Planungsdokumente: 9. F-Plan Änderung der Gemeinde Jagel "Solarpark Selker Weg" für das Gebiet südlich des Selker Weges und nordöstlich der Bahnstrecke Hamburg-Flensburg

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

7. Umweltbericht

Nach § 2a BauGB hat die Gemeinde im Aufstellungsverfahren dem Entwurf des Bauleitplanes eine Begründung beizufügen. Der Umweltbericht bildet einen gesonderten Teil dieser Begründung, in dem entsprechend dem Stand des Verfahrens die aufgrund der Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes darzulegen sind. Die inhaltlichen Anforderungen an den Umweltbericht ergeben sich aus der Anlage im BauGB zu dem § 2 (4) und § 2a BauGB.

Für die Bewertung der Umweltauswirkungen wurden im Wesentlichen folgende Unterlagen herangezogen:

  • Grundsätze zur Planung von großflächigen Solar-Freiflächenanlagen im Außenbereich (Gemeinsamer Beratungserlass des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung und des Ministeriums für Energie, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung vom 01. September 2021)
  • Naturschutzfachliche Bewertungsmethoden von Freilandphotovoltaikanlagen (BfN Skript 247, 2009)
  • Neuaufstellung des Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein, Fortschreibung 2021
  • Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum V, Landesteil Schleswig von 2002
  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag gemäß § 44 BNatSchG zum B-Plan Nr. 6 „Solarpark Selker Weg“ der Gemeinde Jagel (B.i.A. - Biologen im Arbeitsverbund, Dipl.-Biol. Klaus Jödicke BDBiol, Bahnhofstr. 7524582 Bordesholm)

7.1. Beschreibung des Geltungsbereichs

Das Vorhaben „Solarpark Selker Weg“ besteht aus der Errichtung einer erdgebundenen, großflächigen Photovoltaik-Freiflächenanlage (PV-FFA) in der Gemeinde Jagel, etwa 500 m östlich des Ortsrandes von Jagel. Nördlich wird die Fläche begrenzt durch die Kreisstraße K62 Selker Weg, die Jagel mit Selk verbindet. Westlich verläuft die Eisenbahnstrecke Neumünster-Flensburg.

Der Geltungsbereich umfasst eine Gesamtfläche von 18,6 ha und betrifft die Flurstücke 6/2, 10/3, 12/3, 12/4, 15, 187/16 und 215 in der Gemarkung Jagel, Flur 4 (siehe Abb. 1 und Kapitel 1 und 2).

Abb. 1: Geltungsbereich des Bebauungsplans

7.2. Inhalt und Ziele des Bauleitverfahrens

Planungsziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6 „Solarpark Selker Weg“ der Gemeinde Jagel, ist es die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, für die Errichtung eines Sondergebietes zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage. Damit soll u.a. eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung gewährleistet und ein Beitrag der Gemeinde zu den formulierten energiepolitischen Planungsgrundsätzen geleistet werden.

Die Planfläche für das Sondergebiet umfasst ca. 18,6 ha, davon soll ca. 9,7 ha mit Solarmodulen bedeckt werden.

Die nicht beweglichen, aufgeständerten Solarmodule werden in Reihen mit einem Abstand von ca. 2,50 m angeordnet. Weiterhin werden Nebeneinrichtungen wie Wechselrichter, Trafostationen und eine Umzäunung errichtet. Die Module werden in Südausrichtung in einem fest definierten Winkel zur Sonne angeordnet und aufgeständert. Die Höhe der Module wird 4,0 m nicht überschreiten. Die Gestelle werden in den vorhandenen unbefestigten Untergrund gerammt. Fundamente sind nicht erforderlich. Hierdurch wird der Versiegelungsgrad im Plangebiet auf ein Minimum begrenzt. Der maximale Versiegelungsgrad beträgt 4% und die GRZ wird auf 0,8 festgesetzt. Die Freiflächen-PV-Anlage kann nach Ende der Nutzungsdauer rückstandslos wieder entfernt werden.

Die von den Modulen überdachte Fläche wird nicht versiegelt, sondern als extensives Grünland genutzt.