Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 7 "Gewerbegebiet nördlich der Biogasanlage" der Gemeinde Güby

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.2 Bilanzierung von Eingriff und Ausgleich

Unvermeidbare, nicht weiter zu mindernde Beeinträchtigungen mit einem entsprechenden Kompensationsbedarf ergeben sich für folgende Schutzgüter:

Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

Knicks (§)

Im Plangebiet ist die Schaffung mehrerer gewerblich zu nutzender Grundstücke vorgesehen. Für die verkehrliche Erschließung ist für die Grundstücke 3-6 die Herstellung einer Zufahrt sowie einer gemeinsamen Aufstellfläche für Mülltonnen notwendig. Für diese erfolgt im südlichen Knick ein 18 m breiter Knickdurchbruch, der als Knickrodung entsprechend den „Durchführungsbestimmungen zum Knickschutz“ im Verhältnis 1 : 2 auszugleichen ist. Zudem muss die im Westen vorhandene Grundstückszufahrt für die Herstellung einer Aufstellfläche für Mülltonne um 4 m verbreitert werden. Bei einem Ausgleichsverhältnis von 1 : 2 sind demnach 44 m Ausgleichsknick zur Verfügung zu stellen.

Die nicht zu rodenden Abschnitte des südlichen Knicks werden rechtlich entwidmet, da durch die kleinteilige Stückelung der Verbundstruktur die Biotopfunktion des Knicks nicht mehr gewährleistet werden kann. Insgesamt werden 111 m Knick entwidmet. Der Ausgleich für die Knickentwidmung erfolgt im Verhältnis 1 : 1.

Der Knickausgleich von insgesamt 155 m erfolgt über ein Ökokonto in der Gemeinde Rabenkirchen-Faulück, dass beim Kreis Schleswig-Flensburg mit dem Az.: 661.4.04.090.2018.00 geführt wird. Eine konkrete Darstellung des Ausgleichsknicks ist der Begründung als Anlage beigefügt.

Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft

Die Planung beansprucht eine Maßnahmenfläche, die für Eingriffe des VEP Nr. 1 vorgesehen war. Auf der Fläche sollte eine Obstbaumwiese angelegt werden. Eine Umsetzung ist bisher nicht erfolgt. Die Fläche wird als Lagerplatz genutzt. Zur Abgrenzung des Golfplatzes wurde im Norden und Osten ein Knick angelegt.

Die Maßnahmenfläche wird im Rahmen der Planung teilweise umgewidmet und der Ausgleich an einer anderen Stelle erbracht. Von der Umwidmung sind insgesamt ca. 1.670 m² Maßnahmenfläche betroffen. Hierbei handelt es sich um die Fläche, die zukünftig als Fläche für die Abwasserbeseitigung festgesetzt wird. Da keine Umsetzung der Maßnahme erfolgte, wird die bisherige Entwicklungszeit bei der Umwidmung und der Einrichtung einer Ersatzfläche nicht berücksichtigt.

Die Ersatzfläche wird über den Flächenpool „Esprehmer Moor“ zur Verfügung gestellt. Der Flächenpool wird beim Kreis Rendsburg-Eckernförde unter dem Aktenzeichen 67.20.35 - 1 geführt und umfasst das Flurstück 8/1, Flur 7, Gemarkung und Gemeinde Güby. Eine Beschreibung der Ersatzfläche erfolgt im Kapitel 3.4.2 dieses Umweltberichtes.

Schutzgut Boden

Der Gemeinsame Runderlass des Innenministeriums und des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume zum „Verhältnis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zum Baurecht“ (Az.: IV 268/V 531 – 5310.23) vom 09.12.2013 regelt die Vorgaben für die Ermittlung der Ausgleichsflächengröße.

Es liegen im Plangebiet keine seltenen Böden vor. Der Runderlass unterscheidet bei den Kompensationsmaßnahmen für die Neuversiegelungen von Bodenfläche hinsichtlich der Bedeutung der überplanten Flächen für den Naturschutz. Das Plangebiet ist aufgrund der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung als Fläche mit allgemeiner Bedeutung zu bewerten.

Das Plangebiet wird im Wesentlichen als Gewerbegebiet mit einer GRZ von 0,8 festgesetzt. Eine Überschreitung der überbaubaren Grundfläche ist nicht vorgesehen. Für das Plangebiet ergibt sich daher eine zulässige Neuversiegelung von 8.088 m².

Die im B-Plan festgesetzte Verkehrsfläche sowie die Fläche für Versorgung (Trafostation) sind bereits versiegelt. Eine Mehrversiegelung ist an dieser Stelle nicht vorgesehen, weswegen kein zusätzlicher Ausgleich notwendig wird.

Das neu herzustellende Regenrückhaltebecken im östlichen Plangebiet wird näherungsweise mit einer Versiegelungsrate von 20 % berücksichtigt.

Bei der als Gewerbegebiet und für das Regenrückhaltebecken überplanten Fläche handelt es sich um Flächen mit allgemeiner Bedeutung für den Naturschutz, weswegen für die Neuversiegelungen ein Ausgleich im Verhältnis 1 : 0,5 vorzusehen ist. Dies führt für die vorliegende Planung zu einem Ausgleichserfordernis von (8.088 m² + 334 m²) x 0,5 = 4.211 m².

