Planungsdokumente: 3. Änderung Flächennutzungsplan- Gemeinde Dörpling - erneute TÖB-Beteiligung und erneute Auslegung

Begründung

4.3. Methodik

Zur Einschätzung der Lebensraumpotentiale wurde am 07. März 2017 eine Begehung des Plangebietes und seiner Umgebung vorgenommen. Untersuchungsgebiet ist das Plangebiet, Schutzgutbezogen werden benachbarte Nutzungen mit berücksichtigt. Der Bestand zur Tierwelt wird anhand einer Potenzialabschätzung beschrieben, die durch die aktuelle Landschaftsstruktur sowie einer Gebietsbegehung ermittelt wurde. Zur Unterstützung der Einschätzungen wurden Standardwerke herangezogen und der Atlas der Amphibien und Reptilien Schleswig-Holsteins (2005) vom Landesamt für Natur und Umwelt des Landes Schleswig-Holstein. Bewertungen zu den Schutzgütern Boden und Wasser lassen sich aus der Bodenkarte des Geologischen Landesamts Schleswig-Holstein (1976) im Maßstab 1: 25.000, Blatt Dellstedt (1722) ableiten. Wesentliche Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Umweltinformationen und Hinweise auf erhebliche Kenntnislücken haben sich nicht ergeben.

4.4. Beschreibung und Bewertung von Umweltauswirkungen

4.4.1. Schutzgut Mensch

Im Plangebiet selbst ist keine Wohnnutzung vorhanden. Es wird zurzeit als landwirtschaftliche Fläche genutzt und hat aufgrund dessen keine Bedeutung für Wohnnutzungen. Südlich des geplanten Sonstiges Sondergebiet -SO- mit der Zweckbestimmung Gerüstbau/landwirtschaftliches Lohnunternehmen befindet sich der Hauptsitz des Vorhabenträgers Ohm, westlich vom Plangebiet befinden sich ein ehemaliger Betrieb. Des Weiteren befinden sich Wohnhäuser im näheren Umfeld. Durch die Staub- und Geruchsimmissionen aus der landwirtschaftlichen Nutzung ist die gegenwärtige Naherholungsfunktion des Plangebietes mit Ausnahme der Wahrnehmung eines mehr oder weniger offenen Landschaftsraumes von geringer Bedeutung.

Vorbelastung und Empfindlichkeit

Die Vorbelastung für den Menschen ergibt sich aus den vorhandenen Nutzungen im Plangebiet und in der Umgebung. Das Plangebiet wird zurzeit hauptsächlich als landwirtschaftliche Nutzfläche bewirtschaftet. Diese Nutzung kann als Vorbelastung gewertet werden, da es aufgrund der landwirtschaftlichen Nutzung zu verschiedenen Emissionen wie Schadstoffausstoß, Geruchsbelästigungen sowie akustischen Beeinträchtigungen z. B. durch die maschinelle Düngung mit organischen Stoffen aus der Tierhaltung kommt. Empfindlich könnte das Schutzgut „Mensch“ auf eine Erhöhung des Verkehrsaufkommens reagieren. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass durch die Planung nur ein geringer Mehrverkehr verursacht wird. Dieser führt auf Grund der geringen Größe des Plangebietes sowie im Hinblick auf die bestehende Belastung zu keiner wesentlich höheren Belastung.

Auswirkungen

Das Plangebiet hat für das Schutzgut Mensch eine geringe Bedeutung, auch die Vorbelastungen sind als gering einzustufen, so dass die Auswirkungen der Planung auf das Schutzgut Mensch ebenfalls als gering beurteilt werden können.

Insgesamt sind somit keine erheblichen Beeinträchtigungen für das Schutzgut „Mensch“ zu erwarten.