Planungsdokumente: 9. Änd. F-Plan der Gemeinde Dannewerk für das Gebiet südlich der Hauptstraße und östlich des Ochsenwegs

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.5 Umweltbericht

Zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Dannewerk wird eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. In ihr werden die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB und nach § 1a BauGB die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Planung ermittelt und in einem Umweltbericht (siehe Teil 2 der Begründung) beschrieben und bewertet. Zusammenfassend werden nachfolgend die durch die Planung möglichen und zu erwartenden Auswirkungen auf die Umweltbelange aufgeführt:

Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit: Durch die Planungen wird die Erweiterung eines Parkplatzes sowie der Bau eines Kiosks und öffentlicher Toiletten im Nahbereich des Danewerkmuseums ermöglicht. Im nordöstlichen Nahbereich sind Wohngebäude vorhanden. Erhebliche Auswirkungen durch Lärmimmissionen sind durch die geplante und teilweise bereits vorhandene Nutzung nicht zu erwarten.

Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt: Die Gehölze bieten Lebensräume für heimische Brutvögel. Zudem sind im Bereich der stärkeren Bäume Tagverstecke von Fledermäusen nicht auszuschließen. Diese werden im Rahmen der Planung jedoch erhalten. Ein Eintreten von Verbotstatbeständen gem. § 44 Abs. 1 BNatSchG ist daher auszuschließen. Geschützte Biotope sind von den Planungen nicht betroffen.

Schutzgut Fläche: Für die Erweiterung des Parkplatzes sowie den Neubau eines Kiosks und öffentlicher Toiletten wird ein Teil einer größeren Wiese beansprucht, die bislang als öffentliche Sport- und Freizeitfläche der Gemeinde dient. Der Verlust eines Teils dieser Fläche ist in der qualitativen und quantitativen Aufwertung der Welterbestätte Danewerk als touristische Destination begründet.

Schutzgut Boden: Neuversiegelungen werden durch die Erweiterung des Parkplatzes sowie den Neubau eines Kiosks und öffentlicher Toiletten verursacht. Die überbaubare Grundfläche wird für das Sondergebiet ‚Tourismus‘ auf ca. 0,015 beschränkt, wobei eine Überschreitung um 50 % für Nebenanlagen zulässig ist. Die Erweiterung des Parkplatzes wird als vollversiegelte Fläche berücksichtigt. Die neuversiegelten Flächen werden bislang für Sport- und Veranstaltungszwecke beansprucht und weisen eine allgemeine Bedeutung für den Naturschutz auf. Gemäß Ausgleichsbilanzierung ist für die Neuversiegelungen ein Ausgleich von ca. 0,12 ha zu erwarten. Der Ausgleich erfolgt durch die Extensivierung einer gemeindeeigenen Grünlandfläche.

Schutzgut Wasser: Oberflächengewässer sind von der Planung nicht betroffen. Anfallendes Niederschlagswasser soll weiterhin im Plangebiet versickert werden. Zur Förderung der Verdunstung wird der Baumbestand erhalten und um Neupflanzungen ergänzt.

Schutzgut Klima/Luft: Durch die Erweiterung eines vorhandenen Parkplatzes und den angrenzenden Bau eines Kiosks und öffentlicher Toiletten sind aufgrund der in Schleswig-Holstein häufig vorkommenden Winde und der geringen Vorbelastung im ländlichen Raum keine erheblichen Beeinträchtigungen des Schutzgutes zu erwarten. Die vorhandenen Bäume werden erhalten, um Neupflanzungen ergänzt und sich weiterhin positiv auf das Kleinklima und die Luftqualität auswirken.

Schutzgut Landschaftsbild: Erhebliche Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes werden durch die Erweiterung des Parkplatzes nicht verursacht. Der als hochbauliche Anlage entstehende Kiosk wird vor allem im Hinblick auf den Denkmalschutz in seiner Höhe und Gestalt eingeschränkt, um eine übermäßige Fernwirkung zu vermeiden. Die Bäume im Plangebiet werden erhalten, um Neupflanzungen ergänzt und so das Plangebiet weiter eingrünen. Parallel zum Bauleitverfahren wird die Entlassung aus dem Landschaftsschutzgebiet beantragt.

