7.6. Schutzverordnungen
Auf und angrenzend zum Plangebiet liegen keine Ausweisungen nach § 23-29 BNatSchG. Auf der Planfläche befindet sich eine Verbundachse des Biotopverbundsystems (§ 21 BNatSchG in Verbindung mit § 12 Landesnaturschutzgesetz, LNatSchG), siehe Abb. 2.
Abb. 2: Biotopverbundsystem im Plangebiet (grün: Verbundsachse, rosa: Schwerpunktgebiet)
Weiterhin befinden sich geschützte Biotope (Knicks, Feld,- und Baumhecken) auf der Planfläche. Diese sind nach § 30 BNatSchG i.V.m. § 21 LNatSchG Schleswig-Holstein geschützt. Ebenfalls auf der Planfläche befinden sich zwei Bereiche mit Sumpfreitgras, die nach § 30 BNatSchG und § 21 LNatSchG Schleswig-Holstein geschützt sind. Angrenzend an die Planfläche befinden sich weitere Biotope, die ebenfalls nach § 30 BNatSchG und § 21 LNatSchG Schleswig-Holstein geschützt sind.
Natura 2000 Gebiete sind nicht von der Planung betroffen.