3.3.1 Maßnahmenfläche
Im südwestlichen Plangebiet wird eine Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft festgesetzt, die als Ausgleichsfläche für die im Zuge der Planung nicht vermeidbaren Bodenversiegelungen dienen wird. Das Grünland wird künftig extensiv gepflegt werden. Ein Einsatz von Dünger- und Pflanzenschutzmitteln ist nicht zulässig. Die Fläche kann mit 1,5 Großvieheinheiten je Hektar beweidet werden. Alternativ kann die Fläche nach dem 01. Juli gemäht werden. Die Maßnahme für auf Dauer zu einer Aushagerung und Entwicklung eines möglichst artenreichen Grünlandes mit höherer Lebensraumeignung. Zusätzlich werden auf der Fläche mindestens acht Gehölzinseln gepflanzt, die eine Größe von jeweils ca. 150 m² aufweisen. Gepflanzt werden gebietseigene und standortgerechte Gehölze I. und II. Ordnung als verpflanzte Heister, 80-100 cm hoch sowie Sträucher als verpflanzte Sträucher, 3-4 triebig, 60-100 cm hoch. Folgende Arten können beispielsweise für die Gehölzinseln genutzt werden: Hainbuche (Carpinus betulus), Wildapfel (Malus communis), Eberesche (Sorbus aucuparia), Schwarzer Holunder (Sambucus nigra), Hunds-Rose (Rosa canina), Weiß-Dorn (Crataegus div. spec.) oder Schlehe (Prunus spinosa). Die Gehölzinseln sind vor Fege- und Verbissschäden zu schützen.
Die Maßnahmenfläche umfasst eine Fläche von ca. 5.225 m², die als Ausgleich für die geplanten Bodenversiegelungen angerechnet wird.