1 Einleitung
Für das Scopingverfahren gem. § 3 Abs. 1 i.V.m. § 2 Abs. 4 BauGB wird im Rahmen dieses Planverfahrens eine Beschreibung der räumlichen Ausgangssituation und eine Beschreibung der ökologischen Ausstattung sowie der Umgebung des Planbereichs vorgelegt. Bezüglich der Beschreibung der Planung wird auf das Kapitel 2 im Teil 1 - Begründung zum Bebauungsplan verwiesen.
2 Räumliche Ausgangssituation
Das Plangebiet liegt am Eiskellerweg westlich außerhalb des Ortsteils Schönhagens in der Gemeinde Brodersby im Kreis Rendsburg-Eckernförde. Der Geltungsbereich umfasst einen Teil des Flurstücks 9/4 der Flur 1, Gemarkung Schönhagen. Der Planbereich wird wie folgt umgrenzt:
- im Norden, Osten und Süden durch landwirtschaftliche Nutzflächen und
- im Westen durch den Eiskellerweg sowie einen außerhalb gelegenen landwirtschaftlichen Betrieb.
Die Gesamtgröße des Plangeltungsbereiches beträgt ca. 1,36 ha. Das Plangebiet liegt in einer bewegten Landschaft mit Höhen zwischen 7 m über NHN an der östlichen Planbereichsgrenze und ca. 10 m über NHN im Nordwesten des Plangebietes.
3 Ökologische Ausstattung
Das Plangebiet ist baulich vorgeprägt (SDy). Das zentrale Plangebiet umfasst den landwirtschaftlichen Betrieb mit Wohngebäuden, (ehemaligen) Stallgebäuden, Scheune und mehreren Schuppen. Südlich des Wohnhauses stockt eine Buche. Östlich des ehemaligen Kuhstalles stockt zudem eine starke Kastanie. Nördlich der Scheune/des Pferdestalles ist ein eingezäuntes Grünland vorhanden (GYy), welches als Winterweide dient und auf dem auch ein Reitplatz sowie ein Round-Pen angelegt sind.
Südlich des Gebäudebestandes befindet sich ein gepflegter Garten. Hier dominieren intensiv gepflegte Rasenflächen. In einem Abschnitt sind Spielgeräte vorhanden. An der südlichen Grenze des Spielplatzes stocken drei Bäume (zwei Buchen, Erle). Im westlichen Plangebiet befinden sich bereits vier Ferienhäuser. Zwischen den Ferienhäusern wachsen Obstbäume.
Im östlichen Plangebiet sind im Bereich einer ehemals als Acker genutzten Fläche Wohnmobilstellplätze angelegt worden (SEc). Diese sind mit Schotter bzw. Betonplatten befestigt. Die Fläche zwischen den Stellplatzflächen wird als Rasen gepflegt.
Nach Norden, Osten und Südosten erstreckt sich eine Ackerfläche. Südlich außerhalb des Plangebietes schließt Grünland an, welches als Weide genutzt wird. Im Westen verläuft der Eiskellerweg, der westlich des Plangebietes einen weiteren Betrieb erschließt.
4 Naturschutzfachliche Einordnung
Der Planbereich selbst ist aufgrund der vorhandenen Nutzungen (landwirtschaftlicher Betrieb, Ferienwohnungen sowie genehmigter Wohnmobilstellplatz) grundsätzlich vorbelastet und mit einer allgemeinen Bedeutung für den Naturschutz zu bewerten. Potentielle Lebensräume bieten die Gehölze und Gebäude im Plangebiet.
Die Bauleitplanung dient in erster Linie der dauerhaften und planungsrechtlichen Sicherung der vorhandenen touristischen Nutzung. Die bestehenden baulichen Anlagen werden erhalten und als Wohngebäude, Ferienwohnung oder für den landwirtschaftlichen Betrieb genutzt. Bauliche Erweiterungen sind abgesehen von einer mittelfristig geplanten Überdachung der Reitanlage im nördlichen Plangebiet nicht vorgesehen, sodass auch keine großflächigen Versiegelungen bislang unversiegelter Flächen zu erwarten sind. Gehölzrodungen werden nicht notwendig, sodass auch keine Beeinträchtigungen potentieller Lebensraumstrukturen zu erwarten sind. Die tatsächlichen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft werden konkret im Umweltbericht ermittelt und durch Maßnahmen des Naturschutzes gemindert bzw. ausgeglichen.
