Planungsdokumente: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 20 der Gemeinde Damp "Dorotheenthal"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.1 Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen

Schutzgut Menschen und menschliche Gesundheit

Im Zuge dieses Planverfahrens wurde eine Schallimmissionsprognose durch das Ingenieurbüro für Akustik Busch erstellt. Die vorgeschlagenen Schallschutzmaßnahmen werden als Festsetzungen in den Text (Teil B) übernommen.

Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

Im Hinblick auf das Vorkommen geschützter Tierarten im Plangebiet ist durch das Büro Christoph Stolle ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Dezember 2022) erarbeitet worden. In diesem werden folgende Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung benannt:

  • Brutvögel (Gehölzbrüter)

Büsche, Sträucher und Aufwuchs bis 10 cm Brusthöhendurchmesser (BHD) sind außerhalb der Brutzeit bzw. im Zeitraum 01.10.–28./29.02. zu roden. Für Bäume ab 10 cm BHD ist zuvor eine fledermauskundliche Baumkontrolle erforderlich: Bäume ohne Fledermaus-Quartiereignung Fällung im Zeitraum 01.10.–28./29.02; Bäume mit nur sommerlicher Quartiereignung für Fledermäuse Fällung im Zeitraum 01.12.–28./29.02; Bäume mit Winterquartier-Eignung für Fledermäuse erfordern eine ökologische/fledermauskundliche Fällbegleitung.

  • Brutvögel (Gebäudebrüter)

Beginn der Sanierungs-/Umbauarbeiten im Zeitraum 15.09.-28./29.02. und in Folge Arbeitsbetrieb ohne größere Unterbrechung zur Vermeidung der Ansiedlung von Vogelbruten.

  • Brutvögel (Bodenbrüter der Agrarlandschaft)

Betrifft flächenbezogen nur die bislang als (Pferde-) Weide und Paddock genutzten Flächen südl. des Guts Dorotheental und zudem nur dann die aktuell agrarisch genutzten Ackerflächen östl. der Straße `Dorotheental´, wenn diese zur Brutzeit brach liegen.

Beginn der Baufeldfreimachung und -vorbereitung im Zeitraum 15.08.–28./29.02 und in Folge Arbeitsbetrieb ohne größere Unterbrechung; alternativ, außerhalb o.g. Zeitraum: Bodenbrüter-Besatzkontrollen und Vergrämungsmaßnahmen für Bodenbrüter, um eine Baufeldfreimachung und -vorbereitung außerhalb o.g. Zeitraums zu ermöglichen.

  • Fledermäuse (Gebäudefledermäuse)

Beginn der Sanierungs-/Umbauarbeiten im Zeitraum 15.03.-30.04. oder im Zeitraum 15.08.-10.10. und in Folge Arbeitsbetrieb ohne größere Unterbrechung. Ökologische/fledermauskundliche Baubegleitung.

  • Fledermäuse (Zwerg- u. Mückenfledermaus, Braunes Langohr)

Fledermausverträgliches Beleuchtungskonzept für die B-Plan-Bereiche westl. der Straße ‚Dorotheental‘.

  • Amphibien

Arbeiten in den 2 Bestandsteichen des Guts Dorotheental im Zeitraum 15.08.-31.10.

  • Alle artenschutzrechtl. relevanten Tiergruppen (Brutvögel, Fledermäuse, Amphibien

Erarbeitung und Umsetzung eines Maßnahmenplans zur Vermeidung der artenschutzrechtlichen Verbote. Ökol. Baubegleitung die artenschutzrechtliche Relevanten Artengruppen betreffend.

Die nach § 21 LNatSchG gesetzlich geschützten Knicks am Rand des Plangebietes können erhalten werden. Sie werde mit den entsprechenden Mindestabständen berücksichtigt, sodass keine Beeinträchtigungen zu erwarten sind.

Die nördlich angrenzenden Waldflächen werden mit den Baugrenzen berücksichtigt. Die untere Forstbehörde hat eine Unterschreitung des gesetzlichen Waldabstandes um 10 m in Aussicht gestellt.

Schutzgut Fläche

  • Im nördlichen Plangebiet wird der vorhandene Gutshof umgenutzt.
  • Ein Großteil der Versiegelungen im nördlichen Plangebiet ist bereits vorhanden.
  • Neu beanspruchte Flächen werden überwiegend nicht oder wasserdurchlässig befestigt.

