Planungsdokumente: 25. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Schleswig
Begründung
3.1.4.1 SO Ferienwohnungen
Westlich des Pionierhafens ist die Errichtung von Gebäuden mit ca. 30 Ferienwohnungen geplant. Dementsprechend erfolgt für diesen Bereich eine Festsetzung als sonstiges Sondergebiet gem. § 11 Abs. 2 BauNVO mit der Zweckbestimmung 'Ferienwohnungen'. Demnach sind nur Gebäude mit dauerhaft vermieteten Ferienwohnungen zulässig. Hiermit möchte die Stadt Schleswig dem wachsenden Bedarf nach Ferienwohnungen in attraktiver Lage Rechnung tragen. Die Wohnungen sollen Größen zwischen 30 m² und 100 m² erhalten.
Die dauerhafte touristisch-gewerbliche Nutzung der Ferienwohnungen soll über eine vertragliche Regelung zwischen der Stadt Schleswig und den Vorhabenträgern sichergestellt werden.
3.1.4.2 SO Kranhafen
Das sonstige Sondergebiet (gem. § 11 Abs. 2 BauNVO) mit der Zweckbestimmung 'Kranhafen' dient der Errichtung eines Kranhafens als Umschlagplatz für Sportboote nebst diversen Serviceeinrichtungen.
Mit einem Travellift oder Lastenkran werden die Jachten ins Wasser gesetzt oder aus dem Wasser genommen und dort auf die Trailer gesetzt. Vorgesehen ist eine 35to Nutzlast der Anlage mit sogenannten Flügelwänden. Die Liegeplätze im Wasser dienen dem Aufbereiten nach dem Kranen bzw. bieten die Möglichkeit die Boote vor dem Kranen in Warteposition zu halten. Zudem sind auch dauerhafte Liegeplätze vorgesehen. Die Anlieferung und der Abtransport der Boote erfolgen über Bootstrailer.
Die Verwaltung der Anlage sowie die Pflege und Instandsetzung wird durch eigene Mitarbeiter gewährleistet. Zu diesem Zweck ist es vorgesehen, eine Gebäudeanlage mit Büro-, Sozial- und Sanitärräumen sowie zur Vorhaltung und Lagerung von Transportböcken zu errichten. Die Sanitärräume stehen auch den angrenzenden Wohnmobilstellplätzen zur Verfügung.
Zudem soll eine Möglichkeit für eine mobile Betankung der Sportboote und der Berufsschifffahrt geschaffen werden.
Für die Einfassung des Geländes ist eine begrünbare Zaunanlage vorgesehen. Der Einfahrtsbereich wird durch ein elektronisch gesichertes Tor abgesperrt.
Die Schleswiger Kommunalbetriebe streben für die wasserseitigen Nutzungen des Kranhafens eine wasserrechtliche Genehmigung außerhalb dieses Bauleitplanverfahrens an. Daher wurde der wasserseitige Hafenbereich nicht mit in den Geltungsbereich dieser Änderung des Flächennutzungsplanes aufgenommen.