Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 9 "Baugebiet Borgwedeler Weg" der Gemeinde Güby

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.1 Beschreibung des Geltungsbereiches

Das Plangebiet liegt im Südwesten der Ortslage Güby, südlich des Borgwedeler Weges und nördlich des Heiderader Weges. Der Plangeltungsbereich umfasst die Flurstücke 16/32 und 16/5 sowie Teile des Flurstückes 103 der Flur 1 Gemarkung Güby, Gemeinde Güby.

Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:

  • im Osten durch den Borgwedeler Weg,
  • im Süden durch die Bebauung am Borgwedeler Weg,
  • im Westen und Norden durch einen Golfplatz.

Die Gesamtgröße des Geltungsbereiches beträgt ca. 1,29 ha. Das Gelände steigt von Norden am Borgwedeler Weg mit Höhen um 38 m über NHN in Richtung Süden auf Höhen um 44 m über NHN an.

1.2 Inhalte und Ziele des Bauleitplanes

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9 der Gemeinde Güby sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung von Wohnbauflächen geschaffen werden. In der Gemeinde Güby besteht weiterhin Bedarf an Wohnraum. Die verfügbaren Wohnbauflächen sind fast vollständig bebaut. Um kontinuierlich die Nachfrage bedienen zu können, möchte die Gemeinde weitere Wohnbauflächen entwickeln und so eine ausgeglichene Angebots- und Nachfragesituation erreichen.

Im Plangebiet sind derzeit 13 Grundstücke mit Grundstücksgrößen zwischen 650 m² und 850 m² projektiert. Die Grundstücke sollen vorwiegend für klassische Einfamilien- und Doppelhäuser zur Verfügung stehen. Die Gemeinde Güby schafft hierbei bewusst einen Rahmen mit unterschiedlich großen Baugrundstücken, um die bestehende Nachfrage abzubilden. Hierdurch soll ein vielfältiges und differenziertes Angebot geschaffen werden. Aufgrund der ebenfalls sehr unterschiedlichen Grundstücksgrößen im bestehenden Ortsteil wird so das gesamte Spektrum der ortstypischen Grundstücksgrößen vorgehalten und durch individuelle Wohnformen ergänzt.

Mehrfamilienhäuser mit kleinteiligerem Wohnraum hat die Gemeinde in der jüngeren Vergangenheit im Zentrum der Ortslage Güby, im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 2, geschaffen.

Der Planbereich grenzt im Norden an die Bebauung entlang des Borgwedeler Weges an und erweitert mit einer Größe von ca. 1,29 ha den Siedlungsbereich Güby bedarfsorientiert.

Die aktuelle Nachfrage nach Bauland in der Gemeinde zeigt überwiegend eine Bebauung mit klassischen Einfamilienhäusern auf, sodass die Gemeinde diese in ausreichender Größe und Anzahl zur Verfügung stellen möchte.

Das Plangebiet soll über eine neue Erschließungsstraße an den Borgwedeler Weg im Osten verkehrlich angebunden werden. Die Erschließung des Gebietes erfolgt durch eine Sackgasse mit Wendekreis.

Weiterhin soll der Planbereich in Richtung Nordosten durch die Erhaltung der vorhandenen Bepflanzung und im Südosten durch eine Grünfläche vom Außenbereich abgegrenzt und so in sich geschlossen werden. Im Nordwesten ist ein bepflanzter Wall als Abgrenzung zum Golfplatz vorgesehen.

Insgesamt werden im Planbereich folgende Flächen festgesetzt:

Allgemeine Wohngebiete ca. 8.670 m²

Verkehrsflächen ca. 2.090 m²

Grünflächen ca. 1.460 m²

Regenrückhaltebecken ca. 700 m²

1.3 Ziele der übergeordneten Fachgesetze und Fachplanungen

Folgende Ziele des Umweltschutzes sind in den bei der Aufstellung eines Bauleitplanes zu berücksichtigenden Fachgesetzen und Fachplanungen zu beachten.

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