Flächen des europäischen Netzes Natura 2000 sind von der Planung nicht betroffen. Die nächstgelegenen Natura 2000-Gebiete liegen ca. 850 m östlich im Bereich der Ostsee (FFH 1423-394 „Schlei incl. Schleimünde und vorgelagerter Flachgründe“ und EU-VSG 1423-491 „Schlei“) sowie ca. 1,7 km südlich am Schwansener See (FFH/EU-VSG 1326-301 „NSG Schwansener See“). Aufgrund der großen Entfernungen und der zu erwartenden Wirkfaktoren ist nicht von Auswirkungen auf die Natura 2000-Gebiete auszugehen.
Das Plangebiet befindet sich vollständig innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „Schwansener Ostseeküste“ (Verordnung vom 21.06.2002) (§ 26 BNatSchG). Weiterhin liegt es innerhalb des großflächigen Naturparks „Schlei“ (§ 27 BNatSchG), welcher eine besondere Bedeutung für die Erholungsnutzung innehat. Weitere Ausweisungen nach §§ 23 bis 29 BNatSchG liegen für das Plangebiet oder angrenzend dazu nicht vor. Flächen des Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems des Landes Schleswig-Holstein sind ebenso wenig betroffen wie Waldflächen.
Geschützte Biotope gem. § 30 BNatSchG i.V.m. § 21 LNatSchG sind innerhalb des Plangebietes nicht bekannt. Die Biotopkartierung des Landes Schleswig-Holstein (2014-2019) enthält keine Darstellungen im Bereich des Plangebietes.
5 Vorgesehener Untersuchungsumfang
Es ist vorgesehen, innerhalb des Umweltberichtes zur Bauleitplanung neben der Bestandsaufnahme und der Bewertung zu den einzelnen Schutzgütern folgende Schutzgutbetrachtungen durchzuführen:
Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit
Der Bebauungsplan sieht im Wesentlichen die Ausweisung des Sondergebietes „Landwirtschaft und Tourismus“ vor. Die geplanten Nutzungen sind im Plangebiet bereits vorhanden. Die wohnbauliche Nutzung besteht zusammen mit dem landwirtschaftlichen Betrieb. Zusätzlich sind Ferienwohnungen sowie ein kleiner Wohnmobilstellplatz vorhanden. Bezüglich eines westlich gelegenen Gewerbebetriebes liegt eine schalltechnische Untersuchung durch den TÜV Nord aus Hamburg (März 2020) vor, aus der hervorgeht, dass die beiden benachbarten Nutzungen miteinander verträglich sind. Im Zuge des Scoping wird das für den technischen Umweltschutz zuständige LLUR beteiligt und um Hinweise gebeten.
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Innerhalb des Umweltberichtes wird eine Potentialabschätzung zu möglichen Lebensräumen von Pflanzen und Tieren im Planbereich im Zusammenhang mit der vorhandenen und der geplanten Nutzung erarbeitet. Neben den Regelungen des BNatSchG ist hierbei der aktuelle Leitfaden zur Beachtung des Artenschutzrechts bei der Planfeststellung vom 25. Februar 2009 (Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV SH), Stand 2016) maßgeblich. Besondere Bedeutung kommt dabei der Frage zu, inwieweit Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 bis 3 BNatSchG durch die geplante Nutzung eintreten, die ggf. eine Befreiung nach § 67 BNatSchG zur Umsetzung des Vorhabens erfordern.
