Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 118 - Erweiterung Gewerbegebiet Haidland -der Stadt Reinbek

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Inhaltsverzeichnis

Begründung inklusive Umweltbericht - Stand: 04.11.2025

6.4.3. Ruhender Verkehr

Erforderliche private Pkw-und Fahrradstellplätze sind in ausreichender Anzahl im Rahmen des nachfolgenden Baugenehmigungsverfahrens auf den Baugrundstücken nachzuweisen. Öffentliche Stellplätze sind in der Planstraße C vorgesehen. Öffentliche Fahrradstellplätze sind nicht erforderlich, da es hierfür voraussichtlich keinen Bedarf gibt. Nutzungen, die größere Besucherverkehre nach sich ziehen, sind im Plangebiet ausgeschlossen.

Nutzer des Recyclinghofes benötigen keine Stellplätze, da das Grundstück zum Entladen angefahren wird und die Verweildauer in der Regel möglichst kurz ist. Kundenverkehre, die beispielsweise ein Werksverkauf generiert, sind auf dem eignen Grundstück des Unternehmens zu bedienen.

In der Planstraße C werden öffentliche Parkstände als parallele Parkstände zur Fahrbahn errichtet, die so dimensioniert werden, dass dort Lkw halten können. In Gewerbegebieten besteht regelmäßig entsprechender Bedarf, wenn Lkw aus logistischen Gründen für Be- und Entladevorgänge zwischen halten oder entsprechende gesetzlich vorgeschriebene Pausenzeiten eingehalten werden müssen. Die Parkstände werden durch Baumpflanzungen gegliedert.

6.5. Technische Erschließung

6.5.1. Fläche für Ver- und Entsorgungsanlagen

Versorgungsanlagen Elektrizität

Durch den Stromnetzbetreiber wurde frühzeitig die Erfordernis von zwei Ortsnetztrafostationen im Plangebiet angemeldet. Der Flächenbedarf für diese Einrichtungen inklusive Bedien- und Zugangsflächen beträgt jeweils 3 mal 6 m. Die Flächen befinden sich im Norden mittig in Planstraße A sowie im Süden des Plangebiets mittig an der Planstraße C. Die Trafostationen stellen u.a. die Versorgung des Gebiets mit Strom sicher.

Regenwasserrückhaltung in Rückhalte- und Klärbecken

Es ist vorgesehen, das Plangebiet im Trennsystem zu entwässern. Dabei wird das anfallende Oberflächenwasser von privaten und öffentlichen Flächen getrennt vom Schmutzwasser erfasst und behandelt.

Eine Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers ist nicht möglich.

Das anfallende Niederschlagswasser wird gesammelt und gedrosselt dem Verbandsgewässer 1.3.0.1 des Wasser- und Bodenverbands Südstormarn zugeführt. Zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Vorbehandlung wird das Niederschlagswasser einem zentralen Regenklärbecken südlich des offenen Grabens zugeführt, das der Sedimentation und Reinigung des gesammelten Niederschlagswasser dient. Das Wasser wird östlich des Regenklärbeckens in ein weiteres Erdbecken zur Rückhaltung geleitet und gedrosselt an den offenen Graben im Plangebiet abgegeben.