6.3.2 Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung
Bei Nichtdurchführung der Planung bleiben die Flächen im Plangebiet im Bestand in ihrer Biotop- und Nutzungsstruktur, wie sie unter Ziffer 6.2.1 bis 6.2.9 schutzgutbezogen als Basisszenario (Bestandssituation) beschrieben sind, voraussichtlich bestehen.
Die Entwicklung des Umweltzustandes wird sich bei Nichtdurchführung der Planung voraussichtlich nicht wesentlich von dem beschriebenen Basisszenario unterscheiden.
Die bisher unversiegelten Flächen blieben unversiegelt. Dies hätte jedoch keine wesentlichen positiven Umweltauswirkungen zur Folge, da es sich um nur geringe Flächengrößen handelt. Die Flächen sind von geringer bis allgemeiner Bedeutung für den Naturschutz.
Die geplante Nutzung durch die BOS-Übungen und die Wiederaufnahme der Lagernutzung in geringer Frequenz und mit Beschränkung auf bestimmte Zeiten im Jahr würden unterbleiben.
Die Vorbelastung durch den Betrieb der benachbarten Standortschießanlage der Bundeswehr mit Lärmwirkungen würde bestehen bleiben. Ebenso würde der Bestand an Gebäuden und Erschließungsflächen im Gebiet erhalten bleiben.
Insgesamt sind somit bei Nichtdurchführung der Planung keine negativen und keine wesentlichen positiven Auswirkungen zu erwarten.