Planungsdokumente: Gemeinde Klein Pampau, 4. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet: "Westlich der Straße "Am Hang", Flurstück 56 tlw., Flur 4, Gemarkung Klein Pampau"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

Biotop- und Nutzungstypen/Bestand

Der Geltungsbereich der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes ist im Landschaftsplan als Acker dargestellt. Im näheren Umfeld schließen sich südlich Weideflächen, westlich und nördlich Waldflächen und östlich Wohnbauflächen an.

Entwicklung

Zur Entwicklung der Landschaft stellt der Landschaftsplan im Plangebiet bzw. im näheren Umfeld dar, dass der Siedlungskörpers des Ortes Klein Pampau durch eine Eingrünung eingebunden werden soll.

2.7. Bestehende Bebauungspläne oder sonstige Satzungen

Das Plangebiet der Flächennutzungsplanänderung befindet sich außerhalb der Geltungsbereiche rechtskräftiger Bebauungspläne und ist dem Außenbereich im Sinne des § 35 BauGB zuzuordnen.

Das angrenzende Siedlungsgebiet des Ortes Klein Pampau wird von diversen Änderungen der Bebauungspläne Nr. 1A und Nr. 1B überplant. Die jüngste Änderung, die gleichzeitig auch an das hier betrachtete Plangebiet angrenzt, ist die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1B. Die 6. Änderung setzt ein Allgemeines Wohngebiet (WA) fest, indem Einzel- und Doppelhäuser in der offenen Bauweise zulässig sind. Die Gebäude dürfen ein Vollgeschoss aufweisen und es gilt eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,3. Zudem setzt der Bebauungsplan die Straßenverkehrsfläche der Massower Straße fest, über die auch das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 7 an das Straßennetz angeschlossen werden soll.

Auch die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1B, die ihrerseits teilweise durch die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1B geändert wurde, grenzt an das aktuelle Plangebiet an. Dort wird ein Allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt, dass nur Einzelhäuser mit maximal zwei Wohneinheiten je Wohngebäude zulässt. Ähnlich wie in der. 6. Änderung gilt auch hier eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,3 und es ist maximal ein Vollgeschoss zulässig. Zudem müssen die Baugrundstücke mindestens 700 m² groß sein.