6.4.3. Ruhender Verkehr
Erforderliche private Pkw-und Fahrradstellplätze sind in ausreichender Anzahl im Rahmen des nachfolgenden Baugenehmigungsverfahrens auf den Baugrundstücken nachzuweisen. Öffentliche Stellplätze sind in der Planstraße C vorgesehen. Öffentliche Fahrradstellplätze sind nicht erforderlich, da es hierfür voraussichtlich keinen Bedarf gibt. Nutzungen, die größere Besucherverkehre nach sich ziehen, sind im Plangebiet ausgeschlossen.
Nutzer des Recyclinghofes benötigen keine Stellplätze, da das Grundstück zum Entladen angefahren wird und die Verweildauer in der Regel möglichst kurz ist. Kundenverkehre, die beispielsweise ein Werksverkauf generiert, sind auf dem eignen Grundstück des Unternehmens zu bedienen.
In der Planstraße C werden öffentliche Parkstände als parallele Parkstände zur Fahrbahn errichtet, die so dimensioniert werden, dass dort Lkw halten können. In Gewerbegebieten besteht regelmäßig entsprechender Bedarf, wenn Lkw aus logistischen Gründen für Be- und Entladevorgänge zwischen halten oder entsprechende gesetzlich vorgeschriebene Pausenzeiten eingehalten werden müssen. Die Parkstände werden durch Baumpflanzungen gegliedert.