3.1.1 Wohnbauflächen
Die überwiegenden Teile der für eine bauliche Nutzung vorgesehenen Bereiche werden als Wohnbauflächen gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO dargestellt. Innerhalb dieser Bereiche sind überwiegend Geschosswohnungsbauten für allgemeinen und sozialgebundenen Wohnraum vorgesehen. Die geplanten Gebäude sollen 3 bis 4 Vollgeschosse sowie ein aufgesetztes Staffelgeschoss aufweisen.
Zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus in Schleswig sollen mindestens 10 % der entstehenden Wohnungen mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung gefördert werden können. Hierzu werden verbindliche Festsetzungen in den Bebauungsplan Nr. 103 aufgenommen.
Innerhalb der Allgemeinen Wohngebiete sind nach aktuellem Planungsstand ca. 340 Wohnungen mit Größen zwischen 55 m² und 120 m² vorgesehen.