Planungsdokumente: 25. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Schleswig

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.1.1 Wohnbauflächen

Die überwiegenden Teile der für eine bauliche Nutzung vorgesehenen Bereiche werden als Wohnbauflächen gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO dargestellt. Innerhalb dieser Bereiche sind überwiegend Geschosswohnungsbauten für allgemeinen und sozialgebundenen Wohnraum vorgesehen. Die geplanten Gebäude sollen 3 bis 4 Vollgeschosse sowie ein aufgesetztes Staffelgeschoss aufweisen.

Zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus in Schleswig sollen mindestens 10 % der entstehenden Wohnungen mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung gefördert werden können. Hierzu werden verbindliche Festsetzungen in den Bebauungsplan Nr. 103 aufgenommen.

Innerhalb der Allgemeinen Wohngebiete sind nach aktuellem Planungsstand ca. 340 Wohnungen mit Größen zwischen 55 m² und 120 m² vorgesehen.

3.1.2 Gemischte Bauflächen

Entlang der Fjordallee plant die Stadt Schleswig eine gemischte Nutzung aus allgemeinem und sozialgebundenen Wohnraum, der Unterbringung von Gewerbebetrieben und sozialen bzw. gesundheitlichen Einrichtungen. Insofern wird für diese Bereiche eine Darstellung als gemischte Bauflächen gem. § 1 Abs. 1 Nr. 2 BauNVO angestrebt.

Im Norden dieser Baufläche sind ca. 50 Schülerwohnungen bzw. Microappartments, ein Boardinghouse, ein Hotel mit ca. 50 Doppelzimmern und eine Kindertagesstätte mit 3 Gruppen vorgesehen. Die Schülerwohnungen sollen v.a. dem angrenzenden dänischen Gymnasium dienen, das ein sehr großes Einzugsgebiet hat, so dass nicht alle Schüler jeden Tag von ihrem Heimatort anreisen können.

Im Süden sind Einrichtungen der Tagespflege mit Praxen und/oder Physiotherapie, allgemeiner und sozialgebundener Wohnraum (ca. 65 Wohnungen zwischen 55 m² und 80 m²), Büroflächen, kleinteilige Gastronomie und eine der Versorgung des Gebietes dienende Nahversorgung geplant. Die Nahversorgung sieht kleinteiligen periodischen Bedarf im Sinne eines Convenience-Shops (Bio/Reform, Kiosk (Zeitung/Tabak/Lotto), Bäckerei, Obst/Gemüse, Drogerie) in einem Konzept vor. Die Größe der Nahversorgung soll eine Verkaufsfläche von insgesamt max. 300 m² erreichen.

3.1.3 Sondergebiete, die der Erholung dienen

Nordwestlich des Kranhafens streben die Schleswiger Kommunalbetriebe zusammen mit der Stadt Schleswig die Errichtung eines kleinen Wohnmobilstellplatzes an. Hierzu erfolgt gem. § 10 Abs. 5 BauNVO eine Ausweisung eines Sondergebietes, das der Erholung dient, mit der Zweckbestimmung 'Wohnmobilstellplatz'. Das Nebeneinander von Hafen und Wohnmobilstellplatz unmittelbar an der Schlei hat sich schon im Bereich des Stadthafens als sehr attraktiv erwiesen. Für diese Nutzung sollen ca. 2.000 m² zur Verfügung gestellt werden. Die Ver- und Entsorgung des Wohnmobilstellplatzes sowie die sanitären Anlagen werden im Bereich des Kranhafens bereitgestellt.