6.8.1. Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft
Zur Verbesserung des Naturhaushalts und als Kompensation für die Eingriffe im Rahmen der Nutzungsänderung bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen werden Maßnahmen festgesetzt. Die Kompensationswirkung der Maßnahmen auf den Eingriff durch die Nutzungsänderung und deren ökologischer Wert werden im Umweltbericht (Kapitel 6) beschrieben. Die Maßnahmen stellen insbesondere auch eine Um- und Durchgrünung des Plangebiets sicher und leisten einen Beitrag zur Entwicklung von Natur und Landschaft. Überwiegend wird dafür auf den Erhalt bzw. die Ergänzung und Aufwertung typischer Landschaftsbestandteile zurückgegriffen, die das Plangebiet umgeben und abgrenzen bzw. eine Durchgrünung sicherstellen. Für die Knicks, die erhalten werden können sowie im Bereich der Knickverschiebung, werden Knickschutzstreifen vorgesehen und so unterhalten und gepflegt, dass ihre ursprüngliche ökologische Bedeutung eines Knicksaums wieder hergestellt werden kann und besonders artenreiche Übergänge entstehen können (vgl. textliche Festsetzung Nr. 5.7):
„Im Bereich der Maßnahmenfläche M1, M5 und M8 sind extensiv genutzte Knickschutzstreifen entlang der Knicks bzw. ruderale Säume im Bereich von Baumreihen anzulegen. Knickschutzstreifen und Säume sind max. 1x pro Jahr (frühestens ab 1. Juli) zu mähen, das Mähgut ist abzufahren. Düngung und Pestizideinsatz sowie jegliche Nutzung durch Bebauung, Lagerflächen, Stellplätze, unterirdische Versiegelung etc. ist unzulässig.
Im Bereich der Maßnahmenfläche M5 verläuft ein öffentlicher Fuß- und Radweg in wasser- und luftdurchlässiger Bauweise.
Im Bereich der Maßnahmenfläche M8 sind Böschungen der Planstraße C innerhalb des Knickschutzstreifens zulässig, wenn diese nicht in den Kronentraufbereich von Überhältern eingreifen.“
Das Konzept des westlich angrenzenden rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 92 wird fortgesetzt, indem im Norden und im Süden des Plangebiets extensive Grünflächen angelegt werden. Im Norden des Plangebiets wird entlang des landwirtschaftlichen Nutzweges Bummerei eine Obstbaumwiese angelegt und extensiv gepflegt. Auf diese Weise kann eine hochwertige Grünfläche als Beitrag zum Biotopverbund entstehen, die die Aufenthaltsqualität sowie den Freizeitwert des Weges Bummerei für Spaziergänger und Radfahrer zusätzlich erhöht (vgl. textliche Festsetzung Nr. 5.8):
„Im Bereich der Maßnahmenfläche M2 sind extensiv genutzte Wiesenflächen anzulegen, die max. 1x pro Jahr (frühestens ab 1. Juli) zu mähen sind. Das Mähgut ist abzufahren. Die Wiesenflächen sind hainartig in einem lockeren Raster mit mind. 40 blüten- und fruchtreichen Obstbäumen zu bepflanzen (Artenauswahl gemäß Pflanzliste C).“
Entlang der nordöstlichen Plangebietsgrenze ist das vorhandene Netz aus Knickstrukturen unterbrochen. Voraussichtlich wurde ein ursprünglich hier vorhandener Knick im Rahmen der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen einst zerstört. Diese Lücke soll durch die Verschiebung des zentralen Knicks geschlossen werden (textliche Festsetzung Nr. 5.9):
„Im Bereich der Maßnahmenfläche M3 ist ein Knick neu anzulegen. Hierzu ist ein 3 m breiter und ca. 1,00 m hoher Wall mit einem Kern aus mineralischem Boden und einer 20 cm starken Oberbodenandeckung zu erstellen. Der Knickwall ist versetzt in drei Reihen (Pflanzabstand 0,5 x 1 m) mit Sträuchern in den angegebenen Anteilen (Artenauswahl gemäß Pflanzliste B) entsprechend der Durchführungsbestimmungen zum Knickschutz (2017) zu bepflanzen. Zur Optimierung der Sichtverschattung sind Überhälter in einem Abstand von ca. 12,00 m zu pflanzen. Die Überhälter dürfen entgegen der gängigen Knickpflege zur Aufrechterhaltung der Sichtverschattung nicht auf den Stock gesetzt werden.
Die Knickneuanlagen sind mit einem Wildschutzzaun zu versehen. Abgängige Gehölze sind innerhalb von einem Jahr nachzupflanzen (Artenauswahl und Pflanzqualität gemäß Pflanzliste Pflanzliste B für Knicks).“
In der Bilanz kann der benötigte Knickausgleich nicht vollständig auf der genannten Ausgleichsfläche nördlich benachbart zum Plangebiet hergestellt werden. Für den Ausgleich weiterer 422 lfm Knick wird zusätzlich in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde auf die Ökokonten Braderup (Kreis Nordfriesland) und Ellingstedt (Kreis Schleswig-Flensburg) zugegriffen (vgl Tabelle 7 des Umweltberichts). Der Zugriff auf diesen Knickausgleich wird vertraglich geregelt.