Schutzgut Boden

  • Der nördliche Geltungsbereich ist bereits großflächig durch die Gebäude und Nebenanlagen des Gutshofes versiegelt.
  • Neuversiegelungen erfolgen im Bereich intensiver landwirtschaftlicher Nutzflächen.
  • Die überbaubare Grundfläche wird variierend entsprechend der geplanten Nutzungen festgesetzt.
  • Enggefasste Baugrenzen zur Beschränkung der durch hauptbauliche Anlagen beanspruchten Flächen.
  • Die überplanten Böden sind typisch und großflächig in der Gemeinde Damp verbreitet.
  • Im Zuge der Erschließungsarbeiten anfallender Boden soll zur Gestaltung des Wohnmobilstellplatzes wiederverwertet werden.
  • Ausgleichsmaßnahmen für die Eingriffe durch Bodenversiegelungen werden zum Teil innerhalb des Plangebietes erbracht.

Schutzgut Wasser

  • Geregelte Rückhaltung und Ableitung des Niederschlagswassers über das neu geplante Regenrückhaltebecken.
  • Zusätzliche Rückhaltung über einen neu herzustellenden Teich als Zentrum des Wohnmobilstellplatzes sowie die zwei Bestandsteiche.
  • Herstellung der Wohnmobilstellplätze und ihrer Zufahrten in wasserdurchlässiger Bauweise.
  • Weitgehender Erhalt von Grünstrukturen und umfangreiche Neupflanzungen zur Förderung der Verdunstung.
  • Erhalt der zwei Teiche im nördlichen Plangebiet.
  • Herstellung zwei weiterer Wasserflächen im Plangebiet (Erhöhung der Verdunstung).

Schutzgut Klima/Luft

  • Weitgehender Erhalt vorhandener Grünstrukturen.
  • Umfangreiche Neupflanzungen insbesondere im Bereich des Wohnmobilstellplatzes.
  • Minimierung der versiegelten Flächen.

Schutzgut Landschaft

  • Erhalt des Gutshofes und Wiederherstellung der symmetrischen Hofanlage.
  • Bestandsbezogene Gebäudehöhenfestsetzung im Bereich des Gutshofes.
  • Weitgehender Erhalt vorhandener Grünstrukturen.
  • Umfangreiche Baumpflanzungen v.a. im Bereich des Wohnmobilstellplatzes.
  • Gehölzanpflanzungen in den Randbereichen des Wohnmobilstellplatzes.
  • Herstellung einer Streuobstwiese südlich des Gebäudekomplexes.
  • Erhalt der Parkanlage mit seinem teilweise alten Baumbestand.
  • Herstellung eines Knicks als südwestliche Grenze des Plangebietes.
  • Verbesserung des touristischen Angebots in der Gemeinde bzw. der Region.

Schutzgut kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter

  • Erhalt des Gutshofes unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes.
  • Es sind keine zusätzlichen Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung von Auswirkungen auf das Schutzgut vorgesehen.

3.2 Bilanzierung von Eingriff und Ausgleich

Unvermeidbare, nicht weiter zu mindernde Beeinträchtigungen mit einem entsprechenden Kompensationsbedarf ergeben sich für folgende Schutzgüter:

Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

Artenschutz

Aus den artenschutzrechtlichen Untersuchungen und dem Artenschutzfachbeitrag durch das Büro Stolle (Dezember 2022) gehen verschiedene Ausgleichsmaßnahmen hervor, die im Zuge des Vorhabens zu berücksichtigen sind, um die artenschutzrechtlichen Verbote nach § 44 Abs. 1 BNatSchG zu vermeiden. Folgende Ausgleichsmaßnahmen sind vorzusehen:

  • Rauchschwalbe (5 Brutpaare)

Schaffung der Rauchschwalben-Zugänglichkeit der ‚Remise‘ (gem. Absprache mit dem Vorhabenträger), künstliche Nisthilfen sind hier nicht erforderlich; Frist: vor Beseitigung/Verschluss des angestammten, kleinen Brutraumes im EG ‚Speicher/Bootslager‘. (Umsetzung erfolgte im Winter 2020/2021 gem. telefonischer Mitteilung des Vorhabenträgers, Umsetzung festgestellt am 28.05.21 im Rahmen eines Lokaltermins).

  • Haussperling (19 Brutpaare)

Schaffung von 19 x 1,5 = 29 Stück Haussperling-Nisthilfen Gebäude gebunden; dabei jeweils mind. 5 Stück im räumlichen Verbund; Frist: vor Beseitigung/Unbrauchbarmachung des angestammten Bruthabitats ‚Reithalle‘.

