6.10.1. Dachform
Für die Gewerbegebiete wird die Dachform verbindlich als Flachdach festgesetzt. Flachdächer werden durch die Landesbauordnung nicht genauer definiert. In der Regel werden Dächer mit Dachneigungen von weniger als 10° als Flachdächer angenommen. Die Dachform wird vorgegeben, da auf den Gebäuden aus natur- und klimaschutzfachlichen Gründen Dachbegrünung vorgeschrieben wird.