6.4.2 Ausgleich
Mit Umsetzung der Planung verbleiben bei Berücksichtigung der Vermeidung und Verminderung erhebliche Beeinträchtigungen im Schutzgut Boden / Fläche, die auszugleichen sind (vgl. Kap. 6.2.3).
Dies bezieht sich auf die zulässige Errichtung von Stellwänden und Containern in dem Sondergebiet in der Größenordnung von 0,04 ha Fläche.
Die Ausgleichsermittlung erfolgt im Bebauungsplan auf Basis des gemeinsamen Runderlasses des Innenministeriums und des Ministeriums für Energiewende, Umwelt und ländliche Räume (vom 09. Dezember 2013 – IV 268/V 531 – 5310.23 - ‚Verhältnis der natur-schutzrechtlichen Eingriffsregelung zum Baurecht’).
Der Ausgleich soll innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 1 der Gemeinde Gaushorn durchgeführt werden. Eine bestehende Grünlandfläche, im Ausgangszustand mäßig artenreiches Wirtschaftsgrünland, soll durch Aushagerung zu einer ‚nährstoffarmen, artenreichen Mähwiese‘ entwickelt werden. Die hierzu notwendigen Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen werden im Umweltbericht zum Bebauungsplan dargelegt.