3.1 Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen
Schutzgut Menschen und menschliche Gesundheit
Im Zuge dieses Planverfahrens wurde eine Schallimmissionsprognose durch das Ingenieurbüro für Akustik Busch erstellt. Die vorgeschlagenen Schallschutzmaßnahmen werden als Festsetzungen in den Text (Teil B) übernommen.
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Im Hinblick auf das Vorkommen geschützter Tierarten im Plangebiet ist durch das Büro Christoph Stolle ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Dezember 2022) erarbeitet worden. In diesem werden folgende Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung benannt:
- Brutvögel (Gehölzbrüter)
Büsche, Sträucher und Aufwuchs bis 10 cm Brusthöhendurchmesser (BHD) sind außerhalb der Brutzeit bzw. im Zeitraum 01.10.–28./29.02. zu roden. Für Bäume ab 10 cm BHD ist zuvor eine fledermauskundliche Baumkontrolle erforderlich: Bäume ohne Fledermaus-Quartiereignung Fällung im Zeitraum 01.10.–28./29.02; Bäume mit nur sommerlicher Quartiereignung für Fledermäuse Fällung im Zeitraum 01.12.–28./29.02; Bäume mit Winterquartier-Eignung für Fledermäuse erfordern eine ökologische/fledermauskundliche Fällbegleitung.
- Brutvögel (Gebäudebrüter)
Beginn der Sanierungs-/Umbauarbeiten im Zeitraum 15.09.-28./29.02. und in Folge Arbeitsbetrieb ohne größere Unterbrechung zur Vermeidung der Ansiedlung von Vogelbruten.
- Brutvögel (Bodenbrüter der Agrarlandschaft)
Betrifft flächenbezogen nur die bislang als (Pferde-) Weide und Paddock genutzten Flächen südl. des Guts Dorotheental und zudem nur dann die aktuell agrarisch genutzten Ackerflächen östl. der Straße `Dorotheental´, wenn diese zur Brutzeit brach liegen.
Beginn der Baufeldfreimachung und -vorbereitung im Zeitraum 15.08.–28./29.02 und in Folge Arbeitsbetrieb ohne größere Unterbrechung; alternativ, außerhalb o.g. Zeitraum: Bodenbrüter-Besatzkontrollen und Vergrämungsmaßnahmen für Bodenbrüter, um eine Baufeldfreimachung und -vorbereitung außerhalb o.g. Zeitraums zu ermöglichen.
- Fledermäuse (Gebäudefledermäuse)
Beginn der Sanierungs-/Umbauarbeiten im Zeitraum 15.03.-30.04. oder im Zeitraum 15.08.-10.10. und in Folge Arbeitsbetrieb ohne größere Unterbrechung. Ökologische/fledermauskundliche Baubegleitung.
- Fledermäuse (Zwerg- u. Mückenfledermaus, Braunes Langohr)
Fledermausverträgliches Beleuchtungskonzept für die B-Plan-Bereiche westl. der Straße ‚Dorotheental‘.
- Amphibien
Arbeiten in den 2 Bestandsteichen des Guts Dorotheental im Zeitraum 15.08.-31.10.
- Alle artenschutzrechtl. relevanten Tiergruppen (Brutvögel, Fledermäuse, Amphibien
Erarbeitung und Umsetzung eines Maßnahmenplans zur Vermeidung der artenschutzrechtlichen Verbote. Ökol. Baubegleitung die artenschutzrechtliche Relevanten Artengruppen betreffend.
Die nach § 21 LNatSchG gesetzlich geschützten Knicks am Rand des Plangebietes können erhalten werden. Sie werde mit den entsprechenden Mindestabständen berücksichtigt, sodass keine Beeinträchtigungen zu erwarten sind.
Die nördlich angrenzenden Waldflächen werden mit den Baugrenzen berücksichtigt. Die untere Forstbehörde hat eine Unterschreitung des gesetzlichen Waldabstandes um 10 m in Aussicht gestellt.
Schutzgut Fläche
- Im nördlichen Plangebiet wird der vorhandene Gutshof umgenutzt.
- Ein Großteil der Versiegelungen im nördlichen Plangebiet ist bereits vorhanden.
- Neu beanspruchte Flächen werden überwiegend nicht oder wasserdurchlässig befestigt.
Schutzgut Boden
- Der nördliche Geltungsbereich ist bereits großflächig durch die Gebäude und Nebenanlagen des Gutshofes versiegelt.
- Neuversiegelungen erfolgen im Bereich intensiver landwirtschaftlicher Nutzflächen.
- Die überbaubare Grundfläche wird variierend entsprechend der geplanten Nutzungen festgesetzt.
- Enggefasste Baugrenzen zur Beschränkung der durch hauptbauliche Anlagen beanspruchten Flächen.
- Die überplanten Böden sind typisch und großflächig in der Gemeinde Damp verbreitet.
- Im Zuge der Erschließungsarbeiten anfallender Boden soll zur Gestaltung des Wohnmobilstellplatzes wiederverwertet werden.
- Ausgleichsmaßnahmen für die Eingriffe durch Bodenversiegelungen werden zum Teil innerhalb des Plangebietes erbracht.
Schutzgut Wasser
- Geregelte Rückhaltung und Ableitung des Niederschlagswassers über das neu geplante Regenrückhaltebecken.
- Zusätzliche Rückhaltung über einen neu herzustellenden Teich als Zentrum des Wohnmobilstellplatzes sowie die zwei Bestandsteiche.
- Herstellung der Wohnmobilstellplätze und ihrer Zufahrten in wasserdurchlässiger Bauweise.
- Weitgehender Erhalt von Grünstrukturen und umfangreiche Neupflanzungen zur Förderung der Verdunstung.
- Erhalt der zwei Teiche im nördlichen Plangebiet.
- Herstellung zwei weiterer Wasserflächen im Plangebiet (Erhöhung der Verdunstung).
Schutzgut Klima/Luft
- Weitgehender Erhalt vorhandener Grünstrukturen.
- Umfangreiche Neupflanzungen insbesondere im Bereich des Wohnmobilstellplatzes.
- Minimierung der versiegelten Flächen.
Schutzgut Landschaft
- Erhalt des Gutshofes und Wiederherstellung der symmetrischen Hofanlage.
- Bestandsbezogene Gebäudehöhenfestsetzung im Bereich des Gutshofes.
- Weitgehender Erhalt vorhandener Grünstrukturen.
- Umfangreiche Baumpflanzungen v.a. im Bereich des Wohnmobilstellplatzes.
- Gehölzanpflanzungen in den Randbereichen des Wohnmobilstellplatzes.
- Herstellung einer Streuobstwiese südlich des Gebäudekomplexes.
- Erhalt der Parkanlage mit seinem teilweise alten Baumbestand.
- Herstellung eines Knicks als südwestliche Grenze des Plangebietes.
- Verbesserung des touristischen Angebots in der Gemeinde bzw. der Region.
Schutzgut kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter
- Erhalt des Gutshofes unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes.
- Es sind keine zusätzlichen Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung von Auswirkungen auf das Schutzgut vorgesehen.