Maßnahmen zur Ordnung von Grund und Boden
Die Flächen befinden sich im Besitz der Gemeinde. Die Notwendigkeit für bodenordnende Maßnahmen ist nicht erkennbar.
Die Flächen befinden sich im Besitz der Gemeinde. Die Notwendigkeit für bodenordnende Maßnahmen ist nicht erkennbar.
Die Erschließung erfolgt über zwei Zuwegungen von der Dorfstraße aus und verläuft U-förmig durch das Wohnbaugebiet. Die Verkehrsfläche wird als verkehrsberuhigter Bereich festgesetzt. Die Breite der Verkehrsfläche beträgt im nördlichen Teilabschnitt 7,5 m da hier ein Grenzgraben zum nördlichen Nachbarflurstück verläuft. Die übrigen Verkehrsflächen werden in der Planzeichnung in 6 m Breite dargestellt. Geplant ist der Bau einer 3 m breiten Fahrbahn mit ca. 2,5 % seitlichen Gefälle sowie einer beidseitigen 1,5 m breiten, begrünten Bankette. Durch die Fahrbahnbreite und die Ausweichmöglichkeit auf die Bankette ist ein Begegnungsverkehr (Müllfahrzeug-PKW) problemlos möglich, dennoch wird die versiegelte Fläche gering gehalten. Zudem können Ver- und Entsorgungsleitungen unter der Bankette verlegt werden, was Reparatur- und Erweiterungsarbeiten erleichtert.