Schutzgut kulturelles Erbe und Sachgüter: Das Plangebiet befindet sich im Nahbereich und in der Pufferzone zur Welterbestätte Dannewerk, weswegen der Denkmalschutz von besonderer Bedeutung ist. Auswirkungen auf die Welterbestätte werden durch die baugestalterischen Festsetzungen in der verbindlichen Bauleitplanung gemindert. Die Umsetzung der Planung wird eng mit den zuständigen Denkmalschutzbehörden abgestimmt, um Beeinträchtigungen zu vermeiden. Sachgüter sind von den Änderungen des Flächennutzungsplanes nicht betroffen.

Auswirkungen auf FFH-Gebiete oder Schutzgebiete nach der EU-Vogelschutzrichtlinie sind aufgrund der großen Entfernung und den Wirkfaktoren des Vorhabens nicht zu erwarten.

Gesamtbeurteilung:

Mit der Umsetzung der Inhalte der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Dannewerk sind zusätzliche Beeinträchtigungen der beschriebenen Umweltbelange verbunden. Diese Beeinträchtigungen sind aufgrund der geringen Größe des Vorhabens sowie den Vorbelastungen nicht als erheblich zu bezeichnen.

Nach Durchführung aller in der Bauleitplanung vorgesehener Maßnahmen ist von keinen erheblichen und nachhaltigen Beeinträchtigungen der untersuchten Umweltbelange auszugehen. Die Eingriffe in Natur und Landschaft gelten als ausgeglichen. Das Eintreten von artenschutzrechtlichen Zugriffsverboten gem. § 44 BNatSchG ist nicht zu erwarten.

3.6 Hinweise

Bodenschutz

Allgemein:

  • Beachtung der DIN 19731 'Verwertung von Bodenmaterial'
  • Der Beginn der Arbeiten ist der unteren Bodenschutzbehörde spätestens 1 Woche vorab mitzuteilen.

Vorsorgender Bodenschutz

  • Die Häufigkeit der Fahrzeugeinsätze ist zu minimieren und soweit möglich an dem zukünftigen Verkehrswegenetz zu orientieren.
  • Bei wassergesättigten Böden (breiig/flüssige Konsistenz) sind die Arbeiten einzustellen.

Bodenmanagement

  • Oberboden und Unterboden sind bei Aushub, Transport, Zwischenlagerung und Verwertung sauber getrennt zu halten. Dies gilt gleichermaßen für den Wiederauftrag / Wiedereinbau.
  • Bei den Bodenlagerflächen sind getrennte Bereiche für Ober- und Unterboden einzurichten. Eine Bodenvermischung ist grundsätzlich nicht zulässig.
  • Oberboden ist ausschließlich wieder als Oberboden zu verwenden. Eine Verwertung als Füllmaterial ist nicht zulässig.
  • Überschüssiger Oberboden ist möglichst ortsnah einer sinnvollen Verwertung zuzuführen.

Hinweis:

Für eine gegebenenfalls notwendige Verwertung von Boden auf landwirtschaftlichen Flächen ist ein Antrag auf naturschutzrechtliche Genehmigung (Aufschüttung) bei der Unteren Naturschutzbehörde zu stellen.

Kampfmittel

Gemäß der Anlage der Kampfmittelverordnung (KampfmV SH 2012) gehört die Gemeinde Dannewerk nicht zu den Gemeinden mit bekannten Bombenabwurfgebieten. Zufallsfunde von Munition sind jedoch nicht gänzlich auszuschließen und unverzüglich der Polizei zu melden.

Bundeswehr

Das Plangebiet liegt im Bauschutzbereich des Flugplatzes Jagel. Hieraus ergeben sich Bauhöhenbeschränkungen gemäß § 12 Luftverkehrsgesetz, die jedoch keine Auswirkungen auf die geplanten Gebäude haben. Auf den vom Flugbetrieb ausgehenden Lärm wird ebenfalls hingewiesen.

Sollte es bei den Bauvorhaben zum Einsatz von Kränen kommen, sind diese gesondert zur Prüfung und Bewertung beim Luftfahrtamt der Bundeswehr, Abteilung 1, Referat 1d, Postfach 90 61 10/529, 51127 Köln einzureichen.

4 Flächenverteilung

Der Planbereich umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 0,36 ha mit folgender Unterteilung:

Sonstiges Sondergebiet - Tourismus ca. 845 m²

Verkehrsflächen - Parkplatz ca. 1.975 m²

Grünflächen - Versickerung ca. 750 m²