Planungsdokumente: 54. F-Plan-Änderung "Hafenbistro auf dem Bootssteg der Werft, Am Südhafen 3"; hier: Beteiligung gemäß § 4 (2) BauGB

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1 Einleitung

Zu der Verpflichtung, die Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme in nationales Recht umzusetzen, zählt, seit Inkraftsetzung des Europarechtsanpassungsgesetzes Bau (EAG Bau) und der anschließenden Änderung des Baugesetzbuches (BauGB) 2004, die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB. Durch sie sollen die voraussichtlichen Umweltauswirkungen der Planung ermittelt und ihre Erheblichkeit bewertet werden. Der Umweltbericht dokumentiert diese Prüfung und fasst die Ergebnisse zusammen, um die Umweltfolgen eines Vorhabens transparent darzustellen.

Der Bericht bildet gleichzeitig die Grundlage für die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Abwägung der Umweltbelange durch die Gemeinde. In einer frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (sog. Scoping gem. § 4 BauGB) wurden diese nicht nur über die Ziele des Vorhabens informiert, sondern aufgefordert, sich zu Umfang und Detaillierung der Umweltprüfung zu äußern. Die Ausarbeitung des Umweltberichtes erfolgte nach Ende dieses Verfahrensschrittes, um die in diesem Rahmen abgegebenen Anregungen und Daten zu berücksichtigen. Der Umweltbericht wird im Verfahren fortgeschrieben, um die Ergebnisse des Planungs- und Beteiligungsprozesses darzustellen.

Parallel dazu bezieht der Umweltbericht Angaben zur Berücksichtigung des speziellen Artenschutzes ein. Mit der Neufassung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) sind 2007 Umsetzungsdefizite der FFH-Richtlinie ausgeräumt worden, so dass für die Behandlung der artenschutzrechtlichen Belange bei der Genehmigung von Eingriffen ausschließlich die Regelungen der §§ 44 und 45 des BNatSchG gelten.

Aufbau und Inhalt des Umweltberichtes

Nach einer kurzen Beschreibung der Ziele und Inhalte der Bauleitplanung werden die Ziele der übergeordneten Planungen für den Geltungsbereich zusammengefasst. Danach werden die vom Vorhaben ausgehenden Wirkungen beschrieben und die Beeinträchtigungen auf die einzelnen Schutzgüter auf ihre Erheblichkeit geprüft.

Die Gliederung des Umweltberichtes folgt den Vorgaben der Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB.

1.1 Beschreibung des Geltungsbereiches

Das Plangebiet liegt im südlichen Stadtgebiet Kappelns, am Schleiufer im Bereich des Yachthafens Fin Marine Service Kappeln, Steganlage Schlei. Der Plangeltungsbereich umfasst einen Teil aus Flurstück 163 der Flur 6 Gemarkung Kappeln. Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:

  • im Norden und Süden durch die Schlei und weitere Bootsstege / den Sportboothafen,
  • im Westen durch das Schleiufer und
  • im Osten durch die Schlei.

Die Gesamtgröße des Plangeltungsbereiches beträgt ca. 990 m².

1.2 Inhalte und Ziele der Bauleitplanung

Die 54. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die parallel durchgeführte Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 93 der Stadt Kappeln soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Bistros auf einem z.T. vorhandenen Steg schaffen werden. Hierbei sind die kompletten Steganlagen sowie die Plattform auf dem Steg und auch das Gebäude für den Hafenmeister bereits genehmigt, sodass das Bauleitplanverfahren lediglich für die Zulässigkeit der hochbaulichen Anlagen für das Bistro aufgestellt werden muss. Die genehmigten Anlagen (insbesondere die Plattform) werden als Grundlage mit in den Geltungsbereich der Bauleitplanung aufgenommen und über diesen planungsrechtlich gesichert.

Der Yachthafen befindet sich 500 m südlich der Kappelner Schleibrücke am Westufer der Schlei. Er ist zentral gelegen im Gewerbegebiet im innerstädtischen Bereich von Kappeln. Unmittelbar südlich des Museumshafens Kappeln befinden sich die drei Bootsstege der Bootswerft Fin Marine Service. Die Steganlage liegt direkt an der grünen Flaniermeile von Kappeln nur wenige Gehminuten vom Zentrum entfernt.

Der Yachthafen FinMarineService Kappeln als zentraler Standort im Südhafen möchte Wassersportler aller Art sowie Radfahrer und Besucher in einem modernen Bistro willkommen heißen und zum Verweilen einladen.

Geplant ist die Anlage einer Plattform auf dem Wasser, die überwiegend als Terrasse für das zentral auf der gerundet ausgebildeten Plattform geplante Bistrogebäude dienen soll. Eine weitere, kleinere Plattform schließt unmittelbar an und soll ein kleineres Gebäude für den Hafenmeister bereitstellen, sodass dieser schneller für die Besucher des Hafens erreichbar sein wird.

Die Plattform selbst wird auf Pfählen gegründet und ist über vorhandene Stege an den Uferbereich angebunden. Sie bietet zur Wasserseite hin die Möglichkeit, dass kleinere Boote und Wassersportler direkt daran anlegen können.

Das Bistro soll ganzjährig geöffnet sein. Im Gebäude haben ca. 30 Gäste Platz. Die Terrasse kann je nach Wetter und Jahreszeit von jedem Gast genutzt werden. Die Stufen laden zum Sitzen, Beobachten und einfach nur zum Genießen ein.

Die Gebäudehöhe für das Bistro ist zwischen 3,5 und 4,5 m geplant, wodurch sich das Vorhaben neben seiner Kubatur, Transparenz und Schlichtheit in die Umgebung einfügt.

Die Baumaßnahmen sind im Inneren des Yachthafens geplant, sodass keine zusätzlichen Flächen überplant werden. Nördlich und südlich grenzen bestehende Steganlagen an, die Ausdehnung in die Schlei wird nicht weiter als die bestehenden Stege in der unmittelbaren Umgebung erfolgen. So ist eine optimale Einbindung in die Hafenanlage gewährleistet.

Der Rad-, und Wanderweg von Kappeln, entlang des Südhafens in Richtung Arnis wird derzeit ausgebaut. Gastronomie gibt es jedoch an der Strecke zu wenig. Hier möchte die Stadt durch das Bistro im Yachthafen, über der Schlei, geschützt in einem kleinen Gebäude oder auf einer Terrasse auf ein Ausflugsziel besonderer Art verweisen.

Die Planung richtet sich in erster Linie an Wassersportler und Bootsbesitzer, die in Kappeln eine kleine Rast einlegen, kurz verweilen und sich stärken möchten. Hierdurch wird das touristische Angebot im Kappelner Hafenbereich um ein weiteres Ausflugsziel ergänzt und zukunftsfähig erweitert.