5.5 Betrachtung von möglichen Planungsvarianten
a) Planungsvarianten innerhalb des Geltungsbereiches
Die Planung sieht vor, die bisher landwirtschaftlich genutzte Grünlandfläche in Bauland umzuwandeln. Eine räumliche Feinplanung wird erst auf der Ebene des Bebauungsplanes erfolgen. Aus diesem Grund bestehen auf der Ebene des Flächennutzungsplanes keine Planungsvarianten innerhalb des Geltungsbereiches.
b) Planungsvarianten außerhalb des Geltungsbereiches
Die Gemeinde ist seit Jahren bestrebt, ihre Innenentwicklungspotentiale zu nutzen. Sie stößt aber immer wieder dort an ihre Grenzen, wenn sich diese Potentiale im Privateigentum befinden und die Eigentümer kein - oder zumindest kein kurz- bis mittelfristiges - Interesse an einer baulichen Entwicklung ihrer Flächen haben. Der jetzt für die bauliche Entwicklung vorgesehene Bereich liegt direkt zwischen einer Wohnbebauung und einem Knick und kann dem Siedlungsgebiet zugehörig betrachtet werden. Die Fläche befindet sich im Eigentum der Gemeinde Barsbüttel.