3.1.4.3 SO Wohnen auf dem Wasser
Das sonstige Sondergebiet (gem. § 11 Abs. 2 BauNVO) mit der Zweckbestimmung 'Wohnen auf dem Wasser' dient der Errichtung von schwimmenden Häusern zu Wohnzwecken sowie von Bootsliegeplätzen für Sportboote. Innerhalb des ehemaligen Pionierhafens sollen bis zu 13 schwimmende Häuser mit Grundflächen zwischen 60 m² und 120 m² errichtet werden. Hiermit möchte die Stadt Schleswig diese attraktive Wohnform auch in Schleswig anbieten. Der alte Pionierhafen drängt sich hierfür geradezu auf, da es sich um eine ins Land hineinragende, technisch bereits gefasste Wasserfläche handelt, die zur Schlei hin durch eine bereits genehmigte Hafeneinfassung mit Wellenschutz begrenzt wird. Die schwimmenden Häuser sollen ausschließlich als Ferienwohnungen genutzt werden.
Die dauerhafte touristisch-gewerbliche Nutzung der Ferienwohnungen soll über eine vertragliche Regelung zwischen der Stadt Schleswig und den Vorhabenträgern sichergestellt werden.
Neben den schwimmenden Häusern sollen an den geplanten Steganlagen bis zu 30 Bootsliegeplätze für Sportboote entstehen. Hierbei ist vorgesehen, auch jedem schwimmenden Haus einen Bootsliegeplatz zuzuordnen. Hiermit soll das maritime touristische Angebot im Bereich der Schlei erweitert werden. Für die Boote soll eine kleine Slipanlage auf der Nordostseite des Hafenbeckens vorgesehen werden.