Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 7 "Gewerbegebiet nördlich der Biogasanlage" der Gemeinde Güby

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

4.1 Standortalternativen

Im Zuge der parallel durchgeführten 7. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde eine Standortalternativenprüfung für die weitere gewerbliche Entwicklung der Gemeinde erstellt. In dieser wurden verschiedene Flächen im Gemeindegebiet auf Basis unterschiedlicher Faktoren (Lage, Erschließung, Immissionen, Schutzgebiete) hinsichtlich ihrer Eignung als Gewerbegebiet geprüft. Aus der Standortalternativenprüfung ergibt sich, dass es zum Plangebiet nur eine vertretbare Alternative für eine gewerbliche Entwicklung gibt. Die alternative Fläche befindet sich jedoch südlich der B 76 und in größerer Entfernung zum Internatsgelände Louisenlund, dessen Bauhof vorrangig im neuen Gewerbegebiet angesiedelt werden soll. Daher wird von einer Planung an diesem Standort abgesehen.

Auch an einem alternativen Standort hätte die Planung Eingriffe in die Umweltbelange wie Bodenversiegelungen sowie Veränderungen des Wasserhaushalts und des Landschaftsbildes zur Folge.

4.2 Planungsalternativen

Die im B-Plan Nr. 7 dargestellte Umsetzung berücksichtigt weitestgehend die gesetzlich geschützten Knicks, die sich an den Außengrenzen des Planbereiches befinden. Durch die gewählte Aufteilung der Grundstücke sind zwei Knickdurchbrüche notwendig. Ein vollständiger Erhalt des Knicks im südlichen Plangebiet könnte nur durch die Herstellung einer Verkehrsfläche ermöglicht werden, die nördlich des Knicks parallel zur Straße ‚Hof Louisenlund‘ verlaufen müsste. Diese Option würde zum einen zu einer Mehrversiegelung und zum anderen - unter Berücksichtigung der notwendigen Mindestabstände - zu einem deutlichen Verlust an nutzbarer Gewerbefläche führen. Dies ist nicht im Sinne der Gemeinde, die insgesamt eine flächensparende Erschließung anstrebt.

Als weitere mögliche Planungsalternative könnte der Erhalt der Maßnahmenfläche angesehen werden. Aufgrund der örtlichen Situation und der umgebenden Nutzung kam zur Anlage des Regenrückhaltebeckens nur der Standort östlich des Gewerbegebietes in Frage. Unter diesen Gesichtspunkten hat sich die Gemeinde dazu entschlossen, die Maßnahmenfläche umzuwidmen und den Ausgleich auf einer anderen Fläche außerhalb der Ortschaft zu erbringen.

5 Zusätzliche Angaben