8.1.1. Schutzgut Mensch
Planungsvorhaben können den Menschen und deren Gesundheit auf unterschiedliche Weise beeinflussen. Für die Umweltprüfung relevant sind das Wohnen und die Ausübung von Freizeit- und Erholungsaktivitäten. Aspekte des Arbeitsschutzes sind hier nicht relevant und werden nicht betrachtet.
Das Plangebiet grenzt nicht direkt an eine Wohnbebauung. Die nächste Wohnbebauung befindet sich in mindestens 500 m Entfernung jenseits der Bahnstrecke und Sichtkontakt besteht nicht. Im Nordwesten grenzt mit ca. 50 m Abstand das Gebäude eines Motorrad-Clubs an die Planfläche an. Im Osten befindet sich ein Asphaltwerk und im Norden die Kreisstraße 62. Insgesamt ist die nördliche Umgebung der Planfläche eher industriell geprägt. Westlich der Planfläche, auf der anderen Seite der Bahnlinie, befindet sich der Wasserski- und Wakeboard Park Jagel. Die Entfernung zur Planfläche beträgt mindestens 50 m.