Die Ausgleichsfläche für die Eingriffe in den Boden im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 7 wird über den Flächenpool „Esprehmer Moor“ zur Verfügung gestellt. Der Flächenpool wird beim Kreis Rendsburg-Eckernförde unter dem Aktenzeichen 67.20.35 - 1 geführt und umfasst das Flurstück 8/1, Flur 7, Gemarkung und Gemeinde Güby. Eine Beschreibung der Ausgleichsfläche erfolgt im Kapitel 3.4.2 dieses Umweltberichtes.

3.3 Grünordnerische Festsetzungen, Text (Teil B)

Im Text (Teil B) des Bebauungsplanes sind folgende grünordnerische Festsetzungen enthalten, die aus den Inhalten des Umweltberichtes abgeleitet werden:

4.1 Für die Bepflanzung dürfen nur heimische, bodenständige Laubgehölze verwendet werden.

4.2 Innerhalb der Flächen für Anpflanzungen sind nach Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen gemäß DIN 18915 zweireihige Gehölzpflanzungen anzulegen und dauerhaft zu erhalten. Hierbei sind Gehölze I. und II. Ordnung als verpflanzte Heister, 80-100 cm hoch, Sträucher als verpflanzte Sträucher, 3 - 4 triebig, 60-100 cm hoch zu verwenden.

4.3 Die in der Planzeichnung gekennzeichneten und als 'zu erhaltend' festgesetzten Knicks und Einzelbäume sind dauerhaft zu sichern. Pflegemaßnahmen an den Knicks sind im gesetzlichen Rahmen zulässig.

4.4 Die Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ist als Gras- und Staudenflur naturnah zu entwickeln. Sie darf max. 2 mal im Jahr ab dem 01. Juli gemäht werden. Das Ablagern von Boden und Material ist unzulässig. Die Fläche ist zu den Gewerbegebietsflächen durch einen stabilen, mindestens 1,50 m hohen Stabgitterzaun abzugrenzen.

4.5 Innerhalb der Gewerbegebiete ist je angefangene 800 m² befestigter Grundstücksfläche ein Laubbaum zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Es sind standortgerechte mittel- bis großkronige Baumarten mit einer Pflanzqualität Stammumfang mindestens 16 cm zu verwenden.

4.6 Fensterlose Fassaden sind je angefangene 40 m² mit einem Klettergehölz zu begrünen.

4.7 Die Fläche zur Erhaltung von Bäumen und Sträuchern entlang der Straße Hof Louisenlund ist zu den Gewerbegebietsflächen mit einem stabilen, mindestens 1,50 m hohen Stabgitterzaun abzugrenzen. Der Zaun muss hierbei einen Abstand von mindestens 1,0 m zum Fuß des entwidmeten Knicks einhalten.

4.8 Zur Kompensation werden dem B-Plan Nr. 7 folgende Flächen zugeordnet:

  • Abbuchung von 5.881 m² aus dem Ausgleichsflächenpool der Gemeinde Güby (Flurstück 8/1 der Flur 7, Gemarkung Güby), der unter dem Aktenzeichen 67.20.35 - 1 beim Kreis Rendsburg-Eckernförde geführt wird)
  • Abbuchung von 151 m Knick aus dem Ökokonto-Knick in der Gemeinde Rabenkirchen-Faulück, dass beim Kreis Schleswig-Flensburg unter dem Aktenzeichen Az.: 661.4.04.090.2018.00 geführt wird

8.1 Dachflächen mit einer Dachneigung unter 5° sowie Dachflächen von Garagen, Carports und Nebenanlagen gem. § 14 BauNVO mit einem umbauten Raum von mehr als 30 m³ sind nur mit einem Gründach zulässig.

Als artenschutzrechtlich Hinweise sind folgende Aspekte im Text (Teil B) berücksichtig:

9.1 Zur Vermeidung des Tötens oder Verletzens von Brutvögeln (Gruppe Gehölzbrüter) und Fledermäusen dürfen die Knicks nur im Zeitraum vom 01.12. - 28./29.02. eines Jahres gerodet werden.

9.2 Zur Vermeidung eines Störungsverbotes gem. § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG dürfen die Beleuchtungskörper im Bereich der Verkehrsflächen sowie die Außenbeleuchtung der Gebäude nur eine Lichttemperatur von max. 3.000 Kelvin aufweisen. Alternativ sind Bewegungsmelder einzusetzen. Die Beleuchtungskörper dürfen nicht in Richtung der Gehölze auf den Knicks abstrahlen.

Auf der Planzeichnung (Teil A) sind folgende Festsetzungen enthalten, die sich auf die grünordnerischen Belange auswirken:

  • Darstellung der zu erhaltenden Knicks
  • Darstellung der Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft
  • Darstellung einer privaten Grünfläche mit Anpflanzgebot
  • Darstellung einer Fläche für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen

3.4 Beschreibung der Ausgleichsmaßnahmen