Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 9 "Baugebiet Borgwedeler Weg" der Gemeinde Güby
Begründung
2.1 Allgemeine Ziele der Planung
Zur Ordnung der städtebaulichen Entwicklung, im Rahmen der baulichen und sonstigen Nutzung, wird für das oben beschriebene Plangebiet der Bebauungsplan Nr. 9 der Gemeinde Güby aufgestellt.
Er trifft innerhalb seines räumlichen Geltungsbereiches rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Entwicklung entsprechend der kommunalen Zielsetzungen.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes wurde notwendig, um in dem Planbereich auf einer Gesamtfläche von ca. 1,29 ha eine den Funktionsbedürfnissen der Gemeinde Güby entsprechende Entwicklung zu ermöglichen.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung von Wohnbauflächen geschaffen werden. In der Gemeinde Güby besteht weiterhin Bedarf an Wohnraum. Die verfügbaren Wohnbauflächen sind fast vollständig bebaut. Um kontinuierlich die Nachfrage bedienen zu können, möchte die Gemeinde weitere Wohnbauflächen entwickeln und so eine ausgeglichene Angebots- und Nachfragesituation erreichen. Der Gemeinde liegen fortlaufend Anfragen nach Wohnbaugrundstücken vor, die überwiegend aus der örtlichen Bevölkerung kommen. Für diese Menschen möchte die Gemeinde ein Angebot schaffen, in der Gemeinde bleiben zu können.
Im Plangebiet sind derzeit 13 Grundstücke mit Grundstücksgrößen zwischen 650 m² und 850 m² projektiert. Die Grundstücke sollen vorwiegend für klassische Einfamilien- und Doppelhäuser zur Verfügung stehen. Die Gemeinde Güby schafft hierbei bewusst einen Rahmen mit unterschiedlich großen Baugrundstücken, um die bestehende Nachfrage abzubilden. Hierdurch soll ein vielfältiges und differenziertes Angebot geschaffen werden. Aufgrund der ebenfalls sehr unterschiedlichen Grundstücksgrößen im bestehenden Ortsteil wird so das gesamte Spektrum der ortstypischen Grundstücksgrößen vorgehalten und durch individuelle Wohnformen ergänzt.
Mehrfamilienhäuser mit kleinteiligerem Wohnraum hat die Gemeinde in der jüngeren Vergangenheit im Zentrum der Ortslage Güby, im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 2, geschaffen.
Der Planbereich grenzt im Norden an die Bebauung entlang des Borgwedeler Weges an und erweitert mit einer Größe von ca. 1,29 ha den Siedlungsbereich Güby bedarfsorientiert.
Die aktuelle Nachfrage nach Bauland in der Gemeinde zeigt überwiegend eine Bebauung mit klassischen Einfamilienhäusern auf, sodass die Gemeinde diese in ausreichender Größe und Anzahl zur Verfügung stellen möchte.
Das Plangebiet soll über eine neue Erschließungsstraße an den Borgwedeler Weg im Osten verkehrlich angebunden werden. Die Erschließung des Gebietes erfolgt durch eine Sackgasse mit Wendekreis.
Weiterhin soll der Planbereich in Richtung Nordosten durch die Erhaltung der vorhandenen Bepflanzung und im Südosten durch eine Grünfläche vom Außenbereich abgegrenzt und so in sich geschlossen werden. Im Nordwesten ist ein bepflanzter Wall als Abgrenzung zum Golfplatz vorgesehen.
Die Planung entspricht aus Sicht der Gemeinde den in Ziffer 3.9 des Landesentwicklungsplanes (2021) dargelegten Grundsätzen, wonach neue Bauflächen nur in guter räumlicher und verkehrsmäßiger Anbindung an vorhandene, im baulichen Zusammenhang bebaute, tragfähige und zukunftsfähige Ortsteile und in Form behutsamer Siedlungsabrundungen ausgewiesen werden sollen.
2.2 Wohnbauliche Entwicklung der Gemeinde
Die Gemeinde Güby ist gemäß den Vorgaben des LEP 2021 als Gemeinde im ländlichen Raum an die Obergrenze des wohnbaulichen Entwicklungsrahmens (max. 10 % des Wohnungsbestandes vom 31.12.2020 bis zum Jahr 2036), gebunden. Die Ausweisung neuer Wohnbauflächen orientiert sich an dem aufgezeigten Entwicklungsrahmen. Dieser stellt sich derzeit wie folgt dar:
Wohnbauentwicklung in der Gemeinde Güby (2022 bis 2036)
Wohnungsbestand am 31.12.2021 288 WE
Nach LEP 2021 von 2022 bis 2036 anzusetzen (10 %) 29 WE
Wohneinheiten - Fertigstellung bis 2023 6 WE
abzgl. Entwicklungspotenzial im Innenbereich 5 WE
Verbleibende Wohnungsentwicklung über Bauleitplanung bis 2036 18 WE
Bei den Potenzialflächen 1 bis 4 der Kategorie A handelte es sich überwiegend um klassische Baulücken im Privatbesitz, die im bestehenden Flächennutzungsplan als gemischte Bauflächen oder als Wohnbauflächen dargestellt und im Landschaftsplan (1997) als bebaut oder als potenzielle Bauflächen (Baulücken) kartiert worden sind. Die Fläche 1 ist Bestandteil des Bebauungsplanes Nr. 2 und dort in zwei Baugrundstücke aufgeteilt.
Die Fläche 5 ist derzeit nicht bebaut. Bei der Potenzialfläche liegt Baurecht vor. Die Fläche befindet sich in einem Allgemeinen Wohngebiet. Der Bereich ist städtebaulich geeignet und aus bauplanungsrechtlicher Sicht sofort umsetzbar. Der von der B 76 ausgehende Lärm ist möglicherweise für die Fläche ein Realisierungshemmnis.
Weitere größere, abgängige Gewerbebetriebe, die in absehbarer Zukunft ihren Betrieb einstellen könnten, sind im Innenbereich in der Gemeinde Güby nicht vorhanden. Ebenso scheidet eine Umnutzung alter landwirtschaftlicher Bausubstanz, etwa nördlich der Dorfstraße gelegen, aus, da sich die Gebäude überwiegend im planungsrechtlichen Außenbereich (>50 m Tiefe) der Gemeinde Güby befinden.
In der jüngeren Vergangenheit sind in Güby kaum Leerstände zu verzeichnen gewesen. Diese konnten jeweils in kurzer Zeit wieder einer entsprechenden Nutzung zugeführt werden. Veränderung dieses Zustandes, werden derzeit durch die Gemeinde Güby nicht erwartet.
Die dargestellten Flächen stehen allesamt in Privatbesitz, so dass deren Verfügbarkeit derzeit nicht absehbar ist. Die überwiegenden Flächen dürften jedoch aktuell für eine Bebauung nicht zur Verfügung stehen. Die Gemeinde Güby geht davon aus, dass sich in den kommenden 12 Jahren ein Neubau von ca. 4-5 Wohneinheiten innerhalb der dargestellten Bereiche der Ortslage realisieren lassen. Dies entspricht ca. der Hälfte der Potenzialflächen der Kategorien A und B.