Planungsdokumente: 2. Änderung vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7 "Erweiterung Biogasanlage Trömbek" Gemeinde Holtsee

Begründung

4.2 Durchführungsvertrag

Im Durchführungsvertrag zwischen der Gemeinde Holtsee und dem Vorhabenträger verpflichtet sich der Vorhabenträger gem. § 12 Abs. 3 BauGB auf der Grundlage eines abgestimmten Plans zur Durchführung des Vorhabens und der Erschließungsmaßnahmen (Vorhaben- und Erschließungsplan, s.o.) innerhalb einer bestimmten Frist und zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten sowie des zu erbringenden Ausgleichs.

Der Vertrag selbst ist nicht Bestandteil der Planunterlagen und wird zwischen dem Vorhabenträger und der Gemeinde Holtsee bis zum Satzungsbeschluss abgeschlossen. Änderungen des Durchführungsvertrags zwischen Gemeinde und Vorhabenträger sind auch nach Rechtskraft des Bebauungsplanes möglich. Es dürfen aber nur Änderungen vorgenommen werden, die den Festsetzungen des B-Plan nicht widersprechen (§ 12 Abs. 3a Satz 2). Insofern kann das hier beschriebene Vorhaben später noch innerhalb der geltenden Festsetzungen des Bebauungsplanes verändert werden.

Der Durchführungsvertrag regelt insbesondere die Einhaltung bestimmter Fristen und die Verpflichtung zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten. Des Weiteren werden einzelne Inhalte des Bebauungsplanes, hierbei insbesondere der zu erbringende Ausgleich vertraglich geregelt.

Konkrete abwägungsrelevante Vertragsinhalte werden ergänzt, sobald diese vertraglich feststehen.

5 Flächenbilanzierung

Das Plangebiet weist eine Gesamtfläche von ca. 38.240 m² auf; davon entfallen ca. 36.030 m² auf den Teilgeltungsbereich 1 und ca. 2.210 m² auf den Teilgeltungsbereich 2.

Die Teilbereiche werden mit folgender Aufteilung festgesetzt:

Teilbereich 1:

Sonstiges Sondergebiet 'Biogasanlage ca. 25.115 m²

Flächen für die Landwirtschaft ca. 5.165 m²

Private Grünflächen ca. 3.795 m²

  • davon Obstwiese ca. 1.045 m²
  • davon Schutzgrün ca. 2.750 m²

Straßenverkehrsflächen ca. 1.070 m²

  • davon öffentliche Straße ca. 945 m²
  • davon Fußwege ca. 125 m²

Ver- und Entsorgungsflächen ca. 885 m²

Teilbereich 2:

Sonstiges Sondergebiet 'BHKW' ca. 1.675 m²

Private Straßenverkehrsflächen ca. 535 m²

TEIL 2 Umweltbericht

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