Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 118 - Erweiterung Gewerbegebiet Haidland -der Stadt Reinbek

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Inhaltsverzeichnis

Begründung inklusive Umweltbericht - Stand: 04.11.2025

5.1. Gewerbegebiet

Die Stadt Reinbek hat sich im Rahmen der Mitwirkung am Gewerbeflächenstandortkonzept 2035 der Kreise Herzogtum Lauenburg und Stormarn (vgl. Kap. 3.2.1) umfänglich mit ihren vorhandenen Gewerbegebieten und Potenzialflächen für Gewerbegebiets-Neuausweisungen befasst. Im Prozess der Erstellung des Konzepts waren die Städte und Gemeinden der Kreise angehalten, potenzielle Entwicklungsflächen für Gewerbestandorte zu melden, die dann wiederum auf ihre Eignung überprüft wurden. Im Ergebnis wurden für die weiterreichende Untersuchung von der Stadt Reinbek zwei geeignete Flächen identifiziert:

  1. Haidland: die Erweiterung des bestehenden Gewerbegebiets am Senefelder Ring, für die hier der Bebauungsplan erstellt wird, als Gewerbegebiet der Stadt Reinbek mit überörtlicher Bedeutung sowie
  2. Bücksenschinken: ein neuer Gewerbestandort südlich der BAB 24 als interkommunale Gewerbegebietsentwicklung gemeinsam mit der Gemeinde Witzhave als überregionaler Gewerbestandort.

Weitere Standorte kamen für die Stadt Reinbek zum damaligen Zeitpunkt nicht in Betracht.

Im Ergebnis wurde nach Abwägung aller raumbedeutsamer Belange für die Gewerbegebietserweiterung Haidland eine sehr gute Eignung der Fläche als Standort mit überörtlicher Bedeutung durch das Gewerbeflächenstandortkonzept 2035 bestätigt, da die Fläche planerisch sehr gut geeignet ist und Ziele und Anforderungen der Landesplanung berücksichtigt werden.

5.2. Photovoltaik-Freiflächenanlage

Die Bodenverhältnisse innerhalb der Gewerbegebietserweiterungsflächen erschweren eine Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers derart, dass eine Rückhaltung in Regenrückhaltebecken erforderlich wurde. Innerhalb des Gewerbegebiets hätte die erforderliche Dimensionierung der Rückhaltebecken zu erheblichen Flächenverlusten geführt, so dass es, da es hochbaulich nicht in Erscheinung tritt auf das östlich angrenzende Nachbargrundstück verlagert wurde. Für diesen Bereich wird ohnehin eine zukünftige Entwicklung zu einem Gewerbestandort ausgeschlossen, um einen aus städtebaulicher und immissionsschützender Sicht erforderlichen Abstand zur Siedlung Schönningstedt östlich des Gewerbegebiets Haidland sicherzustellen. Das erforderliche Regenrückhaltebecken überplant das Grundstück etwa hälftig. Die dadurch entstehende Restfläche wird aufgrund des kleinen Zuschnitts und des Eigentümerwechsels aus der landwirtschaftlichen Nutzung herausgenommen.

Derzeit wird für die Stadt Reinbek ein Rahmenkonzept für Solar-Freiflächenanlagen erstellt, um Flächen herauszuarbeiten, auf denen Solar-Freiflächenanlagen in Abwägung mit anderen Belangen verträglich im Stadtgebiet entwickelt werden können, um das Ziel, die erneuerbaren Energien im Sinne der Energiewende zu fördern, umzusetzen. Das Konzept befindet sich noch im Entwurf. Das geplante Sondergebiet für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage innerhalb des Geltungsbereichs dieses Bebauungsplans stellt im Rahmenplan eine Potenzialfläche mit Abwägungs- und Prüferfordernis dar aufgrund der hohen bodenfunktionalen Gesamtleistung der Fläche. Gleichzeitig wird die Fläche hinsichtlich ihrer Bedeutung als Freifläche als vorbelastete Fläche eingestuft im 500 m Korridor der westlich verlaufenden Hochspannungs-Freilandleitung sowie im 200 m Korridor einer Fläche für Abfallentsorgung (Recyclinghof der AWSH).

Im Ergebnis ist der Standort in der Abwägung der Belange aufgrund der Entwicklungen, die sich mit der Erweiterung des Gewerbegebiets ergeben werden, gut geeignet, um den Ausbau der Solarenergie für die Stadt Reinbek zu ermöglichen. Der Priorisierung der Fläche als Siedlungsentwicklungsfläche steht der Aspekt des erforderlichen Siedlungsabstands zum benachbarten Schönningstedt entgegen. Der Priorisierung als landwirtschaftliche Nutzfläche aufgrund der dafür guten Bodenbeschaffenheit steht entgegen, dass diese Fläche aus der landwirtschaftlichen Nutzung herausgenommen wird.

6. Inhalt der Planung