstrukturen ein und entwickelt
diese weiter. Somit stellt das Gebiet eine gute Möglichkeit der Nachverdichtung
dar. Die Stadt Reinfeld kommt demnach mit der Erweiterung vorhandener
Wohnflächen der gesetzlichen Forderung der Nachverdichtung im besiedelten Raum
nach.
Ziel der 5. Änderung des
B-Planes Nr. 11 ist folglich die Schaffung der planerischen Voraussetzungen für
die Nachverdichtung vorhandener baulicher Strukturen. Die Umsetzung der 5.
Änderung des B-Planes Nr. 11 soll unter
Berücksichtigung einer nachhaltigen, langfristigen Entwicklung des Ortes sowie
der Belange des Umweltschutzes erfolgen. Mit dem Plangebiet ist ein
großflächiges Entwicklungspotential für eine Nachverdichtung gegeben, wobei
neben der demografischen Entwicklung auch Aspekte des Klimaschutzes sowie
entsprechende Maßnahmen zur Energieeinsparung berücksichtigt werden sollen.
Der städtebauliche Entwurf ermöglicht Chancen für die
zukunftsfähige Gebietsentwicklung, wobei eine qualitätsvolle Innenentwicklung
nicht eine bauliche Nachverdichtung um jeden Preis bedeutet, sondern eine am
Bestand orientierte Weiterentwicklung der Siedlungsstrukturen. Hierbei soll
nicht nur der Gebäudebestand, sondern insbesondere auch der Baumbestand
berücksichtigt werden.
Das übergeordnete Ziel der Planung ist somit eine
qualitätsvolle Innenentwicklung unter Berücksichtigung klimaschützender,
energetischer und sozialer Aspekte sowie der umgebenden städtebaulichen
Strukturen und des Baumbestandes. Um den Übergang in die Landschaft verträglicher
zu gestalten, wird im Süden des Plangebiets eine geringere Grundflächenzahl
(GRZ) festgesetzt. Entlang der Straße Bolande wird folglich eine höhere
bauliche Dichte ermöglicht, langfristig können dort auch Mehrfamilienhäuser
realisiert werden. Es handelt sich mit der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr.
11 somit um eine Angebotsplanung für die EigentümerInnen, die auf ihren
Grundstücken die Möglichkeit der baulichen Nachverdichtung erhalten.