Bei der Entwicklung der Gewerbegebietserweiterung wird aus Gründen der Reparatur des Landschaftsbildes ein hoher Stellenwert auf die Sichtverschattung der gewerblichen Nutzungen gelegt. Die Bevölkerung der benachbarten Wohnsiedlung Schönningstedt hatte große Bedenken geäußert hinsichtlich des Heranwachsens der Gewerbenutzungen an den Ort. Im bestehenden Gewerbegebiet waren mehrere große Hallenkomplexe entstanden, die schon aus großer Entfernung wahrnehmbar sind. Mit der Erweiterung des Gewerbegebiets werden diese Hallen zum einen zukünftig durch niedrigere Hallen verstellt, die in ihrer Höhenbeschränkung zwischen der freien Landschaft und den bestehenden Gebäuden vermitteln. Zum anderen soll die Eingrünung des östlichen Randes des Gewerbegebiets deutlich verstärkt werden, indem im vorhandenen Knick sogenannte Überhälter ergänzt werden und parallel zum Knick eine Baumreihe aus großkronigen Einzelbäumen entsteht (vgl. textliche Festsetzungen Nr. 5.10 und 5.11).
„Im Bereich der Maßnahmenfläche M4 ist der vorhandene Knick mit zusätzlichen Überhältern (Artenauswahl gemäß Pflanzliste B) in einem Abstand von ca. 12,00 m zu bepflanzen. Ausgenommen sind Knickabschnitte, in denen Überhälter bereits vorkommen. Die Überhälter dürfen zur Aufrechterhaltung der Sichtverschattung entgegen der gängigen Knickpflege nicht auf den Stock gesetzt werden.“
„Im Bereich der Maßnahmenfläche M5 ist westlich des Wanderweges eine Baumreihe aus großkronigen heimischen Laubbäumen gemäß Pflanzliste A mit einem Stammumfang von mindestens 16 cm, gemessen in 1,00 m Höhe, zu bepflanzen. Abgängige Bäume sind innerhalb eines Jahres gleichwertig zu ersetzen.“
Im südlichen Plangebietsbereich wird parallel zur Sachsenwaldstraße eine extensiv zu pflegende Grünfläche ausgewiesen, auf der parallel zur Straße eine Baumreihe anzupflanzen ist. Die Baumreihe wird aus Gründen des Schattenwurfs nicht im Bereich des Sondergebiets „Photovoltaik“ fortgesetzt. (Vgl. textliche Festsetzung Nr. 5.12):
„Im Bereich der Maßnahmenfläche M6 ist eine extensiv genutzte Wiesenfläche anzulegen, die max. 1x pro Jahr (frühestens ab 1. Juli) zu mähen ist. Das Mähgut ist abzufahren. Die Wiesenfläche ist mit einer Baumreihe aus großkronigen heimischen Laubbäumen gemäß Pflanzliste A mit einem Stammumfang von mindestens 16 cm, gemessen in 1,00 m Höhe, zu bepflanzen. Abgängige Bäume sind innerhalb eines Jahres gleichwertig zu ersetzen.“
Im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 92 für das benachbarte Gewerbegebiet wurde seinerzeit ein vorhandener verrohrter Graben, der einst unterirdisch durch das Plangebiet verlief, geöffnet und als offener Graben im Zusammenhang mit den erforderlichen Regenrückhaltebecken geführt. Parallel zu diesem Graben verläuft ein Wanderweg. Dieses Konzept wird im Bebauungsplan Nr. 118 mit der Erweiterung des Gewerbegebiets aufgegriffen, indem die Grabenöffnung in einem Teil des Grabenlaufs fortgesetzt wird. Die Öffnung des Grabens stellt auch aus ökologischer Sicht als Lebensraum für Pflanzen und Tiere und weitere naturschützende Funktionen eine Aufwertung dar. Die Ausgestaltung des Grabenprofils und der Uferbereiche wird möglichst naturnah gestaltet. Nördlich des offenen Grabens wird ein Pflanzstreifen (Maßnahmenfläche M7) wie folgt festgesetzt (vgl. textliche Festsetzung Nr. 5.13):
„Im Bereich der Maßnahmenfläche M7 ist ein mind. 3,00 m breites Feldgehölz anzupflanzen. Das Feldgehölz ist versetzt in mind. drei Reihen (Pflanzabstand 0,5 x 1 m) mit Sträuchern in den angegebenen Anteilen (Artenauswahl gemäß Pflanzliste B) zu pflanzen und mit einem Wildschutzzaun zu versehen. Abgängige Gehölze sind innerhalb von einem Jahr nachzupflanzen (Artenauswahl und Pflanzqualität gemäß Pflanzliste Pflanzliste B).“