Im Plangebiet selbst ist keine Wohnnutzung vorhanden. Es wird zurzeit als landwirtschaftliche Fläche genutzt und hat aufgrund dessen keine Bedeutung für Wohnnutzungen. Südlich des geplanten Sonstiges Sondergebiet -SO- mit der Zweckbestimmung Gerüstbau/landwirtschaftliches Lohnunternehmen befindet sich der Hauptsitz des Vorhabenträgers Ohm, westlich vom Plangebiet befinden sich ein ehemaliger Betrieb. Des Weiteren befinden sich Wohnhäuser im näheren Umfeld. Durch die Staub- und Geruchsimmissionen aus der landwirtschaftlichen Nutzung ist die gegenwärtige Naherholungsfunktion des Plangebietes mit Ausnahme der Wahrnehmung eines mehr oder weniger offenen Landschaftsraumes von geringer Bedeutung.
Vorbelastung und Empfindlichkeit
Die Vorbelastung für den Menschen ergibt sich aus den vorhandenen Nutzungen im Plangebiet und in der Umgebung. Das Plangebiet wird zurzeit hauptsächlich als landwirtschaftliche Nutzfläche bewirtschaftet. Diese Nutzung kann als Vorbelastung gewertet werden, da es aufgrund der landwirtschaftlichen Nutzung zu verschiedenen Emissionen wie Schadstoffausstoß, Geruchsbelästigungen sowie akustischen Beeinträchtigungen z. B. durch die maschinelle Düngung mit organischen Stoffen aus der Tierhaltung kommt. Empfindlich könnte das Schutzgut „Mensch“ auf eine Erhöhung des Verkehrsaufkommens reagieren. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass durch die Planung nur ein geringer Mehrverkehr verursacht wird. Dieser führt auf Grund der geringen Größe des Plangebietes sowie im Hinblick auf die bestehende Belastung zu keiner wesentlich höheren Belastung.
Auswirkungen
Das Plangebiet hat für das Schutzgut Mensch eine geringe Bedeutung, auch die Vorbelastungen sind als gering einzustufen, so dass die Auswirkungen der Planung auf das Schutzgut Mensch ebenfalls als gering beurteilt werden können.
Insgesamt sind somit keine erheblichen Beeinträchtigungen für das Schutzgut „Mensch“ zu erwarten.