  • Fledermäuse (Zwerg- und Mückenfledermaus, Braunes Langohr)

Fledermauskundliches Ausgleichskonzept; Mindestanforderung: Schaffung 2 x 8 Gebäude-Quartiere und 4 Cluster à 3 Baumquartiere (jeweils erhöhte fachl. Anforderungen). Fledermausverträgliches Beleuchtungskonzept für die B-Plan-Bereiche westlich der Straße ‚Dorotheental‘.

Die Ausgleichsmaßnahmen werden in den Hinweisen im Text (Teil B) des Bebauungsplanes mitaufgenommen.

Schutzgut Boden

Der Gemeinsame Runderlass des Innenministeriums und des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume zum „Verhältnis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zum Baurecht“ (Az.: IV 268/V 531 – 5310.23 -) vom 09.12.2013 regelt die Vorgaben für die Ermittlung der Ausgleichsflächengröße.

Der Runderlass unterscheidet bei der Ermittlung der Kompensationsmaßnahme für die Neuversiegelung von Bodenfläche zwischen vollversiegelten Versiegelungen und wasserdurchlässigen Befestigungen. Für vollversiegelte Flächen ist eine Ausgleichsfläche im Verhältnis von 1 : 0,5 bereitzustellen, wenn die Fläche eine allgemeine Bedeutung für den Naturschutz aufweist. Für wasserdurchlässige Befestigungen gilt ein Ausgleichsverhältnis von 1 : 0,3. Vorhandene Versiegelungen sind bei der Bilanzierung zu berücksichtigen.

Im Plangebiet ist im Wesentlichen die Ausweisung Sonstiger Sondergebiete vorgesehen. Das Sondergebiet ‚Tourismus‘ - Teilbereich 1 umfasst den vorhandenen Gutshof Dorotheental im nördlichen Plangebiet und die südlich angrenzenden Flächen, die für die bauliche Ergänzung des Hofes vorgesehen sind. Das Maß der baulichen Nutzung wird für diesen Bereich mit einer überbaubaren Grundfläche von 6.600 m² festgesetzt. Diese Grundfläche darf um 50 % für Nebenanlagen, Stellplätze und deren Zufahrten überschritten werden.

Im Norden der bisherigen Ackerfläche wird das Sondergebiet ‚Tourismus‘ - Teilbereich 2 festgesetzt. Die überbaubare Grundfläche von 4.300 m² gilt nur für Nebenanlagen und Stellplätze. Hauptbauliche Anlagen sind innerhalb des Teilbereiches 2 nicht vorgesehen. Konkret sind Stellplätze für die Nutzer der Ferienwohnungen des Gutshofes vorgesehen. Die Stellplätze werden in wasserdurchlässiger Bauweise hergestellt und werden dementsprechend in der Bilanzierung berücksichtigt. Die Zufahrten werden aufgrund der höheren Belastung dagegen als versiegelte Flächen hergestellt (z.B. Pflaster).

Das östliche Plangebiet wird großflächig als Sondergebiet ‚Wohnmobile‘ ausgewiesen. Es sind zwei Baufelder vorgesehen, für die überbaubare Grundfläche auf 1.200 bzw. 200 m² beschränkt wird. Die überbaubare Grundfläche darf bis 50.000 m² für die Wohnmobilstellplätze sowie deren Zufahrten überschritten werden, wobei festgesetzt ist, die Wohnmobilstellplätze in wasserdurchlässiger Bauweise herzustellen. Die Zufahrten und befahrbaren Wege des Wohnmobilstellplatzes werden aufgrund der höheren Belastung intensiver befestigt (z.B. mit Pflaster) und somit als vollversiegelte Flächen in der Bilanzierung berücksichtigt. Auf den max. 75 geplanten ‚Premium Plus‘ Standplätzen, die größer als 180 m² sind, ist für je zwei Standplätze ein Sanitärgebäude mit einer Grundfläche von max. 9 m² zulässig. Diese werden in der Bilanzierung ebenfalls als vollversiegelte Flächen berücksichtigt.

Die Straße ‚Dorotheental‘, die das Plangebiet in Nord-Süd-Richtung quert, ist bereits vorhanden und wird nicht verändert. Sie ist daher nicht weiter in der Bilanzierung zu berücksichtigen. Der neu herzustellende Fuß- und Radweg, der eine Verbindung des Plangebietes zum nahegelegenen Ostseestrand schaffen soll, wird in wassergebundener Bauweise und nicht vollversiegelt angelegt.

