Planungsdokumente: Öffentliche Auslegung der 39. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Barsbüttel für das Gebiet: "Ortsteil Willinghusen, östlich der Wohnbebauung Stemwarder Landstraße, nördlich Buskehre"

Begründung

4. Erschließung, Ver- und Entsorgung

Verkehrsanbindung

Das Plangebiet wird über die 'Stemwarder Landstraße' erschlossen. Die innere Erschließung der voraussichtlich 6 neuen Baugrundstücke wird im parallel aufgestellten Bebauungsplan Nr. 2.15 durch eine - teils verkehrsberuhigte - Planstraße berücksichtigt.

Das Plangebiet ist mit den Buslinien 237, 263, 337 und 737, deren nächste Haltestelle östlich des Plangebietes an der 'Stemwarder Landstraße' (Haltestelle Willinghusen [Kehre]) liegt, an den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) angebunden.

Wasserversorgung

Die Gemeinde Barsbüttel verfügt über eine leistungsfähige zentrale Trinkwasserversorgung. Betreiber ist die 'Hamburger Wasserwerke GmbH'. Das Leitungsnetz hat hydraulisch ausreichend dimensionierte Querschnitte, so dass die Versorgung mit Trinkwasser sichergestellt ist.

Löschwasserversorgung

Die Löschwasserversorgung erfolgt über Hydranten, die an die Anlagen der 'Hamburger Wasserwerke GmbH' angeschlossen sind. Sie erfordert eine Wassermenge von mindestens 96 m³/h für einen Zeitraum von mindestens zwei Stunden. Die Löschwassermenge muss gemäß dem DVGW-Arbeitsblatt W 405 in einem Umkreis von 300 m bezogen auf die zukünftigen Wohnhäuser, jeweils für jedes Wohnhaus einzeln betrachtet, zur Verfügung stehen. Für die Brandbekämpfung ist es unerlässlich, dass die Feuerwehr innerhalb kürzester Zeit vor Ort einsatzbereit ist (sog. Hilfsfrist, die ca. 10 Minuten beträgt). Dies ist nur möglich, wenn die Entfernung zwischen der Einsatzstelle, z. B. einem brennenden Gebäude, und dem Hydranten maximal 75 m Luftlinie beträgt. Dies entspricht einer 80 bis 120 m langen Druckschlauchleitung, die zwischen dem Hydranten und der Einsatzstelle zu verlegen ist. Im Rahmen der Erschließungsplanung und in Absprache mit der örtlichen Feuerwehr wird zu prüfen sein, wo und wie viele Hydranten innerhalb des Plangebietes vorzusehen sind.

Abwasserentsorgung

a) Regenwasser

Das Regenwasser, das auf den befestigten Flächen (Straßen, Wege, Stellplätze etc.) und den Dachflächen anfällt, kann nicht an das bestehende Leitungsnetz in der 'Stemwarder Landstraße' angeschlossen werden. Mit dem Bebauungsplan wird eine Versickerungsanlage parallel zur 'Stemwarder Landstraße' angelegt.

b) Schmutzwasser

Für das Schmutzwasser wird das Leitungsnetz des Zweckverbandes Südstormarn genutzt, von dem das Schmutzwasser an die Hamburger Stadtentwässerung zur Klärung weitergeleitet wird.

Fernmeldeeinrichtungen

Die Gemeinde Barsbüttel ist an das Netz der Deutschen Telekom GmbH angeschlossen.

Gas und Elektroenergie

Die Gemeinde Barsbüttel wird von der E-Werk Sachsenwald GmbH seit März 2012 mit elektrischer Energie und seit Januar 2016 auch mit Erdgas versorgt.

Abfall

Die AWSH (Abfallwirtschaft Südholstein GmbH) erfüllt im Auftrag des Kreises Stormarn, der öffentlich rechtlicher Entsorgungsträger ist, alle Aufgaben der Abfallentsorgung. In diesem Zusammenhang gelten die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kreises Stormarn für die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushaltungen". Im Bebauungsplan Nr. 2.15 ist eine Gemeinschaftsfläche für das Aufstellen der Müllgefäße an den Abfuhrtagen festgesetzt. Diese Gemeinschaftsfläche liegt direkt an der 'Stemwarder Landstraße' und kann somit von den Müllfahrzeugen angefahren werden.

