1.3. Grundlage des Verfahrens
Parallel zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes wird der Bebauungsplan Nr. 7 aufgestellt.
Die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7 erfolgen in einem regulären Verfahren mit allen nach Baugesetzbuch erforderlichen Beteiligungsschritten, einschließlich der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.