Im Bereich des Wohnmobilstellplatzes werden zwei Müllsammelplätze festgesetzt. Die Flächen werden als vollversiegelte Flächen in der Ausgleichsbilanzierung berücksichtigt. Zur Beseitigung des anfallenden Niederschlagswassers wird ein neues Regenrückhaltebecken geschaffen, welches näherungsweise mit einer Versiegelung von 20 % der Fläche berücksichtigt wird.

Bei den Versiegelungen ist hinsichtlich der Bilanzierung zwischen versiegelten und wasserdurchlässigen Oberflächenbelägen zu unterscheiden. Die Flächengrößen sind zum einen den Festsetzungen des Bebauungsplanes zu entnehmen und zum anderen mit Hilfe des Zeichenprogrammes AutoCAD aus den Vorhabenplänen gemessen worden.

Als vollversiegelte Flächen, die in der Ausgleichsbilanzierung im Verhältnis 1 : 0,5 auszugleichen sind gelten:

  • Teilbereich 1 des SO ‚Tourismus‘ ca. 9.900 m²
  • Zufahrten im Teilbereich 2 des SO ‚Tourismus‘ ca. 1.710 m²
  • Bauliche Anlagen im SO ‚Wohnmobile‘ ca. 1.400 m²
  • Sanitärgebäude ‚Premium Plus‘ Standplätze ca. 342 m²
  • Zufahrten/Fahrgassen im SO ‚Wohnmobile‘ ca. 12.000 m²
  • Regenrückhaltebecken ca. 473 m²
  • Müllsammelplätze ca. 270 m²

Gesamt = ca. 26.095 m²

Als Flächen mit wasserdurchlässigen Belägen, die in der Ausgleichsbilanzierung im Verhältnis 1 : 0,3 auszugleichen sind gelten:

  • Stellplätze im Teilbereich 2 des SO ‚Tourismus‘ ca. 2.590 m²
  • Wohnmobilstellplätze im SO ‚Wohnmobile‘ ca. 36.258 m²
  • Fuß- und Radweg ca. 1.665 m²

Gesamt = ca. 40.513 m²

Im Bereich des Gutshofes sind bereits großflächig Versiegelungen vorhanden. Diese wurden aus der Vermessung bzw. mit Hilfe des Zeichenprogrammes AutoCAD aus einem aktuellen Luftbild ermittelt. Insgesamt sind ca. 6.210 m² Fläche bereits versiegelt/befestigt. Diese vorhandenen Versiegelungen werden für die Ausgleichsermittlung von der maximal möglichen Versiegelung im Plangebiet abgezogen.

Insgesamt wird für die Eingriffe im Rahmen des B-Planes Nr. 20 ein Ausgleich von 40.513 m² x 0,3 + (26.095 m² - 6.210 m²) x 0,5 = 22.097 m².

Der Ausgleich wird über verschiedene Maßnahmen und Flächen innerhalb und außerhalb des Plangebietes erbracht. Diese sind in Kapitel 3.3 näher beschrieben.

Schutzgut Landschaftsbild

Insbesondere durch die Herstellung des Wohnmobilstellplatzes auf einer von der Straße aus bislang offen einsehbaren Ackerfläche wird es zu einer Veränderung des Landschaftsbildes im Südwesten des Ostseebades Damp kommen. Daher sind im Plangebiet umfangreiche Neupflanzungen vorgesehen.

Der Wohnmobilstellplatz soll künftig einen Parkcharakter aufweisen und sich möglichst naturnah in das Landschaftsbild mit seinen eingestreuten Waldflächen einfügen. Um eine parkähnliche Struktur zu schaffen, ist es vorgesehen eine Mischung aus schnell und langsam wüchsigen Bäumen zu pflanzen. Dadurch kann kurz- bis mittelfristig bereits eine Eingrünung erfolgen, die auch nachhaltig gesichert ist. In den Randbereichen des Wohnmobilstellplatzes werden zur Eingrünung zusätzlich dichte, lineare Gehölzstrukturen gepflanzt, um die Einsehbarkeit zu mindern.

Als südwestliche Begrenzung des Plangebietes ist eine Knickneuanlage geplant. Der Knick begrenzt das nicht überplante Grünland zur neu anzulegenden Streuobstwiese und zur geplanten Maßnahmenfläche. Letztere soll als halboffene Landschaft entwickelt werden und wird ebenfalls der Eingrünung des Plangebietes dienen.

Südlich anschließend an den Gutshof und die neu herzustellenden Ferienwohnungen wird zur Eingrünung im Bereich des bisher landwirtschaftlich genutzten Grünlandes eine Streuobstwiese mit alten Obstsorten geschaffen und dauerhaft erhalten.

3.3 Beschreibung der Ausgleichsmaßnahmen