5. Umweltbericht

5.1 Einleitung

Nach § 2 Abs. 4 BauGB ist für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1 a BauGB eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. In der Begründung zum Bauleitplan sind entsprechend dem Stand des Verfahrens im Umweltbericht nach der Anlage 1 zum BauGB die aufgrund der Umweltprüfung ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes darzulegen. Der Umweltbericht bildet einen gesonderten Teil der Begründung (§ 2 a BauGB). Mit dieser Regelung soll erreicht werden, dass im Umweltbericht alle umweltrelevanten Informationen im Zusammenhang mit einer Bauleitplanung an einer Stelle gebündelt vorliegen und inhaltlich nachvollzogen werden können. Die Verfahrensbeteiligten sollen in der Begründung als zentraler Quelle alle wesentlichen umweltrelevanten Aussagen zusammengefasst vorfinden können. Seine Bündelungsfunktion und seine Bedeutung als ein wesentlicher Bestandteil der Begründung kann der Umweltbericht jedoch nur erfüllen, wenn er integrierter Bestandteil der Begründung ist, d. h. als ein separates Kapitel innerhalb der Begründung geführt wird und nicht als bloße Anlage dazu, und wenn er tatsächlich alle umweltrelevanten Aussagen inhaltlich zusammenfasst, d. h. eine Aufsplitterung umweltrelevanter Informationen über die gesamte Begründung vermieden wird. Zu den im Umweltbericht zusammenzufassenden Informationen gehören nicht nur die klassischen Umweltthemen aus dem Bereich des Naturschutzes und der Landschaftspflege (insbesondere Eingriffsregelung, Artenschutz etc.), sondern auch alle anderen umweltrelevanten Belange des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB, soweit sie planungsrelevant sind, wie z. B. die des Immissionsschutzes, des Bodenschutzes und auch des Denkmalschutzes oder sonstiger Sachgüter.

a) Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Bauleitplans

Die 39. Änderung des Flächennutzungsplanes sieht die Ausweisung einer 'Wohnbaufläche' (W) anstelle einer 'Fläche für die Landwirtschaft' vor.

b) Darstellung der Ziele des Umweltschutzes nach einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen, die für den Bauleitplan von Bedeutung sind, und der Art, wie diese Ziele und die Umweltbelange bei der Aufstellung berücksichtigt wurden

Für das Bauleitplanverfahren ist die Eingriffsregelung des § 1 a Abs. 3 BauGB beachtlich. Da die Eingriffe erst auf der Ebene des Bebauungsplanes konkretisiert werden, erfolgt eine Eingriff-Ausgleich-Bilanzierung im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2.15. Im Rahmen der 39. Änderung des Flächennutzungsplanes wird auf die sich abzeichnenden Eingriffe hingewiesen.

Landschaftsrahmenplan (1998)

Im Landschaftsrahmenplan besteht für das Plangebiet die folgende Ausweisung:

Landschaftsschutzgebiet

Im Landschaftsrahmenplan ist das Gebiet als Landschaftsschutzgebiet dargestellt. In der 1. Fortschreibung des Landschaftsplanes (2014), die sich zurzeit in der Aufstellung befindet, ist aufgrund des kleineren Maßstabs erkennbar, dass sich das Plangebiet nicht innerhalb des Landschaftsschutzgebietes sondern direkt an der Grenze zu ihm befindet.

Landschaftsplan 1998, 1. Fortschreibung: laufendes Verfahren

Im Landschaftsplan ist das Plangebiet als Grünlandfläche dargestellt. Im Entwurf der 1. Fortschreibung des Landschaftsplanes (2014), die sich zurzeit im Verfahren befindet, ist das Plangebiet als 'Intensivgrünland' dargestellt.

Begründung der Abweichung vom Landschaftsplan

Durch die Ausweisung einer 'Wohnbaufläche' ergibt sich eine Abweichung von der Darstellung des Landschaftsplanes. Im Landschaftsplan ist das Plangebiet als 'Intensivgrünland' dargestellt. Die intensive Grünlandfläche liegt zwischen einer Wohnbebauung im Westen und einem an das Plangebiet grenzenden Knick im Osten. Der Knick bildet die Grenze zum benachbarten Landschaftsschutzgebiet 'Willinghusen'. Im Süden befindet sich, angrenzend an die 'Stemwarder Landstraße', ebenfalls ein Knick. Auf den Knicks stocken einige Eichen unterschiedlichen Alters. In der unmittelbaren Umgebung befinden sich einige Wanderwege und das Landschaftsschutzgebiet. Beide dienen der Erholung des Menschen.

In der Gemeinde und deren einzelnen Ortsteilen besteht eine sehr hohe Nachfrage nach Baugrundstücken. Es handelt sich bei der Grünlandfläche um eine Fläche, die ca. 90 m breit (Ost-West) und im Mittel ca. 70 m tief (Nord-Süd) ist und an eine Wohnbebauung grenzt. Gegenüber befindet sich die Grundschule Willinghusen (Offene Ganztagsschule). Die Grünlandfläche hat aufgrund ihrer geringen Größe nur eine geringe Bedeutung als Lebensraum für verschiedene Tierarten. Die benachbarte Feldflur hat eine deutlich höhere Lebensraumqualität als die unmittelbare Nachbarschaft zu einer Wohnbebauung. Eine Bebauung dieser Fläche führt zu der Erweiterung der Wohnbebauung bis an den östlich des Plangebietes gelegenen Knick heran, der die Wohnbaufläche wirksam von der freien Landschaft abschirmt.

Aus diesen Gründen kann der Verlust der Grünlandfläche als vertretbar angesehen werden. Es besteht dadurch die Möglichkeit, Siedlungsfläche zu schaffen, ohne dass Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet in Anspruch genommen werden müssen.