Interkommunale Abstimmung
Betroffene benachbarte Gemeinden wurden über die frühzeitige Beteiligung nach § 4 (1) BauGB über die Planung in Kenntnis gesetzt und zur Abstimmung mit ihren Belangen aufgefordert. Von den Gemeinden Schlichting, Krempel, Lunden, Lehe und Kleve wurden keine Anregungen und Bedenken zu den Planunterlagen vorgebracht.