Planungsdokumente: Gemeinde St. Annen - Bebauungsplan Nr. 3 "Wohngebiet Deepland"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

Flächennutzungsplan

Der in Aufstellung befindliche Flächennutzungsplan stellt die Vorhabensfläche als Wohnbaufläche dar.

Landschaftsplan

Der Landschaftsplan der Gemeinde St. Annen stellt das Plangebiet in der Bestandskarte als artenarmes Grünland dar.

In der Maßnahmenkarte (Abb. 7) wird entlang der Dorfstraße die Anlage von straßenbegleitenden Baumreihen und Gehölzstrukturen vorgeschlagen (Kreissymbollinie). Am nordöstlichen Rand des Geltungsbereiches wird zudem die Grenze der Siedlungsentwicklung vorgeschlagen (Dreiecksymbollinie).

Planungsgrundsätze der Gemeinde

Die Gemeinde Sankt Annen liegt am Nordrand des Kreises Dithmarschen, auf halber Strecke zwischen den Kreisstädten Husum und Heide in Schleswig-Holstein, unmittelbar an der Eider.

Das Gemeindegebiet umfasst knapp 14,8 km² von dem der überwiegende Teil im Naturraum Marsch liegt, lediglich der Südwesten wird dem Naturraum Hohe Geest zugeordnet. Die Gemeinde wird klar von der Landwirtschaft geprägt und ist mit knapp 22 Einwohnern pro km² dünn besiedelt. Insgesamt zählte die Gemeinde im Jahr 2019 325 Einwohner.

Mit ihrer Planung möchte die Gemeinde eine nachhaltige, städtebauliche Entwicklung gewährleisten, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Belange miteinander in Einklang bringt (vergl. § 1 (5) und (6) BauGB).

Bei ihrer Planung zum Bebauungsplan Nr. 3 sind insbesondere folgende Punkte relevant:

  • die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung und deren Daseinsbedürfnissen,
  • die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung, die Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen, die Eigentumsbildung weiter Kreise der Bevölkerung und die Anforderungen kostensparenden Bauens sowie die Bevölkerungsentwicklung,
  • die Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt und die Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern,
  • den auf Bundes- und Landesebene formulierten Klimaschutz, der Eingang gefunden hat in zahlreiche Gesetze und Verordnungen, wie z.B. in §1a (5) BauGB: „Den Erfordernissen des Klimaschutzes soll sowohl durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen, Rechnung getragen werden.“