6.2. Beurteilungszeit Nacht I Ein- und Ausfahrt der Einsatzfahrzeuge
Im Einwirkungsbereich der bestehenden und unverändert bleibenden Ein-/Ausfahrt der Einsatzfahrzeuge sind bei nächtlichen Einsätzen Richtwertüberschreitungen nicht auszuschließen.
Lärmschutz durch Errichtung von Wänden oder Wällen zur Abschirmung Ein-/Ausfahrt ist nicht möglich. Auch eine organisatorische Steuerung des zeitlichen Ablaufs von Einsatzfällen scheidet aus, da es sich um spontan eintretende Ereignisse handelt (die in den vergangenen Jahren aber auch nur an wenigen Nächten im Jahr stattgefunden haben). Insofern besteht im Rahmen der 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 7 A keine Möglichkeit, die bei nächtlichen Einsätzen auftretenden Lärmimmissionen zu verringern.
Andererseits führt das Planungsvorhaben im Umfeld der vorhandenen Grundstücksein- /-ausfahrt im Süden des Rettungszentrums aber auch nicht zu einer Verschlechterung der Situation. Die Lärmeinwirkungen sind hier derzeit schon gegeben. Das Planungsvorhaben hat zwar eine Erweiterung des Rettungszentrums zum Ziel, die jedoch keine Nutzungsintensivierung und somit keine Erhöhung der Lärmbelastungen zur Folge zu hat.