Mit den Gebäuden und Gehölzen im Plangebiet sind Lebensräume von heimischen Brutvögeln sowie von Fledermäusen zu erwarten. Der Bestand soll im Wesentlichen erhalten werden. Gebäudeabrisse- oder Baumrodungen sind nicht vorgesehen, sodass nach derzeitigem Kenntnisstand keine artenschutzrechtlichen Betroffenheiten zu erwarten sind.
Die LANIS-Daten des LLUR (Stand Januar 2022) wurden bereits abgefragt. Sie enthalten keine Hinweise auf planungsrelevante Arten im Umfeld des Plangebietes.
Schutzgut Fläche
Die vorgesehenen Nutzungen sind im Plangebiet bereits vorhanden und sollen planungsrechtlich sowie langfristig abgesichert werden. Ein zusätzlicher Flächenverbrauch wird durch die Planung nicht verursacht.
Schutzgut Boden
Die Auswirkungen auf den Boden durch das Vorhaben werden innerhalb des Planbereichs ermittelt und die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen dargestellt. Hierbei gelten der Runderlass des Innenministeriums und des Ministeriums für Natur und Umwelt vom 09.12.2013 - Verhältnis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zum Baurecht - und die Eingriffsregelung des Bundesnaturschutzgesetzes (§§ 13 bis 16 BNatSchG) als Grundlagen.
Innerhalb des Plangebietes sind neben den Gebäuden bereits flächige Versiegelungen bzw. Befestigungen vorhanden. Die vorhandenen Gebäude werden ebenso erhalten wie die bereits angelegten Wohnmobilstellplätze. Umfangreiche Neuversiegelungen sind nicht vorgesehen. Mittelfristig ist jedoch geplant, den Reitplatz im nördlichen Plangebiet zu überdachen. Die zulässige überbaubare Grundfläche wird entsprechend des Bestandes und der vorgesehenen Nutzung variierend festgesetzt. Im zentralen Plangebiet, der den Gebäudebestand des landwirtschaftlichen Betriebes sowie die Ferienhäuser umfasst, wird die überbaubare Grundfläche mit 1.600 m² festgesetzt. Diese Fläche darf für Stellplätze, Zufahrten und Nebenanlagen bis zu einer Grundfläche von 3.000 m² überschritten werden. Im Bereich des Wohnmobilstellplatzes werden Versiegelungen bis 750 m² zugelassen. Im nördlichen Plangebiet, welches im Wesentlichen dem Reitbetrieb dient, wird die zulässige Grundfläche auf 1.300 m² begrenzt. Somit ist im gesamten Plangebiet eine maximale Versiegelung von 5.050 m² zulässig.
Die überbaubaren Grundflächen orientieren sich weitestgehend am Bestand sowie an den konkret geplanten Nutzungen (z.B. Überdachung des Reitplatzes). Großflächige Versiegelungen sind bereits vorhanden. Zusätzliche Versiegelungen werden nur in einem geringen Maße zugelassen.
Schutzgut Wasser
Der gemeinsame Erlass „Wasserrechtliche Anforderungen zum Umgang mit Regenwasser“ des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung und des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung vom 10.10.2019 wird bei der Planung berücksichtigt. Durch die Planungen wird der tatsächliche Bestand planungsrechtlich gesichert. Zusätzliche Versiegelungen, die eine Veränderung des Oberflächenabflusses zur Folge hätten, werden nur in einem geringen Maß zugelassen. Eine Ausarbeitung zum Umgang mit dem anfallenden Niederschlagswasser erfolgt durch ein Fachbüro.
Innerhalb des Plangebietes sind keine Oberflächengewässer vorhanden. Grundwasserstände sind nicht bekannt. Das Plangebiet liegt auf einer Geländehöhe von ca. 7-10 m über NHN und außerhalb des aktuell bekannten Hochwasserrisikogebietes.
Schutzgut Klima/Luft
Beeinträchtigungen dieses Schutzgutes sind durch das Vorhaben aufgrund der im Nahbereich der Ostsee häufig vorkommenden Winde nicht zu erwarten.
