1.4.4 Landschaftsplanung
Die Gemeinde Brodersby verfügt über einen festgestellten Landschaftsplan vom Oktober 1998. Im Bestandsplan sind die vorhandene Bebauung und Vegetation gekennzeichnet. Im Entwicklungsplan sind für den Plangeltungsberiech keine Maßnahmen dargestellt.
Die Darstellungen des Landschaftsplanes enthalten für den Planbereich ansonsten die landwirtschaftliche Nutzung. Von dieser Darstellung weichen die Inhalte des Bebauungsplanes ab, da eine derartige Nutzung bei der Aufstellung des Landschaftsplanes nicht absehbar war. Da die Flächen auch zukünftig hauptsächlich für die Landwirtschaft genutzt werden und die untergeordnete Nutzung dem Erhalt des landwirtschaftlichen Betriebes dient, werden die Darstellungen des Landschaftsplanes der Gemeinde Brodersby bei einer Fortschreibung an die neuen Ziele angepasst. Zudem kommt die Umweltprüfung zu dem Ergebnis, dass nach Durchführung aller im Bebauungsplan festgesetzter Maßnahmen von keinen erheblichen und nachhaltigen Beeinträchtigungen der untersuchten Umweltbelange auszugehen ist. Die Eingriffe in Natur und Landschaft gelten als ausgeglichen. Das Eintreten von artenschutzrechtlichen Zugriffsverboten gem. § 44 BNatSchG ist nicht zu erwarten.