Planungsdokumente: Gemeinde Klein Pampau, 4. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet: "Westlich der Straße "Am Hang", Flurstück 56 tlw., Flur 4, Gemarkung Klein Pampau"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

7. Nachrichtliche Übernahmen

Waldabstand nach § 24 Abs. 1 LWaldG

Der Bauleitplan grenzt unmittelbar an Waldflächen an. Daher ist das Waldgesetz für das Land Schleswig-Holstein (Landeswaldgesetz - LWaldG) zu beachten. Gemäß § 24 Abs. 1 LWaldG ist zur Verhütung von Waldbränden, zur Sicherung der Waldbewirtschaftung und der Walderhaltung wegen der besonderen Bedeutung von Waldrändern für den Naturschutz sowie zur Sicherung von baulichen Anlagen vor Gefahren durch Windwurf oder Waldbrand bei der Errichtung baulicher Anlagen gegenüber den Waldflächen ein Abstand von 30,0 m einzuhalten. Der Waldabstand ist in der Planzeichnung nachrichtlich dargestellt.

8. Hinweise

Artenschutz