Planungsdokumente: Gemeinde Welmbüttel - 4. Änderung F-Plan - ehemaliges Bundeswehrlager

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

6.2.9 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern

Die nach den Vorgaben des BauGB zu betrachtenden Schutzgüter können sich gegenseitig in unterschiedlichem Maße beeinflussen. Beispielsweise wird durch den Verlust von Freifläche durch Flächenversiegelung der Anteil an Vegetationsfläche verringert, wodurch indirekt auch das Kleinklima beeinflusst werden kann.

Im vorliegenden Fall werden durch weitere Faktoren, wie z. B. Luftaustausch mit der Umgebung, diese Wechselwirkungen kompensiert und nicht im wesentlichen Bereich liegen. Die Umweltfolgen der möglichen Wechselwirkungen sind insgesamt als gering zu beurteilen.

Eine Verstärkung der erheblichen Umweltauswirkungen durch sich negativ verstärkende Wechselwirkungen ist im vorliegenden Plangebiet nicht zu erwarten.

6.3 Zusammenfassende Prognose

6.3.1 Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung

Die voraussichtlichen Umweltauswirkungen werden zunächst in der folgenden Tabelle für jedes Schutzgut kurz dargestellt und anschließend in einer Gesamtprognose zusammengefasst.

Tab.: Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter und ihre Bewertung

UmweltauswirkungenGrad der Beeinträchtigung
Biotope, Tiere, Pflanzen, Biol. Vielfalt Natura-2000-GebieteInanspruchnahme von Freifläche geringer bis allgemeiner Bedeutung Beeinträchtigung durch die Planung+ O
Boden FlächeBeeinträchtigung von Bodenfunktionen durch Flächenversiegelung Inanspruchnahme von Freifläche+ +
WasserBeeinträchtigungen des Bodenwasserhaushaltes+
Klima, Luft Veränderung des örtlichen Kleinklimas durch Flächenversiegelung+
LandschaftSondergebiete umgeben von Waldbeständen Vorbelastung durch bestehende BebauungO
Mensch:
ErholungseignungPlangebiet nicht öffentlich zugänglich O
ImmissionenSchallimmissionen, Vorbelastung angrenzende Schießanlage+ ++
Kultur-, SachgüterBeeinträchtigung von Kultur- und SachgüternO
Wechsel- wirkungenVerstärkung von erheblichen AuswirkungenO

+++ starke Beeinträchtigung, ++ mittlere Beeintr., + geringe Beeintr., O keine Beeintr.

Die Bestandsaufnahme der Schutzgüter und die Beschreibung der Umweltauswirkungen zeigen, dass von der Flächeninanspruchnahme Flächen von allgemeiner Bedeutung für den Naturschutz betroffen sind. Das Schutzgut Boden wird dort, wo die Flächen versiegelt werden, erheblich beeinträchtigt. Insgesamt besteht durch den geringen Umfang der zusätzlichen Versiegelungen jedoch nur eine geringe Beeinträchtigung.

Auswirkungen auf die Schutzgüter Mensch und Tiere durch Lärmimmissionen bzw. Bewegungen von Menschen aus der Nutzung für BOS-Übungen und der Lagernutzung werden auch in der Gesamtbelastung nicht im erheblichen Bereich liegen. Insgesamt bleiben sie deutlich hinter der Vorbelastung aus der Standortschießanlage zurück.

Aufgrund der umgebenden Waldbestände sind erhebliche Auswirkungen auf das Landschaftsbild und die Erholungseignung des Landschaftsraumes nicht zu befürchten.

Zur Minimierung der Auswirkungen auf geschützte Tierarten sind artenschutzrechtliche Vermeidungsmaßnahmen zu treffen.

Darüber hinaus gehen von dem Vorhaben keine erheblichen negativen Umweltauswirkungen aus.