Das Gebiet wird entsprechend des Bedarfes von der Schleswig-Holstein Netz AG mit Elektrizität und Erdgas versorgt. Mittelfristig ist der Betrieb bestrebt, auf den vorhandenen Dachflächen des Hofes weitere Photovoltaikflächen zu erschließen und die bereits vorhandene Stromproduktion auszubauen. Ziel ist es, durch ausreichende Stromproduktion und die Schaffung von großzügigen Speichervorrichtungen den Hof komplett und nahezu autark mit Strom versorgen zu können.
Das Gebiet ist bzw. wird an das Trinkwasserversorgungsnetz des Wasserbeschaffungsverbandes Nordschwansen angeschlossen.
Das Schmutzwasser wird über Hauskläranlagen entsorgt. Für die Entsorgung der Abwässer der Wohnmobile wird im Planbereich innerhalb eines bestehenden Nebengebäudes eine Entsorgungsstation eingerichtet.
Das anfallende Niederschlagswasser der Dachflächen wird über die Drainage der umliegenden Felder abgeleitet. Das Regenwasser der befestigten Flächen wird in die alte Jauchegrube geleitet und dort zum Tränken der Tiere aufgefangen; das überschüssige Niederschlagswasser wird dann als Bewässerung auf das Grünland ausgefahren.
Das im Bereich der Wohnmobilstellplätze anfallende Niederschlagswasser kann innerhalb der dort vorhandenen Rasenflächen versickern. Die einzelnen Plätze wurden um eine ehemalige Silobetonfläche angelegt, die jetzt als Zufahrt zu den Plätzen dient. Auf den einzelnen Plätzen sind bewusst nur die Flächen, auf denen die Wohnmobile parken, mit Asphaltsplit befestigt, die 5 m dazwischen sind jeweils als Rasenflächen angelegt. Ein Problem mit Staunässe besteht seit dem Bestehen des Stellplatzes nicht.
Gleiches wird für die geplante Überdachung des Reitplatzes angenommen. Im Rahmen des konkreten Bauantrages für die Überdachung ist die Niederschlagswasserbeseitigung nachzuweisen.
In den Bebauungsplan wird die Festsetzung aufgenommen, dass die Stellplätze in Teilbereich 1 aus wasserdurchlässigem Aufbau herzustellen sind. Die vorhandenen Zufahrten in diesem Bereich sind aufgrund der Nutzung durch schwere landwirtschaftliche Maschinen als Betonflächen befestigt und müssen auch in dieser Form erhalten bleiben. Weiterhin sind nicht befestigte Flächen in Teilbereich 2 als Rasenflächen anzulegen und dauerhaft zu erhalten. Diese Festsetzungen dienen der Erhöhung der im Plangebiet vorhandenen Versickerungs- und Verdunstungsrate.
Die Müllabfuhr obliegt dem Kreis Rendsburg-Eckernförde und wird von privaten Unternehmen wahrgenommen. Auf die Abfallwirtschaftssatzung des Kreises Rendsburg-Eckernförde wird hingewiesen.
- Gemäß § 25 Abs. 7 der Abfallwirtschaftssatzung des Kreises (AWS) haben Überlassungspflichtige ihre Restabfallbehälter, Biotonnen, PPK-Behälter und Abfallsäcke an die nächste durch die Sammelfahrzeuge erreichbare Stelle zu bringen. Dies gilt auch, wenn Straßen, Straßenteile, Straßenzüge und Wohnwege mit den im Einsatz befindlichen Sammelfahrzeugen bei Beachtung der Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschrift (UW) nicht befahrbar sind oder Grundstücke nur mit unverhältnismäßigem Aufwand angefahren werden können (auf die weiteren Bestimmungen in § 25 Abs. 6 und Abs. 8 bis 12 der AWS wird hingewiesen).
- Die Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaft DGUV Vorschrift 43 untersagt grundsätzlich das Hineinfahren von Müllsammelfahrzeugen in Straßen ohne ausreichende Wendemöglichkeit.
- Die DGUV-Regel (114-601) gibt vor, dass das Rückwärtsfahren bei der Abfalleinsammlung grundsätzlich zu vermeiden ist.
- Verwiesen wird ebenfalls auf die „Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen“ RASt 06. Diese regeln im Detail, welche Abmaße Straßen und Wendeanlagen haben müssen, um ein Befahren dieser Straßen bzw. Straßenteile zu ermöglichen.
- Zusätzlich sind auch die Ausführungen der zuständigen Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post Logistik Telekommunikation (BG Verkehr) in der beigefügten Broschüre „DGUV Information 214-033 Mai 2012 (aktualisierte Fassung April 2016) zu beachten.
Der Feuerschutz wird im Ortsteil Schönhagen der Gemeinde Brodersby durch die ortsansässige Freiwillige Feuerwehr Schönhagen gewährleistet. Die Löschwasserversorgung ist entsprechend den Vorgaben des Arbeitsblattes W 405 des DVGW sicherzustellen. Gemäß der Information zur Löschwasserversorgung des AGBF-Bund sollen die Abstände neu zu errichtender Hydranten 150 m nicht überschreiten.