Planungsdokumente: 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 A der Stadt Reinfeld für den Bereich des Rettungszentrums

Begründung

8.2. Niederschlags- und Schmutzwasserentsorgung

Alle für die Ver- und Entsorgung erforderlichen Anlagen und Einrichtungen sind im Plangebiet vorhanden. Erweiterungen und Ergänzungen sind projektbezogen erforderlich. Träger der Abwasserbeseitigung sind die Stadtwerke Reinfeld (Holstein).

8.3. Müllabfuhr

Die Müllabfuhr erfolgt nach der Satzung des Kreises Stormarn über die Abfallbeseitigung. Die Standplätze für Abfallbehälter sind an geeigneter Stelle auf den Baugrundstücken vorzusehen.

9. Altlasten und Altablagerungen

Nach derzeitigem Kenntnisstand der Stadt Reinfeld (Holstein) sind Altlasten und Altablagerungen im Plangeltungsbereich nicht bekannt. Hinweise auf Altlasten aus früheren gewerblichen/industriellen Nutzungen liegen zurzeit nicht vor.

Sollten im Zuge der Umsetzung des Bebauungsplanes dennoch Auffälligkeiten im Untergrund festgestellt werden, die auf eine Altablagerung und/oder eine Belastung oder Kontamination des Bodens mit Schadstoffen hindeuten, so ist der Kreis Stormarn (Abfall, Boden- und Grundwasserschutz) umgehend davon in Kenntnis zu setzen. Die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz des Bodens und dessen Nutzungsfunktionen bzw. zum Schutz der Gewässer sind mit der Bodenschutzbehörde abzustimmen.

Auffälliger/verunreinigter Bodenaushub ist bis zum Entscheid über die fachgerechte Entsorgung oder die Möglichkeit zur Verwendung auf dem Grundstück gesondert zu lagern. Dieser Bodenaushub ist vor Einträgen durch Niederschlag und gegen Austräge in den Untergrund, z.B. durch Folien oder Container, zu schützen.