Schutzgut Landschaft
Das Plangebiet befindet sich innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „Schwansener Ostseeküste“. Im Rahmen des Scoping wird die zuständige Untere Naturschutzbehörde um einen Hinweis gebeten, ob für die überplante Fläche parallel zur Planung eine Entlassung aus dem Landschaftsschutzgebiet zu beantragen ist.
Die möglichen Veränderungen des Landschaftsbildes werden beschrieben und bewertet. Die touristische Nutzung im Plangebiet hat sich sukzessive im Zusammenhang mit dem noch vorhandenen landwirtschaftlichen Betrieb entwickelt. Die vorhandenen Gebäude fügen sich aufgrund ihrer Bauweise und der vorhandenen Grünanlagen (Einzelbäume, Hecken) in das ländliche Gesamtbild ein. Im Gebäudebestand sind keine Veränderungen vorgesehen. Die vorhandenen Wohnmobilstellplätze liegen derzeit ohne jegliche Eingrünung am Übergang zu einer großflächigen Ackerfläche und zur offenen Landschaft. Am Rand des Wohnmobilstellplatzes wird zum Schutz des Landschaftsbildes die Pflanzung einer zweireihigen Hecke mit heimischen Gehölzen festgesetzt. Im Bereich des Wohnmobilstellplatzes ist eher mit Rückschnitten und Beeinträchtigungen durch die Nutzung des Stellplatzes zu rechnen, weswegen an dieser Stelle explizit von der Herstellung eines geschützten Knicks abgesehen wird.
Der nördliche Geltungsbereich wird für die Haltung und das Training der vorhandenen Islandpferde genutzt. Es ist geplant, abgesehen vom Bestand, eine Ovalbahn herzustellen sowie den Reitplatz zu überdachen, um witterungsunabhängiger mit den Pferden arbeiten zu können. Die Reitanlagen werden mit einem neu herzustellenden Knick zur nicht überplanten Ackerfläche hin abgegrenzt. Dieser Knick wird zukünftig entsprechend seiner ursprünglichen Bedeutung verschiedene landwirtschaftliche Nutzflächen voneinander abgrenzen. Im Bereich der Reitanlagen sind keine Beeinträchtigungen des geschützten Knicks zu erwarten (z.B. gärtnerische Tätigkeiten, bauliche Anlagen im unmittelbaren Nahbereich des Knicks, etc.).
Die Erholungsnutzung für den Menschen wird für den Planbereich und die angrenzenden Flächen dargestellt und bewertet. Das Plangebiet wird bereits für Ferienwohnungen bzw. als Wohnmobilstellplatz genutzt und dient somit der Erholungsnutzung. Diese Nutzung soll mit der Planung langfristig gesichert werden.
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Kulturgüter sind im Planbereich derzeit nicht bekannt. Das Plangebiet liegt nicht innerhalb eines archäologischen Interessengebietes. Bezüglich möglicher Kulturgüter (z.B. Bodendenkmale, Kulturdenkmale) wird eine Information durch die Denkmalschutzbehörden erbeten. Auswirkungen auf Sachgüter an der Planung Unbeteiligter sind nicht zu erwarten.
Zudem werden in den Umweltbericht auch Aussagen zu folgenden Aspekten aufgenommen:
- Vermeidung von Emissionen und sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern
- Nutzung erneuerbarer Energien sowie sparsame und effiziente Nutzung von Energie
- Risiken für die menschliche Gesundheit, Kulturgüter oder die Umwelt durch Unfälle oder Katastrophen
- Auswirkungen der Planung auf das Klima (z.B. Art und Ausmaß der Treibhausgasemissionen) und Anfälligkeit der geplanten Vorhaben gegenüber den Folgen des Klimawandels
- Kumulative Wirkungen von Planungen in einem engen räumlichen Zusammenhang
- Beschreibung der eingesetzten Techniken und Stoffe
- Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung
Die Begründung wurde durch Beschluss der Gemeindevertretung Brodersby am …………. gebilligt.
Brodersby, den ……………………….. .............................................
Bürgermeister