Planungsdokumente: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 20 der Gemeinde Damp "Dorotheenthal"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.3.1 Maßnahmenfläche

Im südwestlichen Plangebiet wird eine Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft festgesetzt, die als Ausgleichsfläche für die im Zuge der Planung nicht vermeidbaren Bodenversiegelungen dienen wird. Das Grünland wird künftig extensiv gepflegt werden. Ein Einsatz von Dünger- und Pflanzenschutzmitteln ist nicht zulässig. Die Fläche kann mit 1,5 Großvieheinheiten je Hektar beweidet werden. Alternativ kann die Fläche nach dem 01. Juli gemäht werden. Die Maßnahme für auf Dauer zu einer Aushagerung und Entwicklung eines möglichst artenreichen Grünlandes mit höherer Lebensraumeignung. Zusätzlich werden auf der Fläche mindestens acht Gehölzinseln gepflanzt, die eine Größe von jeweils ca. 150 m² aufweisen. Gepflanzt werden gebietseigene und standortgerechte Gehölze I. und II. Ordnung als verpflanzte Heister, 80-100 cm hoch sowie Sträucher als verpflanzte Sträucher, 3-4 triebig, 60-100 cm hoch. Folgende Arten können beispielsweise für die Gehölzinseln genutzt werden: Hainbuche (Carpinus betulus), Wildapfel (Malus communis), Eberesche (Sorbus aucuparia), Schwarzer Holunder (Sambucus nigra), Hunds-Rose (Rosa canina), Weiß-Dorn (Crataegus div. spec.) oder Schlehe (Prunus spinosa). Die Gehölzinseln sind vor Fege- und Verbissschäden zu schützen.

Die Maßnahmenfläche umfasst eine Fläche von ca. 5.225 m², die als Ausgleich für die geplanten Bodenversiegelungen angerechnet wird.

3.3.2 Knickherstellung

Als südwestliche Grenze des Plangebietes zum nicht überplanten Grünland wird in Verlängerung zu einem bestehenden Knick ein neuen Knick bis an die Straße ‚Dorotheental‘ heran hergestellt. Der Knickwall wird mit einer Fußbreite von 3,0 m und einer Höhe von ca. 1,3 m aus unbelastetem Boden hergestellt. Auf der Wallkrone wird eine Pflanzmulde zweireihig mit gebietseigenen Gehölzen bepflanzt. Die Pflanzen werden in Abständen von ca. 0,8 m in der Reihe und ca. 0,8 m in der Breite versetzt zueinander gepflanzt. Es sind ca. 25 m Pflanzen auf 10 m Knicklänge vorzusehen.

Die neu zu pflanzenden Knickgehölze sollten als Pflanzqualität leichte Sträucher, 70-90 cm hoch gepflanzt werden. Folgende Arten können beispielsweise für die Knickbepflanzung genutzt werden: Stiel-Eiche (Quercus robur), Hainbuche (Carpinus betulus), Eberesche (Sorbus aucuparia), Schwarzer Holunder (Sambucus nigra), Feld-Ahorn (Acer campestre), Hunds-Rose (Rosa canina), Weiß-Dorn (Crataegus div. spec.) oder Hasel (Corylus avellana). Zudem ist in Abständen von 40-60 m die Anpflanzung von Stiel-Eichen als Hochstamm, Stammumfang 12-14 cm als zukünftige Überhälter vorzunehmen.

Der Knick ist mit einem Wildschutzzaun einzufrieden und vor Fege- und Verbissschäden zu schützten. Bei einem Ausfall von mehr als 20 % der Gehölze sind Nachpflanzungen vorzusehen. Der neu angelegte Knick gilt als geschütztes Biotop gem. § 21 LNatSchG und ist entsprechend der gültigen Vorgaben zum Knickschutz zu pflegen.

Mit einer Gesamtlänge von ca. 335 m und einer Knickfußbreite von ca. 3,0 m ist der Knick mit einer Grundfläche von 1.005 m² als Ausgleichsfläche anrechenbar.

3.3.3 Ökokonto

Innerhalb des Plangebietes können über die Grundfläche des neu herzustellenden Knicks (ca. 1.005 m²) sowie die Maßnahmenfläche (ca. 5.225 m²) insgesamt ca. 6.230 m² des benötigten Ausgleiches zur Verfügung gestellt werden. Der verbleibende Ausgleich von 15.867 m² wird über ein Ökokonto der Fa. ecodots erbracht, welches beim Kreis Rendsburg-Eckernförde unter dem Aktenzeichen 67.20.35-Warder-2 geführt wird.

Das Ökokonto wurde auf dem Flurstück 2/1 der Flur 1 sowie dem Flurstück 100 der Flur 5, jeweils Gemarkung Warder in der Gemeinde Warder im Kreis Rendsburg-Eckernförde eingerichtet. Die vormals im Wesentlichen als Acker bzw. Grünland landwirtschaftlich genutzten Flächen entlang der Fuhlenau wurden dauerhaft extensiviert. Auf der Ackerfläche wurde Regiosaat eingebracht, um ein artenreiches Grünland zu entwickeln. Das Grünland wurde bereits im Vertragsnaturschutz bewirtschaftet. Die dadurch bereits vollzogene Entwicklung konnte mit der Einrichtung des Ökokontos dauerhaft gesichert und fortgeführt werden. Als zusätzliche artenschutzrechtliche Aufwertungsmaßnahmen für heimische Tierarten (v.a. Amphibien und Brutvögel) sind vorhandene Drainagen gekappt, vier Stillgewässer angelegt sowie Stubbenhaufen errichtet worden. Neue Knickstrukturen schaffen weitere Lebensräume und Biotopverbindungen.

Aus dem Ökokonto wird eine tatsächliche Fläche von 14.439 m² als Ausgleich für die Eingriffe im Rahmen des B-Planes Nr. 20 der Gemeinde Damp beansprucht. Dieser reduzierte Flächenausgleich ergibt sich zum einen aus dem Ausgangszustand des Ökokontos. Vormals intensiv als Acker bzw. Wirtschaftsgrünland genutzt (regelmäßiger Bodenumbruch, Ausfuhr von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln), wies die Fläche ein besonders hohes ökologisches Aufwertungspotential auf. Die Wertigkeit der Ökokontofläche steigt zudem zusätzlich durch die Entwicklung eines extensiv gepflegten, artenreichen Grünlandes mittels Regiosaat sowie die durchgeführten artenschutzrechtlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensraumqualität für heimische Tierarten wie z.B. Amphibien und Brutvögel aber auch Insekten oder Kleinsäuger. Weiterhin liegt die Ökokontofläche innerhalb einer Verbundachse des Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems, welches durch die Einrichtung des Ökokontos in einer agrarwirtschaftlich geprägten Landschaft flächenmäßig vergrößert und verstärkt wird.

Vor diesem Hintergrund der erhöhten naturschutzfachlichen Wertigkeit der Ökokontofläche wird der flächenmäßig notwendige Ausgleich von 15.867 m² auf eine tatsächliche Ausgleichsfläche von 14.439 m² reduziert