Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 9 "Baugebiet Borgwedeler Weg" der Gemeinde Güby

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.4.4 Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum II, 2020

In den Karten 1 und 3 des Landschaftsrahmenplans (LRP) für den neuen Planungsraum II finden sich für das Plangebiet keine Darstellungen.

Gem. Karte 2 liegt das Plangebiet in einem Gebiet mit besonderer Erholungseignung. Westlich an das Plangebiet angrenzend befindet sich eine historische Knicklandschaft.

1.4.5 Landschaftsplan der Gemeinde Güby

Im Landschaftsplan der Gemeinde Güby aus dem Jahr 1999 sind die damals vorhandene landwirtschaftliche Nutzung (Acker) sowie die Knicks an der östlichen Plangebietsgrenze dargestellt.

Die im Landschaftsplan vorgesehenen Flächen zur Siedlungsentwicklung sind bereits überwiegend bebaut. Die Nachfrage nach neuem Wohnraum besteht jedoch weiterhin, sodass neue Bauflächen ausgewiesen werden sollen.

1.4.6 Schutzverordnungen

Innerhalb des Plangebietes gelten Schutzverordnungen und der Schutz aus unterschiedlichen Gesetzen. Stichpunktartig sind hier zu nennen:

  • Knicks sind gem. § 21 Abs. 1 Nr. 4 LNatSchG geschützte Biotope.
  • Das Plangebiet befindet sich innerhalb des großflächigen Naturpark Schlei (§ 27 BNatSchG)
  • Weitere Ausweisungen nach §§ 23 bis 29 BNatSchG sind nicht gegeben.
  • Das nächstgelegene Natura 2000-Gebiet ist das FFH-Gebiet 1423-394 "Schlei incl. Schleimünde und vorgelagerter Flachgründe" ca. 450 m nordöstlich des Plangebietes.

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