Planungsdokumente: Öffentliche Auslegung der 39. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Barsbüttel für das Gebiet: "Ortsteil Willinghusen, östlich der Wohnbebauung Stemwarder Landstraße, nördlich Buskehre"

Begründung

5.5 Betrachtung von möglichen Planungsvarianten

a) Planungsvarianten innerhalb des Geltungsbereiches

Die Planung sieht vor, die bisher landwirtschaftlich genutzte Grünlandfläche in Bauland umzuwandeln. Eine räumliche Feinplanung wird erst auf der Ebene des Bebauungsplanes erfolgen. Aus diesem Grund bestehen auf der Ebene des Flächennutzungsplanes keine Planungsvarianten innerhalb des Geltungsbereiches.

b) Planungsvarianten außerhalb des Geltungsbereiches

Die Gemeinde ist seit Jahren bestrebt, ihre Innenentwicklungspotentiale zu nutzen. Sie stößt aber immer wieder dort an ihre Grenzen, wenn sich diese Potentiale im Privateigentum befinden und die Eigentümer kein - oder zumindest kein kurz- bis mittelfristiges - Interesse an einer baulichen Entwicklung ihrer Flächen haben. Der jetzt für die bauliche Entwicklung vorgesehene Bereich liegt direkt zwischen einer Wohnbebauung und einem Knick und kann dem Siedlungsgebiet zugehörig betrachtet werden. Die Fläche befindet sich im Eigentum der Gemeinde Barsbüttel.

5.6 Beschreibung der verwendeten technischen Verfahren

Es wurden im Rahmen der Bearbeitung des Umweltberichtes keine technischen Verfahren angewandt.

5.7 Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben

Es traten bei der Zusammenstellung der Angaben keine Schwierigkeiten auf.